Wie geht es weiter bei der Laufenbrücke?

Der alte Rheinübergang in Laufenburg, die Laufenbrücke, präsentiert sich seit rund eineinhalb Jahren in halb saniertem Zustand. Während die deutsche Seite längst gepflästert ist, können die Arbeiten auf Schweizer Seite nach wie vor nicht zu Ende geführt werden. Stehen doch noch Entscheidungen aus.

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Wie geht es weiter bei der Laufenbrücke?

Wie geht es weiter bei der Laufenbrücke?

«Was geht bei der Laufenbrücke?» Diese Frage stellen sich nicht nur viele Laufenburger, sondern auch auswärtige Personen, welche die Brücke bei Spaziergängen durch die malerische Altstadt nach wie vor in halb fertigem Zustand vorfinden.

Beschwerde noch offen

«Der Ball liegt hier nicht beim Gemeinderat», teilt die Laufenburger Behörde mit. Der Gemeinderat habe zeitgerecht entsprechend den Beschlüssen der Gemeindeversammlung gehandelt. Die Bewilligung für das nachträglich eingereichte Baugesuch zur Fertigstellung gemäss Bauprojekt wurde am 3. August 2009 erteilt. Gegen diesen Entscheid erfolgte eine Beschwerde beim Kanton. Diese ist noch hängig. Wie die Gemeinde mitteilt, wird der Rechtsdienst des Regierungsrates mit allen Beteiligten in der letzten Aprilwoche eine Verhandlung vor Ort durchführen. Das weitere Vorgehen zeigt sich dann.

Schützenswerte Brücke

Losgelöst von der pendenten Beschwerde ist ein weiteres Sachgeschäft im Zusammenhang mit der bald 100-jährigen Laufenbrücke noch offen. Im September 2009 hat der Laufenburger Gemeinderat die Unterschutzstellung der Brücke beim Kanton beantragt. Die vom Departement Bildung, Kultur und Sport verlangte Stellungnahme für die vorgesehene Unterschutzstellung wurde vorzeitig am 3. März 2010 eingereicht. Die Beschlussfassung durch den Regierungsrat steht noch aus. Spricht sich der Regierungsrat für eine Unterschutzstellung aus, so muss im Baureglement der Stadt Laufenburg eine entsprechende Anpassung vorgenommen werden. (SH)