Wer einen Beamten angreift, wird nur selten zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Eine Reportage über drei Prozesse und drei Schicksale.
Der 23-jährige Student blickt Richter Thomas Meyer (SVP) in die Augen und sagt: «Ich sage nichts.» Der Angeklagte macht nur eine Aussage. Er verdiene nichts und wohne noch bei seinen Eltern. Die versteckte Botschaft: Im Fall einer Geldstrafe sei der tiefste Tagessatz angemessen.
Der junge Mann steht vor dem Zürcher Bezirksgericht, weil ihm die Staatsanwaltschaft vorwirft, an einer unbewilligten Demonstration am Vorabend des 1. Mai 2016 teilgenommen zu haben. Fünfzig Vermummte hinterliessen eine Spur der Verwüstung. Sie zündeten ein Auto und einen Abfallcontainer an, schlugen Scheiben ein und besprayten Fassaden. Als die Polizei einschritt, schmissen sie Steine, Flaschen und Feuerwerkskörper.
Ähnliche Szenen ereigneten sich am Wochenende in Bern. Danach prägten zwei Zahlen die Debatte. Seit dem Jahr 2000 haben sich die Anzeigen wegen Gewalt gegen Beamte von 750 auf 2800 Straftaten vervierfacht. Die Politik diskutiert, das Strafrecht zu verschärfen. Ein erster Anlauf für eine Mindeststrafe von einem Jahr Gefängnis scheiterte im Ständerat. Mehr Chancen hat ein vom Polizeibeamtenverband initiierter Vorstoss, der eine Mindeststrafe von drei Tagen Freiheitsentzug verlangt.
Zur Debatte steht Artikel 285 des Strafgesetzbuches mit dem sperrigen Titel «Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte». Heute gibt es keine Mindest-, sondern nur eine Höchststrafe: bis zu drei Jahre Gefängnis oder Geldstrafe. Das Maximum ist die Ausnahme. Die Regel sind bedingte Geldstrafen. Weshalb lassen die Richter Milde walten? Der Besuch von drei Gerichtsverhandlungen zeigt die Gründe.
Der Zürcher 1.-Mai-Demonstrant entspricht dem statistischen Mainstream. Der typische Beschuldigte wegen Gewalt gegen Beamte ist männlich, Schweizer und zwischen 20 und 24 Jahre jung. Der Bezirksrichter kann sich in diesem Fall nur auf wenige Beweise stützen. Erwiesen ist einzig: Der Student wurde dort verhaftet, wo der linke Mob wütete, und wehrte sich gegen die Festnahme. Sein rechtes Auge war von einem Böller verletzt worden.
Verteidiger Claude Hentz erzählt folgende Version: Sein Klient sei nach einem Feierabendbier zufällig dort gewesen und am Auge getroffen worden. An mehr könne er sich nicht erinnern. Es steht Aussage gegen Aussage. Der Verteidiger plädiert nicht nur für einen Freispruch, sondern auch für ein Schmerzensgeld für die U-Haft. Gegen das Urteil wird er Berufung einlegen.
Richter Meyer sagt bei der Urteilsverkündung, die Story des Anwalts könnte man sich durch den Kopf gehen lassen, wenn es keine Vorgeschichte gäbe. Bereits am 1. Mai 2012 und 2015 wurde der Student festgenommen. Der Richter hält den Antrag der Staatsanwaltschaft für angemessen: 500 Franken Busse und eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 30 Franken mit dreijähriger Bewährung. Hinzu kommt eine Gerichtsgebühr von 1800 Franken.
Weshalb hat Meyer nicht den harten Kurs seiner Partei, der SVP, umgesetzt? Im Gerichtssaal erklärt er, es liege ein «leichtes Verschulden» vor. Sein Urteil versteht er als letzte Warnung und sagt zum jungen Mann: «Wenn so etwas nochmals vorkommt, müssen Sie mit einer unbedingten Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe rechnen.»
In Zürich sitzt der Richter vor einer dunkelgrünen Wand. In Brugg urteilt Bezirksrichter Michael Plattner (parteilos) vor einem goldgerahmten Gemälde mit einem tosenden Bergfluss. Vor ihm erzählt eine 28-jährige Serbin aus Hunzenschwil (AG) ihre Geschichte. Sie kann sich keinen Verteidiger leisten, will aber ohnehin nichts schönreden. Sie gesteht alles. Sie hatte Krach mit ihrem Freund und klingelte mitten in der Nacht bei ihm Sturm, mit 1,99 Promille Alkohol im Blut. Ein Nachbar alarmierte die Polizei wegen Nachtruhestörung. Später randalierte die Frau in einer Zelle auf dem Polizeiposten und griff eine Polizistin an. Sie spuckte ihr ins Gesicht, biss ihr in den Arm und riss ihr ein Haarbüschel aus. Als zwei Polizisten zur Verstärkung erschienen, drohte die Frau, sie umzubringen. Die Polizisten protokollieren die Schimpfwörter «Arschlöcher», «Scheissbullen» und «Schlampe».
Ein Jahr später sagt sie vor Gericht: «Es tut mir mega leid. In normalem Zustand hätte ich das nie gemacht.» Mittlerweile habe sie ihre innere Mitte gefunden und ihren Neujahrsvorsatz umgesetzt: «Ich will mich bessern.» Sie lebt von der Sozialhilfe und zieht einen zweijährigen Sohn alleine auf. Dank ihm wird sie nicht zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hat eine unbedingte Freiheitsstrafe von einem halben Jahr beantragt, weil die Frau mehrere Vorstrafen hat. Der Deliktskatalog: Gewalt und Drohung gegen Beamte, Hausfriedensbruch, Diebstahl, Körperverletzung und versuchte Befreiung von Gefangenen.
Richter Plattner tut sich schwer mit dem Urteil.
Er benötigt mehr Zeit als angekündigt. Eine dreimonatige Freiheitsstrafe wäre auf jeden Fall angemessen, erwägt er. Das Kind müsste dann aber fremdplatziert werden. Der Richter verurteilt die Frau deshalb nur zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 30 Franken und 360 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Er sagt zu ihr: «Es kann nicht im Sinn Ihres Sohnes sein, dass wir ihn für Ihre Taten bestrafen. Wenn Sie mitmachen, können wir ihn raushalten.» Damit meint er, dass sie pflichtbewusst zu den Arbeitseinsätzen erscheinen und nicht rückfällig werden solle. Sonst müsse sie mit einem Landesverweis rechnen.
Es ist nicht einmal nötig, einen Angriff auf einen Polizisten zu bedauern, um mit einer leichten Strafe davonzukommen. Das zeigt der Fall einer polnischen Putzfrau (41) aus Zürich. Sie steht vor dem Bezirksgericht, weil sie einen Polizisten in die Hand gebissen hat. Es geschah auf dem Polizeiposten. Sie wollte einen Diebstahl anzeigen und fühlte sich nicht ernst genommen. Im Gang kam es zu einem Gerangel. Ein Polizist stiess sie an die Schulter und sagte: «Sie können gehen.» Die Frau fragt im Gericht: «Würden Sie sich das gefallen lassen?» Sie schlug zu und biss den Polizisten in die Hand. Der Richter verurteilt sie zu einer bedingten Geldstrafe von 70 Tagessätzen à 30 Franken mit zweijähriger Bewährung. Er stuft die Tat als «leichtes Verschulden» ein und sagt: «Sie haben die berühmte rote Linie überschritten.» Sie sagt nachher: «Der Polizist hat die rote Linie zuerst überschritten.» Sie akzeptiere die Strafe, ärgere sich aber, auch die Kosten für die Untersuchung der Bissverletzung zahlen zu müssen. Insgesamt werden ihr Kosten von knapp 4000 Franken auferlegt. So viel verdiene sie in zwei Monaten.
Max Hofmann, Generalsekretär des Polizeibeamtenverbands, sagte nach den Berner Ausschreitungen: «Wer heute Polizisten oder Behörden angreift, der nimmt es meist in Kauf, sein Opfer schwer zu verletzen oder schlimmstenfalls zu töten.» Damit begründete er die Forderung nach Gefängnisstrafen. Doch Gewalt gegen Beamte ist vielfältig. Auch ein Biss einer Putzfrau mit überschäumendem Temperament gehört dazu. Sollte auch sie mit Gefängnis bestraft werden? Ja, meint Hoffmann. Derartige Fälle dürften nicht bagatellisiert werden. Er sagt: «Wer einen Polizisten in die Hand beisst, greift den Staat an. Dieser muss sich zurückholen, was er verloren hat: den Respekt.» Dass auch ein zweijähriger Sohn mitbestraft würde, nähme er in Kauf.