Hochseeaffäre
Welches Spiel spielt der Bundesanwalt?

Die Bundesanwaltschaft verzichtete 2016 auf ein Strafverfahren. Dabei hatte sie eigentlich genügend Material. Klarheit verlangt jetzt aber SVP-Nationalrat Ueli Giezendanner.

Henry Habegger
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Eines der Hochseeschiffe, mit denen der Bund Millionen verlor. Giezendanner drängt auf Aufklärung in der Hochseeaffäre.

Eines der Hochseeschiffe, mit denen der Bund Millionen verlor. Giezendanner drängt auf Aufklärung in der Hochseeaffäre.

Bildquellen: Keystone/Alex Spichale, Montage: sam

Im August 2017 reichte Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann (FDP) bei der Bundesanwaltschaft (BA) Strafanzeige ein. Gegen Reeder Hansjürg Grunder und einen ehemaligen Chefbeamten des Bundes, Michael Eichmann. Verdacht: Unregelmässigkeiten um Bundesbürgschaften für Hochseeschiffe. Schneider-Ammann handelte, nachdem die Pleite der Grunder-Flotte die Steuerzahler weit über 200 Millionen Franken gekostet hatte.

Jetzt, ein gutes Jahr später, sind noch keinerlei Ermittlungshandlungen der Bundesanwaltschaft erkennbar. Auf Anfrage teilt eine Sprecherin einzig mit, das Verfahren sei «noch am Laufen». In welchem Stadium es steckt, bleibt geheim.

Viel aktiver ist die Berner Staatsanwaltschaft. Ihre Abteilung Wirtschaftsdelikte untersucht den Teil, der Reeder Grunder betrifft. Bereits Ende Juni veranlassten die Berner Hausdurchsuchungen in zwei Kantonen, Reeder Grunder sass knapp zwei Wochen in Untersuchungshaft.

Aber beim Eichmann-Teil, den die Bundesanwaltschaft selbst behandelt, harzt es. Eichmann sagte noch Ende Juli auf Anfrage, er sei bisher nicht befragt worden.

SVP-Nationalrat Ueli Giezendanner, der selbst in der Sache recherchiert hat und auf Aufklärung drängt, fragt sich: «Welches Spiel spielt die Bundesanwaltschaft? Sie verschleppt ein Verfahren, bei dem es mutmasslich um Betrug in grossem Stil am Steuerzahler geht.» Giezendanner hatte von der Bundesanwaltschaft eine Art Vorladung als Zeuge erhalten. Ein seltsamer Vorgang, weil Giezendanner als gewählter Volksvertreter, der zudem Immunität geniesst, nicht einfach so aufgeboten werden kann. Giezendanner leistete dem Aufgebot nach Rücksprache mit den Parlamentsdiensten keine Folge. «Ich bin gewählter Parlamentarier und nicht dazu da, Bundesanwalt Michael Laubers Fälle zu lösen. Er soll seine Arbeit gefälligst selber machen», sagt Giezendanner.

Stutzig macht: Es ist nicht das erste Mal, dass die Bundesanwaltschaft in dieser Affäre auf die Bremse tritt. Mitte 2016 schon lag ihr in der gleichen Sache eine Strafanzeige von Michel Huissoud vor, dem Direktor der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK). Er äusserte darin den Verdacht auf Betrug bei Schiffsbürgschaften, nannte Grunder und Eichmann als Tatverdächtige. Aber die Bundesanwaltschaft schubladisierte das Verfahren, sie erliess eine Nichtanhandnahme-Verfügung. Ein Akt, der Juristen erstaunte, denn: Laut Bundesgericht darf eine Nichtanhandnahme nur in «sachverhaltsmässig und rechtlich klaren Fällen» ergehen.

War die Hochsee-Affäre so ein Fall? Laut Begründung der Bundesanwaltschaft waren einige Vorwürfe verjährt, für andere sei nicht sie, sondern der Kanton Bern zuständig. Es fehle «aufgrund der Akten klar an hinreichendem Tatverdacht», so die Bundesanwaltschaft im Herbst 2016.

Finanzkontrolle widerspricht

In der Verfügung behauptete der zuständige Staatsanwalt des Bundes zudem: Die Finanzkontrolle sei der «wiederholten Nachfrage der BA, weitere notwendigen, sachdienliche Unterlagen (Belege, Indizien) hinsichtlich des beanzeigten Sachverhaltes nachzureichen, nicht nachgekommen».

Dieser Darstellung der Bundesanwaltschaft widerspricht nun EFK-Direktor Michel Huissoud. Auf Anfrage sagt er, die Finanzkontrolle habe der Strafverfolgungsbehörde 2016 alle verfügbaren Unterlagen geliefert. Und: «Es gab keine Frage der Bundesanwaltschaft, die wir nicht beantwortet haben», sagt Huissoud. Die Begründung in der Nichtanhandnahme-Verfügung, die EFK habe die angefragten Informationen nicht geliefert, sei demnach nicht gerechtfertigt.

Giezendanner will Klarheit

Das heisst, dass die Bundesanwaltschaft schon 2016 genügend Material hatte, ein Verfahren zu eröffnen. Warum tat sie es nicht? Warum leitete sie die Akten nicht einmal an den Kanton Bern weiter?

Die Bundesanwaltschaft will sich auf Anfrage nicht äussern. Sie mache dies aber gegenüber den «zuständigen parlamentarischen Gremien», so ein Sprecher.

Klarheit verlangt jetzt aber SVP-Nationalrat Ueli Giezendanner. «Wenn es zutrifft, was EFK-Direktor Huissoud sagt, dann ist das ein gravierender Vorgang. Es muss geklärt werden, was da passiert ist.» Er will die Sache demnächst in einem Vorstoss thematisieren, kündigt Giezendanner an. Er habe ohnehin inzwischen neue Informationen erhalten, die dringend nach Aufklärung riefen, so der hartnäckige Aargauer Nationalrat.