Weissensteintunnel
Spezielles Gerichtsurteil: Baukonzern Implenia verliert 66 Millionen Franken wegen eines Rechenfehlers

Die Bahngesellschaft BLS lässt den Weissensteintunnel sanieren und hat den Bauauftrag an Implenia erteilt. Doch nun erstreitet sich ein österreichischer Konzern den Zuschlag vor Gericht.

Andreas Maurer
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Besichtigung des Weissensteintunnels.

Besichtigung des Weissensteintunnels.

Keystone (Oberdorf, 6. Juli 2016)

Der Weissensteintunnel der Bahnlinie Solothurn–Moutier bröckelt. Derzeit werden die Gleise durch Schutznetze vor herunterfallenden Steinen geschützt. Eigentlich sollte die ordentliche Sanierung schon im Juni beginnen. Diese verzögert sich aber wegen eines Gerichtsverfahrens, das jetzt zu einem speziellen Urteil geführt hat.

Die Bahnbetreiberin BLS hat den Bauauftrag nämlich nicht korrekt vergeben. Sie erteilte den Zuschlag für 66 Millionen Franken an den Zürcher Baukonzern Implenia. Auf dem zweiten Platz landete bei der öffentlichen Ausschreibung eine Offerte des österreichischen Baukonzerns Porr in Zusammenarbeit mit der Aargauer Tunnelspezialistin Fretus. Diese Bietergemeinschaft hat gegen die Vergabe an Implenia Beschwerde erhoben und jetzt vor dem Bundesverwaltungsgericht recht erhalten. Damit erhält sie als Zweitplatzierte automatisch den Millionenauftrag.

Implenia hat sich verzockt

Das Urteil ist speziell, weil eine Kleinigkeit bestimmt, wohin die Millionen fliessen. Der umstrittene Punkt ist der Anteil der Subunternehmer. In der Ausschreibung wurde als Vorgabe definiert, dass maximal 35 Prozent der Arbeiten durch Subunternehmer ausgeführt werden dürfen. Dieser Anteil sollte nicht zu hoch sein, damit klar bleibt, wer für die Baustelle verantwortlich ist und für Schäden haftet.

Implenia offerierte ein kompliziertes Geflecht, das nicht nur Subunternehmen enthielt, sondern auch Subunternehmen von Subunternehmen, sogenannte Sub-Subunternehmen. Hinzu kam eine Schwestergesellschaft von Implenia, die während des Gerichtsstreits in eine Tochtergesellschaft umgewandelt wurde. Wer behält da noch den Überblick? Implenia selber hat ihn jedenfalls verloren und sich bei der Kalkulation verzockt.

Da sind die Richter pingelig

Das Bundesverwaltungsgericht hat den Anteil der Subunternehmen neu berechnet und ist auf ein Resultat gekommen, bei dem die Kommastellen relevant sind: 35,69 Prozent der offerierten Leistungen von Implenia würden demnach von Subunternehmen ausgeführt. Das sind 0,69 Prozent zu viel.

In diesem alles entscheidenden Punkt sind die Richter pingelig. Wenn ein Kriterium mit maximal 35 Prozent definiert wird, ist alles zu viel, was darüber liegt. Deshalb entgehen dem Zürcher Baukonzern jetzt 66 Millionen Franken. Die BLS, die stets zu Implenia gehalten hat, verliert ebenfalls Geld, weil das Angebot der Österreicher teurer ist.

Wie weiter?

Das letzte Wort ist allerdings wohl noch nicht gesprochen. Implenia kann den Entscheid vor dem Bundesgericht anfechten. Bis die Angelegenheit rechtskräftig entschieden ist, muss der vier Kilometer lange Tunnel weiterhin mit provisorischen Massnahmen gesichert werden.