Frauenfeld & Münchwilen
Wegen offener Rechnung nach Jagdsafari: Fehde unter Schweizer Jägern

Eine Jagdsafari in Afrika kostet einen Anwalt das Präsidium der Jagdgesellschaft und führt zu einer erstinstanzlichen Verurteilung wegen versuchter Nötigung. Das dürfte ein Fall für die Anwaltskommission werden.

Silvan Meile
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Die letztjährige Versammlung von Jagd Thurgau mit Jagdhornbläsern für die Fanfaren.

Die letztjährige Versammlung von Jagd Thurgau mit Jagdhornbläsern für die Fanfaren.

Urs Bucher, 17. März 2018

Ein Saal voller Jäger. Und alle reiben sich an der letztjährigen Versammlung des Thurgauer Jagdvereins verwundert die Augen. Zwei Jahre lang hatte der zurücktretende Präsident den Kassier des Vereins als seinen Nachfolger aufgebaut. Wie aus dem Nichts stand dieser dann an der Versammlung in Weinfelden aber nicht mehr wie vorgesehen zur Wahl und trat auch als Kassier auf der Stelle zurück.

Das heizte die Gerüchteküche im «Thurgauerhof» an. Dieser Rückzieher in letzter Minute sei die Reaktion auf eine Drohung eines Verbandsmitglieds, hiess es zwischen den Tischreihen. Ein Jäger habe noch eine private Rechnung mit dem angehenden Präsidenten offen. Er habe angekündigt, brisante Informationen zum Nachteil des Kandidaten auszuplaudern und somit öffentlich zu machen, falls dieser tatsächlich zur Wahl antrete.

Die Freundschaft zerbrach nach der Afrikareise

Soweit ist es nicht gekommen. In die Bresche sprang der Vizepräsident, der sich unvorhergesehen zum Vereinspräsidenten wählen liess. Damit kehrte wieder Ruhe ein. Mit seinem Rückzieher konnte der ursprüngliche Präsidiumsanwärter verhindern, dass der Streit öffentlich wurde. Nun zeigen aber Akten des Bezirksgerichts Münchwilen, was sich hinter dieser Posse an der damaligen Versammlung von Jagd Thurgau tatsächlich verbirgt.

Die beiden Thurgauer waren freundschaftlich verbunden. Doch ihre Freundschaft zerbrach nach einer Jagdsafari in Afrika. Solche vermittelte der verhinderte Präsident der Thurgauer Jagdgesellschaft im privaten Rahmen für Teilnehmer aus der Schweiz. Und er zog das Geld dafür ein. Sein Cousin organisierte die Jagden vor Ort in Südafrika. Auf einer «Jagdfarm» konnten die Teilnehmer scharf auf Vierbeiner schiessen.

Rechnung wird zum Gerichtsfall

Einige tausend US-Dollar, je nach Grösse des gebuchten Angebots, kostete die tierische Jagd. Das war auf der entsprechenden Webseite zu entnehmen. Sie ist unterdessen nicht mehr aufrufbar. Dort waren auch typische Fotografien von Jägern zu sehen, die neben den erlegten Tieren fürs Erinnerungsbild posieren.

Abschuss in Afrika: Mit Bildern wie diesen prahlen Menschen in den sozialen Medien damit, Tiere erlegt zu haben. (Symbolbild: Facebook)

Abschuss in Afrika: Mit Bildern wie diesen prahlen Menschen in den sozialen Medien damit, Tiere erlegt zu haben. (Symbolbild: Facebook)

CH Media

Der Streit zwischen den beiden Thurgauern eskalierte aber erst nach ihren Jagdferien in Südafrika. Dabei ging es tatsächlich um eine offene Rechnung. Dem Teilnehmer des Jagdvergnügens flatterte nachträglich ein Zahlungsbefehl ins Haus. «Schlussabrechnung» lautete die Forderung.

Er sollte einen Betrag über 650 Dollar nachbezahlen, ist dem Urteil des Bezirksgerichts zu entnehmen. Doch der Rechnungsempfänger bezahlte nicht. Daraufhin griff der Vermittler der Reise zu einem Mittel, das ihm nun eine Verurteilung vor Bezirksgericht einbringen sollte.

Eine Drohung mit dem Verbandslogo

Beide Kontrahenten wollen auf Anfrage dieser Zeitung keine Auskunft über diesen Fall geben. Sie halten sich beide bedeckt, welche zusätzlichen Leistungen mit den 650 Dollar geltend gemacht werden. Fest steht, dass der Betriebene nicht zahlte und Rechtsvorschlag erhob. Um das geforderte Geld doch noch einzutreiben, nutzte der Vermittler der Jagdsafari sein Amt als Kassier der Jagdgesellschaft.

«Im Namen des Vereins und unter Verwendung des entsprechenden Logos» setzte er ein Schreiben auf, in dem er die Forderung nochmals stellte, halten die Gerichtsakten fest. Ausserdem drohte der Kassier seinem Kollegen – ebenfalls ein Mitglied der Thurgauer Jagdvereins– mit dem Ausschluss aus der Jagdgesellschaft. Dabei verwies er auf die Statuten, die besagen, dass diejenigen Mitglieder ausgeschlossen werden, die ihren finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Verband nicht nachkommen.

Das Bezirksgericht erkennt eine versuchte Nötigung

Das liess der Jagdsafari-Teilnehmer nicht auf sich sitzen. Weil eine persönliche Forderung nun kombiniert mit dieser Drohung über den Verband abgewickelt wird, holte er zum Gegenschlag aus. Er zeigte er seinen ehemaligen Freund wegen versuchter Nötigung bei der Staatsanwaltschaft an.

Zuvor liess er sich vom amtierenden Präsidenten sowie vom Rechtskonsulenten der Jagdgesellschaft schriftlich bestätigen, dass er sämtlichen finanziellen Verpflichtungen gegenüber «Jagd Thurgau» vollumfänglich nachgekommen sei.

Schliesslich musste das Bezirksgericht Münchwilen über den Fall befinden. Dieses sprach den Angezeigten der versuchten Nötigung schuldig, weil er «zur Durchsetzung der bestrittenen Forderung seine Position als Kassier im Verein ‹Jagd Thurgau› missbraucht und sich unerlaubter Mittel bedient» hat, heisst es im Urteil.

Beschädigten Ruf wiederherstellen

Besonders brisant dabei ist, dass der erstinstanzlich Verurteilte das Anwaltspatent besitzt. Er hat eine eigene Kanzlei und arbeitet auch Teilzeit als Jurist in der Thurgauer Kantonsverwaltung. Das Bezirksgericht sprach eine Geldstrafe von 3200 Franken aus. Noch ist dieses Urteil nicht rechtskräftig, weil es ans Obergericht weitergezogen wurde.

Dem verurteilten Anwalt dürfte es dabei vor allem darum gehen, den beschädigten Ruf wiederherzustellen. Denn sollte das Urteil letztinstanzlich bestätigt werden, wird möglicherweise sein Arbeitgeber, sicher aber die Thurgauer Anwaltskommission davon Wind bekommen.

Vertrauen in die Anwaltschaft beeinträchtigt?

Wird ein Anwalt rechtskräftig verurteilt, muss er damit rechnen, dass ein Disziplinarverfahren gegen ihn eingeleitet wird. Dafür ist die Anwaltskommission zuständig. Obergerichtspräsidentin Anna Katharina Glauser Jung ist seit rund drei Jahren in dieser Aufsichtsbehörde und präsidiert sie mittlerweile. Sie sagt:

Dass tatsächlich ein Verfahren eröffnet wird, kommt sehr selten vor.

Im Thurgau sei ihr in den vergangenen Jahren kein Fall bekannt, in dem Disziplinarmassnahmen ergriffen worden wären. Bei einer Verurteilung des Inhabers eines Anwaltspatentes wegen versuchter Nötigung könnte aber tatsächlich ein solches eingeleitet werden.

«Massgebend ist die Frage, ob die zur Diskussion stehende Straftat geeignet ist, das Vertrauen in die Kompetenz und Integrität der Anwaltschaft zu beeinträchtigen», erklärt Glauser Jung. Mögliche Sanktionen reichen von einer Verwarnung über eine Busse bis hin zum befristeten oder dauerhaftem Entzug des Anwaltspatents.