Verfahren eröffnet
Waren vorbestrafte Deutsche als SBB-Securitys im Einsatz?

Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat Aufsichtsverfahren gegen die SBB und die Firma Securitas eröffnet. Im Zentrum steht die Frage, ob auf Zürcher Bahnhöfen private Sicherheitsleute einer deutschen Firma beschäftigt waren, die vorbestraft waren.

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Zürcher S-Bahn: Die Frage, ob Vorbestrafte für die Sicherheit in Bahnhöfen auf dem ZVV-Netz eingesetzt wurden, ist Gegenstand des Aufsichtsverfahrens. (Archiv)

Zürcher S-Bahn: Die Frage, ob Vorbestrafte für die Sicherheit in Bahnhöfen auf dem ZVV-Netz eingesetzt wurden, ist Gegenstand des Aufsichtsverfahrens. (Archiv)

Keystone

Die SBB hatte den Auftrag für die Sicherheit auf dem Zürcher Verkehrsnetz (ZVV) Anfang 2010 an die private Schweizer Sicherheitsfirma Securitas vergeben. Diese gab den Auftrag aber an eine Firma aus Deutschland weiter, die Vorbestrafte beschäftigt haben soll. Das hatte Ende Dezember der Kassensturz des Schweizer Fernsehens SRF aufgedeckt.

"Die Frage, ob Vorbestrafte für die Sicherheit in Bahnhöfen auf dem ZVV-Netz eingesetzt wurden, ist Gegenstand dieses Aufsichtsverfahrens", sagte BAV-Sprecher Jürg Walpen auf Anfrage. Er bestätigte damit eine Meldung der "Berner Zeitung" vom Mittwoch. Gemäss Walpen führt das BAV eigentlich zwei Verfahren - eines gegen die SBBTransportpolizei und eines gegen die Securitas.

Keine Auslagerung an Dritte

Weiter sei Gegenstand dieses Aufsichtsverfahrens, dass die Securitas den Auftrag ohne Bewilligung des Bundes an eine Drittfirma weitergegeben hat.

Die Auslagerung der Sicherheitsaufgaben auf dem ZVV-Netz an Securitas war vom BAV bewilligt worden, eine Weitergabe an eine Drittfirma dagegen hatte das BAV nicht erlaubt, wie SBB-Sprecher Christian Ginsig sagte. Der Passus im Vertrag betreffend einer möglichen punktuellen Verstärkung von Unterakkordanten in Bedarfsfällen sei vom BAV nicht genehmigt worden.

SBB räumen Fehler ein

Der SBB entging laut Ginsig die vom BAV nicht bewilligte Weitergabe an die deutsche Firma. Damit hatte sie ihre Aufsichtspflicht verletzt. Es seien Fehler gemacht worden in diesem Fall, räumte Ginsig ein. Damals habe die SBBeine neue Sicherheitsorganisation für das ZVV-Netz aufbauen müssen.

Dennoch: "Eine Weiterübertragung an Unterakkordanten war und ist nicht zulässig. Die Rechtslage untersagt Unterakkordanz. Wir haben in der Aufbauphase der Sicherheitsorganisation ZVV diesem Umstand zu wenig Rechnung getragen, was ein Fehler war", schrieb Ginsig in einer Stellungnahme. Die SBB Transportpolizei habe inzwischen aber ihre Kontrollen verschärft und nehme damit ihre Aufsichtspflicht "gewissenhaft" wahr, erklärte dieSBB.

Nur Schweizer Firmen zulässig

Das Bundesgesetz über die Sicherheitsorgane der Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr (BGST) verpflichtet die SBB an den Bahnhöfen für Sicherheit zu sorgen. Sie darf diese Aufgabe auslagern, ist aber weiter für die Einhaltung der strengen Vorgaben für die privaten Sicherheitsleute verantwortlich. Unter anderem wird gemäss dem SBB-Sprecher ein einwandfreier Schweizer Leumund verlangt.

Weiter ist Bedingung, dass die private Sicherheitsfirma ihren Sitz in der Schweiz hat und mehrheitlich in Schweizer Hand ist. Auch dass die Drittfirma vermutlich eine deutsche Firma gewesen sei, sei Gegenstand des Aufsichtsverfahrens, sagte BAV-Sprecher Walpen dazu.

Private übernehmen Staatsaufgaben

Sicherheitsleute in Bahnhöfen nehmen auch hoheitliche Aufgaben war, die normalerweise dem Staat vorbehalten bleiben: Personen dürfen von den privaten Security-Leuten angehalten, kontrolliert und sogar weggewiesen werden. Deshalb sind die Auflagen für diese Sicherheitsleute auch besonders streng.