Sterbehilfe
Waadt will Sterbehilfe in Spitälern regeln

Der Kanton Waadt könnte sich am Wochenende als erster Kanton ein Sterbehilfegesetz geben. Die Stimmbürger entscheiden zwischen einer Initiative der Sterbehilfeorganisation Exit Westschweiz und einem Gegenvorschlag der Regierung.

Denise Lachat, Lausanne
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Der Kanton Waadt könnte sich am Wochenende als erster Kanton ein Sterbehilfegesetz geben. Die Stimmbürger entscheiden zwischen einer Initiative der Sterbehilfeorganisation Exit Westschweiz und einem Gegenvorschlag der Regierung.

Die Exit-Initiative verlangt kurz und bündig Zugang zu allen öffentlichen Pflegeheimen im Kanton. Ihr Argument: Heute bestehe eine Ungleichbehandlung, da sich eine Minderheit von Pflegeheimleitern weigere, Exit Einlass zu gewähren. Sterbewillige Heimbewohner hätten aber keine Ausweichmöglichkeit, da das Heim für die meisten gleichzeitig auch ihr Domizil darstelle.

Der Gegenvorschlag der Regierung

Der Waadtländer Regierung geht die Exit-Initiative zu weit. Da sie um deren Chancen im Volk weiss, lehnt sie sie aber nicht rundweg ab, sondern stellt ihr einen Gegenvorschlag gegenüber. Danach soll Sterbehilfe unter gewissen Voraussetzungen in öffentlichen Heimen und auch in öffentlichen Spitälern zugelassen sein. Der Gesetzesvorschlag der Regierung orientiert sich an der Regelung des Universitätsspitals Lausanne, das vor sechs Jahren als erstes Schweizer Akutspital entschied, Sterbehilfeorganisationen bei sich zuzulassen.

So soll der geplante Freitod ausschliesslich jenen Heimbewohnern respektive Patienten erlaubt sein, die an einer schweren und unheilbaren Krankheit leiden. Die Urteilsfähigkeit der Betroffenen muss vom zuständigen Arzt überprüft werden, angehört werden müssen auch das Pflegepersonal und die Angehörigen. Zudem müssen die Betroffenen vorgängig über die Möglichkeiten der schmerzlindernden Pflege (Palliative Care) informiert worden sein.

Die Regierung will auf diese Weise verhindern, dass alte und kranke Menschen aus einer momentanen Depression heraus oder aus Angst, den Angehörigen zur Last zu fallen, einen voreiligen Entscheid fällen. Sie erachtet ihren Gegenvorschlag als ausgewogene Alternative, welche die Selbstbestimmung achte und gleichzeitig verletzliche Menschen schütze.

Sämtliche politische Parteien geben dem Gegenvorschlag in ihrer Abstimmungsempfehlung den Vorzug, das Parlament hat ebenfalls deutlich der Regierung zugestimmt. Exit Westschweiz hingegen kritisiert, dass dieser dem Arzt und dem Pflegepersonal zu viel Gewicht gebe; der Suizidwunsch der Betroffenen werde in solch langwierigen Evaluationsverfahren wohl kaum erfüllt.

Ethikerin ist skeptisch

Ruth Baumann-Hölzle vom Institut Dialog Ethik in Zürich erachtet beide Vorlagen als problematisch. Grundsätzlich dürfte keine öffentliche Institution dazu verpflichtet werden, Sterbehilfe bei sich zuzulassen, sagt die Ethikerin, die auch Mitglied der nationalen Ethik-Kommission im Bereich Humanmedizin ist. Denn eine sterbewillige Person hat gemäss einem Entscheid des Bundesgerichts zwar die Freiheit, sich das Leben zu nehmen.

Sie kann die Beihilfe zum Suizid aber nicht einfordern. Pflegeheime und Spitäler sollten die Frage der Zulässigkeit der Suizidbeihilfe in ihrer Institution individuell entscheiden können, sagt Baumann-Hölzle. Sie verknüpft damit aber auch eine Pflicht zur Information. «So haben die Patienten die Möglichkeit, ihr künftiges Pflegeheim nach ihren Vorstellungen auszuwählen.»