Bundesstrafgericht
Vorbereitung von Anschlägen in der Schweiz: Bundesanwaltschaft klagt mutmassliches IS-Mitglied an

Ein Iraker muss sich vor dem Bundesstrafgericht verantworten. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm vor, Anweisungen zur Vorbereitung von Anschlägen in der Schweiz erhalten und mehrere Personen für den IS rekrutiert zu haben.

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Der Beschuldigte soll Anweisungen von hochrangigen IS-Mitgliedern zur Vorbereitung eines Anschlages in der Schweiz erhalten haben. (Symbolbild)

Der Beschuldigte soll Anweisungen von hochrangigen IS-Mitgliedern zur Vorbereitung eines Anschlages in der Schweiz erhalten haben. (Symbolbild)

Keystone

(rwa) Die Bundesanwaltschaft (BA) wirft dem Iraker vor, ab 2014 ein Mitglied der Terrororganisation IS gewesen zu sein. Die Anklage lautet auf Beteiligung an der kriminellen Organisation IS, gewerbsmässigen Betrug und das mehrfache Herstellen und Lagern von Gewaltdarstellungen, wie es in einer Mitteilung vom Dienstag heisst. Die BA hatte im November 2016 ein Strafverfahren gegen den Mann eröffnet. Im Mai 2017 wurde er verhaftet.

Die Ermittlungen haben ein transnationales Netzwerk von über 20 IS-Mitgliedern in der Schweiz, Syrien, Irak, Türkei, Libanon und Finnland zutage gefördert. Der Beschuldigte habe gegenüber anderen hochrangigen Mitgliedern eine Autoritätsposition eingenommen und als Anwerber, Schleuser und Geldgeber fungiert, schreibt die BA.

Dem Mann werden zahlreiche Aktivitäten zugunsten des IS zur Last gelegt. So soll er ein IS-Mitglied zu einem Selbstmordattentat im Libanon angestiftet haben. Dieses konnte jedoch rechtzeitig verhindert werden. Auch wird er beschuldigt, von einem hochrangigen IS-Mitglied Anweisungen entgegengenommen zu haben, einen Anschlag in der Schweiz zu planen. Es bestünden aber keine Anhaltspunkte, dass ein konkreter Anschlag unmittelbar bevorstand.

Gemäss Anklage hat der Iraker auch Sozialhilfe erschlichen. Beim Sozialdienst der für ihn zuständigen Gemeinde im Kanton Thurgau hat er auf Nachfrage mehrfach falsche Angaben zu seinen finanziellen Verhältnissen gemacht.

Die Strafanträge wird die BA anlässlich der Hauptverhandlung vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona bekanntgeben. Für den Mann gilt die Unschuldsvermutung.