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Schweiz
MIGRATION: Die Schweiz stimmt dem Uno-Migrationspakt vorläufig nicht zu. Der Bundesrat hat am Mittwoch beschlossen, der Konferenz vom Dezember fernzubleiben, an welcher der Pakt verabschiedet wird. Eine spätere Zustimmung schliesst der Bundesrat aber nicht aus: Er wolle den Ausgang der parlamentarischen Debatte zum Pakt abwarten, bevor er endgültig dazu Stellung nehme, teilte er mit. Mehrere Länder haben beschlossen, nicht mitzumachen. Der Bundesrat ist nach wie vor überzeugt, dass der Migrationspakt den Interessen der Schweiz entspricht. Dieser bezwecke nämlich eine geordnete Migration, was zum Rückgang der irregulären Migration beitragen würde, schreibt er.
VIGNETTE: Es darf weiterhin geklebt werden. Der Bundesrat hat beschlossen, die E-Vignette nur auf freiwilliger Basis einzuführen. Der Gegenwind in der Vernehmlassung war zu stark. Die elektronische Erhebung der Nationalstrassenabgabe stiess zwar grundsätzlich auf Zustimmung. Die Pläne des Bundesrats, für die Kontrolle der E-Vignette ein Kamerasystem zum Abgleich des Nummernschilds aufzubauen, wurden jedoch als unverhältnismässig beurteilt. Bedenken gab es auch wegen des Datenschutzes. Fahrzeughalter sollen deshalb künftig wählen können, ob sie weiterhin eine Klebeetikette am Fahrzeug anbringen oder ob sie die Abgabe elektronisch entrichten wollen. Das Finanzdepartement muss nun eine Vorlage ausarbeiten. Eine Preiserhöhung ist nicht vorgesehen.
ZIVILSCHUTZ: Trotz sinkender Personalbestände will der Bundesrat die Dienstpflicht von Zivilschutzleistenden verkürzen. Gleichzeitig sollen beim Bevölkerungsschutz die Kommunikationssysteme erneuert und der ABC-Schutz verbessert werden. Der Bundesrat hat die Botschaft zur Totalrevision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes verabschiedet. Der 35-seitige Entwurf regelt die Aufgaben und die Zusammenarbeit von Bund, Kantonen und Dritten im Bevölkerungsschutz sowie den Zivilschutz. Neben vielen wenig bestrittenen Punkten dürfte im Parlament insbesondere die Schutzdienstpflicht im Zivilschutz zu längeren Diskussionen Anlass geben. Zu reden geben dürfte auch, ob der Bevölkerungs- und der Zivilschutz gemeinsam oder separat behandelt werden sollen.
STRASSENVERKEHR: Fahrerinnen und -fahrer herkömmlicher Töffli können künftig wählen, ob sie einen Motorrad- oder einen Velohelm tragen wollen. Damit werden die Töffli gleich behandelt wie die schnellen E-Bikes. Der Bundesrat hat verschiedene Fahrzeugvorschriften revidiert. Neue Fahrzeuge, die über einen elektronischen Nachweis für eine EU-Genehmigung verfügen, sollen ohne Vorführen beim Strassenverkehrsamt zum Verkehr zugelassen werden können. Auch für Schweizer Transporteure gibt es Änderungen. Zeitgleich zur EU werden die neuen digitalen Fahrtschreiber eingeführt. Die meisten neuen Regeln treten im Laufe des Jahres 2019 in Kraft.
KATASTROPHEN: Der Bundesrat will ein krisensicheres Kommunikationssystem für Bund und Kantone schaffen. Dieses soll den Behörden erlauben, bei Katastrophen und in Notlagen schnell und sicher Informationen auszutauschen. Die Kosten belaufen sich auf 150 Millionen Franken. Der Bundesrat hat die Botschaft zu einem Verpflichtungskredit in diesem Umfang ans Parlament geleitet. Dass die heutigen Kommunikationssysteme Mängel aufweisen, hatten Übungen gezeigt. Bei Strommangel würden die Systeme ausfallen oder wären deutlich eingeschränkt. Zudem fehlt die Möglichkeit einer Gesamtdarstellung mit Lagebild. Mit dem neuen nationalen Datenverbundsystem will der Bundesrat nun diese Defizite reduzieren.
GRENZKONTROLLE: Die Schengen-Aussengrenze wird technologisch aufgerüstet. Die Schweiz mit ihren internationalen Flughäfen muss nachziehen. Der Bundesrat hat die Rechtsgrundlagen für eine neue Datenbank und automatische Grenzkontrollen vorgelegt. Das Entry/Exit-System (EES) wird europaweit 2021 eingeführt. Es erfasst an den Schengen-Aussengrenzen die Reisedaten von Drittstaatsangehörigen, die für einen Kurzaufenthalt von maximal neunzig Tagen ein- oder ausreisen. In der Datenbank werden unter anderen Gesichtsbilder und Fingerabdrücke gespeichert. Diese stehen auch den Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung.
BANKEN: Ab 2019 müssen Postfinance, Raiffeisen und ZKB höhere Eigenmittelanforderungen erfüllen. Wie die Grossbanken sind sie verpflichtet, sogenanntes Gone-concern-Kapital für ihre allfällige Sanierung und Abwicklung bereitzuhalten. Das hat der Bundesrat entschieden. Er geht von einem zusätzlichen Kapitalbedarf für die drei Finanzinstitute von insgesamt 10 Milliarden Franken aus. Unter Berücksichtigung der expliziten Staatsgarantie der ZKB und vorhandener Kapitalüberschüsse sind es 4,2 Milliarden Franken. Auch die Behandlung von Beteiligungen systemrelevanter Banken an ihren Tochtergesellschaften wird neu geregelt.
FREIHANDEL: Das Parlament kann über Freihandelsabkommen mit Ecuador und der Türkei befinden. Der Bundesrat hat die Botschaften an die eidgenössischen Räte überwiesen. Die beiden Freihandelsabkommen zwischen den Efta-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz) und Ecuador respektive der Türkei wurden im Juni im isländischen Sauðárkrókur unterzeichnet. Das Abkommen mit Ecuador ist neu, jenes mit der Türkei wurde modernisiert, wie das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) schreibt. Die Türkei belegt Rang 20 der wichtigsten Schweizer Wirtschaftspartner. Der Gesamthandel beläuft sich auf rund 3,3 Milliarden Franken pro Jahr.
HOCHSCHULEN: Die Aufsichtskompetenz des ETH-Rates soll klarer geregelt werden. Zudem sollen ETH-Professorinnen und -Professoren in Ausnahmefällen über das AHV-Alter hinaus weiterbeschäftigt werden können. Diese und weitere Änderungen des ETH-Gesetzes schlägt der Bundesrat vor. Er hat die Vernehmlassung zu einer Revision des Gesetzes über die Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH) eröffnet. Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hatte empfohlen, die Aufsichtsregeln zu präzisieren. Bei einer weiteren Änderung geht es um Corporate Governance.
SCHUTZ: Die Armee wird sich auch nächstes Jahr am Schutz ausländischer Vertretungen beteiligen. Insgesamt 32 Soldaten sollen verschiedene Botschaften und Konsulate in den Kantonen Bern und Genf bewachen. Künftig sollen die Kantone und Städte den Schutz der ausländischen Vertretungen vollumfänglich gewährleisten. Bis es so weit ist, dienen Armeeangehörige den Behörden zu. Es werden bis zu 24 Durchdiener der Infanterie sowie maximal acht Berufsmilitärs der Militärpolizei eingesetzt. Weitere maximal zehn Personen stellt die Armee den zivilen Behörden für Sicherheitsmassnahmen im Luftverkehr zur Verfügung. Diese Armeeangehörigen werden als Sicherheitsbeauftragte an Bord von Linienflügen als sogenannte Air Marshals eingesetzt.
ARMEE: Die Militärpolizei kann künftig kurzfristig das Grenzwachtkorps und Kantonspolizeien unterstützen. Eine Spontanhilfe kann nur auf Gesuch der genannten Behörden und im Zusammenhang mit einem Verbrechen oder Vergehen von einer gewissen Schwere erfolgen. Der Bundesrat hat die Verordnung über die Militärische Sicherheit sowie fünf weitere Verordnungen revidiert und auf den 1. Januar 2019 in Kraft gesetzt. Zwei bestehende Erlasse werden auf diesen Zeitpunkt hin aufgehoben. Die Verordnung über die Militärdienstpflicht erlaubt es dem Ausbildungskommando der Armee beispielsweise, auch Gesuche von dienstwilligen Personen über dem 24. Altersjahr zu prüfen und Freiwillige zur Rekrutierung zuzulassen.
SCHMUGGEL: Der Bundesrat organisiert die Zollfahndung neu. Dadurch soll der Schmuggel besser bekämpft werden können. Die Verordnungsänderungen, die der Bundesrat am Mittwoch beschlossen hat, treten am 1. Januar 2019 in Kraft. Neu wird eine Hauptabteilung Zollfahndung unter der Leitung eines Vizedirektors geschaffen, wie die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) mitteilte. Die bisherigen Sektionen Zollfahndung und die Abteilung Strafsachen und Beschwerden der Oberzolldirektion werden in diese neue Hauptabteilung integriert. Nach wie vor bestehen Standorte der Zollfahndung in Basel, Zürich, Lausanne und Lugano. Neu geregelt werden die Zuständigkeiten bei der Strafverfolgung innerhalb der EZV.
AUSBILDUNG: Der Bundesrat räumt Schnupperlehrstellen zur Attraktivitätssteigerung von Mint-Berufen einen hohen Stellenwert ein. Allerdings will er den Unternehmen nicht vorschreiben, wie sie das Rekrutierungsverfahren gestalten sollen. Das schreibt die Regierung in einem Bericht. Mit diesem erfüllt sie ein Postulat aus dem Nationalrat, das mehr Schnupperlehren in den Berufsbereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (Mint) forderte. Der Bundesrat möchte dagegen die unternehmerische Freiheit beibehalten. Die Durchführung von Schnupperlehren sei für die Betriebe mit nicht zu unterschätzendem Aufwand verbunden. Die Anzahl an Schnupperlehrangeboten sei deshalb begrenzt.
WETTERDATEN: Die Gebühren für Leistungen von MeteoSchweiz sind ab kommendem Jahr tiefer. Der Bundesrat hat die revidierte Verordnung über die Meteorologie und Klimatologie genehmigt und auf den 1. Januar 2019 in Kraft gesetzt. Das Ziel der Revision sei, mit einem einfachen und transparenten Gebührenschema die Nutzung von meteorologischen und klimatologischen Daten zu fördern, schreibt er. Die Datengebühren werden gesenkt, der Zuschlag für die gewerbliche Nutzung wird abgeschafft, die Daten für Kantone werden von den Gebühren befreit.
NETZWERKE: Der Bundesrat hat eine Strategie zu den Netzwerken des Bundes gutgeheissen. Darin wird unter anderem festgelegt, welche bundeseigenen drahtgebundenen Datenkommunikationsinfrastrukturen notwendig sind und wer diese betreiben soll. Ausserhalb des definierten Portfolios dürften keine weiteren bundeseigenen Datenkommunikationsinfrastrukturen aufgebaut werden, hält der Bundesrat fest. Die Strategie beinhaltet auch Elemente des nationalen Datenverbundsystems, zu welchem der Bundesrat gleichentags eine Botschaft ans Parlament überwies.
SOZIALDETEKTIVE: Im Abstimmungsbüchlein zum Urnengang vom 25. November ist der Wurm drin. Die Erläuterungen zu den Sozialdetektiven enthalten einen weiteren Fehler. In einer Tabelle werden die Überwachungsmöglichkeiten von Sozialdetektiven mit jenen von Polizei und Nachrichtendienst verglichen. In der Bildlegende steht zu den Aufgaben des Nachrichtendienstes: "Terrorismus und gewalttätigen Extremismus bekämpfen." Das ist unzutreffend. Der Nachrichtendienst des Bundes darf bei gewalttätigem Extremismus keine genehmigungspflichtigen Überwachungsmassnahmen einsetzen. Der Bundesrat hat deshalb entschieden, den Fehler in der elektronischen Fassung der Erläuterungen zu korrigieren.
UMWELT: Die von Industrieabfällen ausgehenden Risiken sollen weltweit minimiert werden. Auch die Schweiz will ihren Teil dazu beitragen. Der Bundesrat hat ein entsprechendes Mandat verabschiedet. In Genf findet vom 4. bis zum 6. Dezember das zehnte Treffen der Vertragsparteien der Konvention über die grenzüberschreitenden Auswirkungen von Industrieunfällen der Uno-Wirtschaftskommission für Europa (UNECE) statt. Gemäss Mandat sollen die Information und die Beteiligung der Öffentlichkeit gestärkt und die Konvention für Länder ausserhalb des UNECE-Raums geöffnet werden.
NATURSCHUTZ: In gewissen Regionen der Welt gefährdete Wasservogelarten wie beispielsweise der Papageientaucher oder die Eiderente sollen besser geschützt werden. Das ist das Ziel einer internationalen Konferenz, an der auch eine Schweizer Delegation teilnehmen wird. Der Bundesrat hat das Mandat zur Teilnahme an der 7. Vertragsparteienkonferenz des Abkommens zur Erhaltung der afrikanisch-eurasischen wandernden Wasservögel (AEWA) erteilt. Sie findet vom 4. bis zum 8. Dezember 2018 im südafrikanischen Durban statt.
STEUERN: Der Bundesrat hat dem Nationalrat einen Bericht zu aggressiven Steuerpraktiken einzelner EU- und OECD-Länder vorgelegt. Darin gibt er einen Überblick über die laufenden Arbeiten, die auch die Schweiz betreffen. Verschiedene Steuerregimes für internationale Firmen sind bekanntlich nicht mehr akzeptiert und sollen mit der Steuervorlage abgeschafft werden. Aus dem Bericht geht auch hervor, dass nach wie vor unklar ist, welche Massnahmen die Schweiz andernfalls zu gewärtigen hätte. Auf EU-Ebene sind die Überwachung von Transaktionen, die genauere Prüfung von Steuerpflichtigen, Quellensteuern oder die Nichtabzugsfähigkeit bestimmter Kosten möglich.
LICHT: In der Schweiz wird es auch in der Nacht nie ganz dunkel. Die Lichtemissionen haben sich in den vergangenen zwanzig Jahren mehr als verdoppelt. Der Bundesrat verzichtet trotzdem auf Gesetzesänderungen zum Schutz der Artenvielfalt. Seiner Ansicht nach gewährleisten die geltenden Bestimmungen einen ausreichenden Schutz der Arten und Lebensräume. Der Bundesrat hat daher beschlossen, auf eine Ergänzung der Verordnung über den Natur- und Heimatschutz (NHV) zu verzichten. Die Arbeiten gehen auf einen Postulatsbericht von 2013 zurück. Damals beschloss der Bundesrat, verschiedene Massnahmen zu prüfen, darunter die Anpassung der rechtlichen Grundlagen.
KANTONSVERFASSUNGEN: Der Bundesrat beantragt dem Parlament, die geänderten Verfassungen in sechs Kantonen zu gewährleisten. Alle Verfassungsänderungen stimmen laut der Regierung mit dem Bundesrecht überein. In den Kantonen Schwyz und Freiburg geht es um die Offenlegung der Politikfinanzierung, die der Bundesrat auf Bundesebene zwar ablehnt, in diesem Fall aber nur juristisch zu beurteilen hat. Im Kanton Zug soll das Stimmrecht an das geänderte Erwachsenenschutzrecht angepasst werden. Im Kanton Basel-Stadt geht es um die Aufhebung des Quorums bei Grossratswahlen sowie das Recht auf Wohnen und den Wohnschutz. Im Kanton Basel-Landschaft sollen Mitglieder des Regierungsrats nicht gleichzeitig der Bundesversammlung angehören. Im Kanton Appenzell Innerrhoden wird der Termin für die Einreichung von Initiativen geändert.