Datenschutz
Videoüberwachung in Zügen: SBB sollen Daten 100 Tage speichern

Die SBB sollen die Videos von Überwachungsanlagen bis zu hundert Tagen speichern. Das sagt gegenüber der „Schweiz am Sonntag“ Hans-Jürg Käser (FDP), Präsident der kantonalen Polizeidirektoren.

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Die Daten von Videos sollen länger gespeichert werden. (Archiv)

Die Daten von Videos sollen länger gespeichert werden. (Archiv)

KEYSTONE/SANDRO CAMPARDO

„Wenn Ermittlungsarbeit zu Erkenntnissen führen soll, braucht das eine gewisse Zeit“, sagt Hans-Jürg Käser. Für die Diskussion ausschlaggebend ist der Vorfall in Deutschland, wo sieben Jugendliche einen schlafenden Obdachlosen in einer U-Bahn-Station angezündet haben.

Nur 14 Stunden nach der Tat konnten sie dank Bilder einer Überwachungskamera verhaftet werden. Die Forderung von Käser ist in einigen Kantonen bereits Praxis. So darf in den Kantonen Zürich, Zug oder St. Gallen Videomaterial von Überwachungskameras bis zu hundert Tage lang gespeichert werden.

Im Kanton Aargau hingegen müssen die Filme nach drei Tagen gelöscht werden. Da sich die SBB bei Videoüberwachung an die bundesrechtlichen Regeln halten muss, muss sie ihre Daten nach 72 Stunden wieder löschen.

Von einer Lockerung der Datenschutzregelung hält der eidgenössische Datenschutzbeauftragte, Adrian Lobsiger, nicht viel. Gegenüber der „Schweiz am Sonntag“ sagt er: „Es ist falsch, aus einer Aktualität heraus mit mehr Überwachung zu antworten.“