Konzessionsübertragung
Und es geht weiter: Radio Energy bekommt Konzession

Der Bund genehmigt die Übertragung der UKW--Konzession von Radio RMC Zürich auf Radio Energy Zürich. Das Radio- und Fernsehgesetz sieht solche Übertragungen vor. Sie sind aber melde- und genehmigungspflichtig.

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NRJ Radio Energy

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Keystone

Die Music First Network AG (Radio RMC Züri) von Giuseppe Scaglione hat dem UVEK am 2. November 2009 die Übertragung ihrer Konzession für ein UKW-Radio in der Region Zürich auf die Radio Z AG (Energy Zürich) gemeldet. Die Radio Z AG gehört zu 51 Prozent der Ringier AG.

Das Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) sieht Konzessionsübertragungen ausdrücklich vor; sie sind aber melde- und genehmigungspflichtig. Sofern auch nach einer Konzessionsübertragung die allgemeinen Konzessionsvoraussetzungen erfüllt sind und die neue Konzessionärin die Einhaltung des Leistungsauftrages der Konzession garantiert, darf die Genehmigung nicht verweigert werden. Nachdem die Konzessionsübertragung in der Anhörung der interessierten Kreise sowie der Kantonsregierung und der Stadt Zürich auf breiten Widerstand gestossen war und verschiedentlich sogar Rechtsmissbrauchsvorwürfe erhoben worden waren, prüfte das UVEK diese Einwände vorab.

Das UVEK ist dabei zum Schluss gekommen, dass keine Anzeichen für einen Rechtsmissbrauch bestehen. Zu keiner Zeit bestanden konkrete Anhaltspunkte, wonach die Music First Network AG nicht willens oder nicht in der Lage gewesen wäre, die RMC-Konzession auch tatsächlich zu nutzen und auf Sendung zu gehen. Die Vorbereitungen für einen Sendestart waren in Gang und das Studio war betriebsbereit. Dass die Sendetätigkeit noch nicht aufgenommen werden konnte, war auf die frequenzplanerischen und technischen Vorbereitungsarbeiten zurückzuführen, die für eine neue Radiostation notwendig sind. RMC hatte die benötigten Frequenzen vom BAKOM erst im November 2009 zur Nutzung zugeteilt erhalten.

Auch die inhaltliche Überprüfung des Übertragungsgesuchs hat ergeben, dass die Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt sind. Radio Energy verpflichtet sich zu erheblichen Anpassungen im Vergleich mit dem bisherigen Programm und dem im Konzessionsverfahren eingereichten Gesuch, um ein Programm auf vergleichbarem Niveau von Radio RMC Züri zu realisieren. Namentlich hat Radio Energy Zürich sein Redaktionshandbuch revidiert, den Betrag für die externe Aus- und Weiterbildung der Programmschaffenden, die Anzahl Programmschaffender, die Löhne der Praktikantinnen und Praktikanten sowie der Programmschaffenden angehoben. Zudem stellt Radio Energy Zürich bei den Informationsleistungen folgende Änderungen in Aussicht: Neu werden zu den Hauptsendezeiten Informationsmagazine ausgestrahlt, die in erster Linie relevante Themen zu Politik, Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur, Wissenschaft und Sport abdecken. Dabei finden mehrere journalistische Formen Anwendung und das Vielfaltsgebot wird umgesetzt. Ferner werden künftig bei Radio Energy Zürich Sendungen zu Abstimmungen und Wahlen zu hören sein. Diese Verbesserungen werden Teil der Konzession und damit für Radio Energy Zürich verbindlich.

Ungenügend war lediglich der in Aussicht gestellte Betrag für die Aus- und Weiterbildung der Programmschaffenden. Radio Energy Zürich wird im Rahmen einer Auflage daher verpflichtet, diesen von Fr. 60'000.- pro Jahr auf Fr. 100'000.- anzuheben.

Gegenstand der inhaltlichen Überprüfung des Übertragungsgesuchs waren lediglich die für die Erbringung eines lokalen Service public relevanten und im Rahmen des Konzessionierungsverfahrens massgeblichen Kriterien wie z.B. das Qualitätssicherungssystem, die Arbeitsbedingungen, die Aus- und Weiterbildung oder die Umsetzung des Vielfaltsgebots im Programm. Nicht dazu gehören insbesondere das Musikprogramm, die anvisierte Zielgruppe oder die Mehrsprachigkeit von Sendungen etc.; diese Aspekte der Bewerbungen sind damit für die übernehmende Konzessionärin auch nicht verpflichtend.

Das BAKOM wird im Rahmen seiner üblichen Aufsichtstätigkeit sowie der Programmbegleitforschung überprüfen, ob Radio Energy den Leistungsauftrag auch erfüllt.

Um der verschiedentlich geübten Kritik am vom Gesetzgeber vorgegebenen Vergabeverfahren und an der ausdrücklich erlaubten Übertragung von Konzessionen Rechnung zu tragen, prüft das UVEK, ob bei der nächsten RTVG-Revision gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht.

Eine allfällige Beschwerde gegen den Entscheid des UVEK hätte für Radio Energy Zürich vorderhand keine Konsequenzen. Es könnte seinen Sendebetrieb gestützt auf die übertragene Konzession im neuen Versorgungsgebiet bis zur rechtskräftigen Beurteilung durch das Bundesverwaltungsgericht aufrecht erhalten.