Schweiz
Umstrittener Eingriff in Meinungsfreiheit: 10 Fragen und Antworten zum neuen Diskriminierungsgesetz

Homosexuelle sollen besser vor Diskriminierung geschützt werden. Zehn Fragen und Antworten zur Abstimmung vom 9. Februar.

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Der Gesetzgeber will Homosexuelle besser schützen.

Der Gesetzgeber will Homosexuelle besser schützen.

keystone-sda.ch

Wer wegen der Rasse, der Religion oder der Ethnie öffentlich zu Hass und Diskriminierung aufruft, muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe rechnen. National- und Ständerat haben entschieden, diese Strafnorm auf die sexuelle Orientierung auszuweiten. Nur die SVP und knapp ein Dutzend FDP-Parlamentarier lehnten im Parlament das Gesetz ab, das auf einer parlamentarischen Initiative von Nationalrat Mathias Reynard (SP/VS) fusst.

1. Weshalb kommt es zu einer Abstimmung?

Ein Komitee um die Eidgenössisch-Demokratische Union (EDU) und die JSVP hat erfolgreich das Referendum ergriffen. Zu den Trägerorganisationen gehört auch die Stiftung Zukunft Schweiz, die zum Beispiel gegen die Ehe für alle kämpft.

2. Darf heute gegen Homo­sexuelle gehetzt werden?

Es ist nicht verboten, Homosexuelle als Gruppe zu beschimpfen oder herabzuwürdigen. Eine Aussage wie «Alle Schwulen sind abartig» ist nicht strafbar. Verbale Angriffe auf homose­xuelle Einzelpersonen können hingegen mit dem Straf- und Zivilrecht geahndet werden, etwa als Ehr- oder Persönlichkeitsverletzung. Auch wenn Menschen wegen ihrer sexuellen Orientierung tätlich angegriffen werden, greift das Strafrecht.

Lesen Sie ausserdem das Pro und Kontra zum Thema:

3. Wie oft werden Homosexuelle angefeindet?

Offizielle Statistiken zu sogenannten «Hatecrimes» gibt es nicht. Laut einem Monitoring von LGBT-Organisationen (Lesbisch, Schwul, Bisexuell und Transgender) wurden von November 2016 bis November 2017 pro Woche zwei diskriminierende Vorfälle registriert.

4. Welches sind die Argumente der Befürworter?

Das Komitee «Ja zum Schutz vor Hass» um Organisationen wie dem Schwulenverband Pink Cross oder die Lesbenorganisation Schweiz attestiert der Mehrheit der Bevölkerung einen respektvollen Umgang mit Homosexuellen. Es warnt aber, öffentliche Hassreden und Hetze würden für «schwache Individuen» den Nährboden schaffen, auf dem Pöbeleien, Spuckattacken und tätliche Angriffe gegen Homosexuelle gedeihen. Pink-Cross-Präsident Michel Rudin verweist zudem auf die überdurchschnittlich hohe Suizidrate bei jugendlichen Homosexuellen.

5. Welches sind die Argumente der Gegner?

Sie wittern in der neuen Strafnorm einen Angriff auf die Meinungs-, Glaubens- und Gewissensfreiheit und sprechen von einem «Zensurgesetz». Niemand könne genau abschätzen, inwieweit wissenschaftlich und weltanschauliche begründete Kritik an der sexuellen Orientierung zu strafrechtlichen Konsequenzen führen werde. Hass und Diskriminierung seien in der Schweiz zu Recht verpönt. Homosexuelle seien längst gleichwertige Mitglieder der Gesellschaft. Die Gegner fragen sich, wo die Sondergesetze für übergewichtige, alte oder handicapierte Menschen bleiben.

6. Was wäre gemäss den Gegnern nicht mehr zulässig?

Der Sittener Bischofs Jean-Marie Lovey sagte in einem Interview, Homosexualität sei eine Schwäche der Natur, die geheilt werden könne. Die Gegner warnen, dass eine solche Äusserung von der neuen Strafnorm erfasst werden könnte. Sie befürchten auch, dass der Bäcker sanktioniert wird, der sich weigert, einem homosexuellen Paar einen Hochzeitskuchen zu backen. Das Gleiche gilt für einen christlichen Hotelbesitzer, der homosexuellen Paaren kein Zimmer vermietet und dies in der Hausordnung vermerkt.

7. Wann ist diskriminierendes Verhalten strafbar?

Wenn es die Menschenwürde verletzt, in der Öffentlichkeit und vorsätzlich geschieht. Der Täter ist sich also bewusst, dass er jemanden herabwürdigt – und macht es gleichwohl. Der Bäcker und der Hotelbesitzer können eine Strafe umgehen, indem sie die Ablehnung von Homose­xualität als Grund verschweigen. Sie können etwa mitteilen, sie hätten keine Kapazitäten, die Dienstleistung an ein homosexuelles Paar zu erbringen.

8. Sind Schwulenwitze am Stammtisch strafbar?

Das ist ein Streitpunkt. Der Bundesrat schreibt im Abstimmungsbüchlein, Äusserungen im Familien- oder Freundeskreis (etwa am Stammtisch) seien nicht strafbar, da sie nicht in der Öffentlichkeit stattfänden. Die Gegner kontern, gemäss Rechtsprechung des Bundesgerichts sei der Öffentlichkeitscharakter gegeben, wenn jemand am Nebentisch mitbekommt, was am Stammtisch diskutiert wird.

9. Welche Haltung nimmt der Bundesrat ein?

In seiner Stellungnahme zum Vorstoss von Reynard fand er, das geltende Recht biete weitgehenden Schutz vor Hassreden und Diskriminierung. Ein neues Gesetz hielt er nicht für vordringlich. Jetzt steht die Landesregierung voll und ganz hinter der neuen Strafnorm und empfiehlt ein Ja – unter anderem, weil Diskriminierung das friedliche Zusammenleben gefährde.

10. Sind alle Homosexuellen für das neue Gesetz?

Nein. Das Komitee «Sonderrechte Nein» sagt, Homosexuelle wollten nicht als schwache, bemitleidenswerte Minderheit abgestempelt werden, sondern ein gleichberechtigtes Leben als normale Mitglieder der Gesellschaft führen. Im Komitee machen vor allem Mitglieder von JSVP und Jungliberalen mit. Es befürwortet die Ehe für alle und die Adoption von Kindern durch homosexuelle Paare.