Ende März wechseln viele Schweizer und Schweizerinnen ihre Wohnung. Trotz den Corona-Massnahmen dürfe noch gezügelt werden, heisst es beim Bund. Immobilienfirmen fordern aber einheitliche Regeln.
(mg) Ende März ist in der Schweiz Zügeltermin. Viele Schweizer und Schweizerinnen ziehen in eine neue Wohnung. Doch darf man das überhaupt noch wegen den Massnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus? «Bis anhin ist das Zügeln nicht verboten», sagt Daniel Koch vom Bundesamt für Gesundheit am Samstag vor den Medien. Solange auch beim Umzug auf Abstand und Hygiene geachtet werde, gäbe es derzeit keine Gründe, die dagegen sprechen würden, so Koch.
Auch Martin Dummermuth, Direktor des Bundesamts für Justiz, sekundiert: «Es kann gezügelt werden.» Rein rechtlich kann man also die Wohnung wechseln. Komplizierter wird es, wenn es wegen des Corona-Virus andere Hinderungsgründe gibt: Etwa, wenn der Vormieter nicht ausziehen kann, da er nicht ins Ausland umziehen kann. Oder wenn jemand nicht rechtzeitig aus dem Ausland zurückkehren kann.
Gegenüber der «SonntagsZeitung» bestätigen mehrere Immobilienverwalter, dass ihnen solche Sorgen bekannt seien. «Für all diese Fälle suchen wir individuelle Lösungen und bieten falls nötig leer stehende Wohnungen als Überbrückung an», sagt Michael Stucki vom Immobiliendienstleisters Privera AG der Zeitung. Andere Immobilienfirmen seien aber gar nicht gewillt, Umzüge im Moment zuzulassen, da es unter anderem betreffend Übergabeprozedere viele Unklarheiten gebe.
«Wir fordern, dass das Notrecht die Situation regelt», fordert Marcel Hug, Geschäftsführer des Schweizerischen Verbands der Immobilienwirtschaft, gegenüber der «SonntagsZeitung». Dabei habe er keine Präferenz, ob der Bund die Umzüge nun verbiete oder zulasse, wichtig sei ihm «eine einheitliche Lösung.»
Eine einheitliche Regel hat Daniel Koch am Samstag vor den Medien aber schon genannt: Auf das Einweihungsfest in der neuen Wohnung müsse man vorerst noch verzichten.