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Schweiz
Eine Mutter und ihre Tochter reisen von England in die Schweiz zu Dignitas. Eigentlich sollte nur die Mutter sterben. Doch am Schluss sind beide tot. Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft.
Eine 95-jährige Engländerin wählt die weltberühmte «Swiss Option». Sie hat Krebs und bucht einen Flug ins einzige Land, in dem Suizidhilfe für Ausländer legal ist. Exit, die grösste Schweizer Freitodorganisation mit 734 assistierten Suiziden im Jahr 2017, kommt nicht infrage, weil diese nur Inländer bedient. Dignitas hingegen, die Nummer zwei der Branche mit 222 Fällen in einem Jahr, ist auf Sterbetourismus spezialisiert. So fliegt die betagte Britin nach Zürich auf ihrer Suche nach einem Abgang in Würde, auf Latein: Dignitas. Auf ihrer letzten Reise wird sie von ihrer 58-jährigen Tochter begleitet. Diese hat im Gegensatz zur Mutter einen Rückflug gebucht. Doch ihr Sitz wird leer bleiben.
Am Tag des geplanten Suizids im Jahr 2016 begeben sich Mutter und Tochter in die Sterbewohnung von Dignitas. Um 11 Uhr beginnt ein unerwartetes Drama. Plötzlich befindet sich die Tochter in einem schlechteren Zustand als die Mutter. Sie beklagt sich über Unwohlsein und übergibt sich mehrmals. Ein Sterbebegleiter bestellt über die Dignitas-Zentrale einen Arzt. Dieser trifft kurz nach 12 Uhr ein und spritzt der 58-Jährigen Temesta, ein Beruhigungsmittel. Eine Stunde später wird sie bewusstlos, aber sie atmet noch.
Am Nachmittag landet der Ehemann der 58-Jährigen in Zürich, um seiner Frau bei der Verarbeitung des Todes der Mutter beizustehen und sie später nach Hause zu begleiten. Als er im Hotel eintrifft, erhält er die Nachricht, er müsse sofort zu Dignitas kommen. Um 17.30 Uhr trifft er ein und erschrickt. Seine Frau sitzt nach vorne gebückt auf einem Sofa, sie gibt seltsame Atemgeräusche von sich und hat Schaum vor dem Mund.
Der Arzt informiert den Ehemann über die Situation: Er habe ein Beruhigungsmittel gespritzt, das sich nur langsam abbaue. Nun stünden zwei Möglichkeiten zur Auswahl, beide enthalten ein «aber». Entweder verabreiche er ihr ein Gegenmittel, das er aber zuerst noch besorgen müsse. Oder die Frau werde ins Spital gefahren, was aber mit Kosten verbunden sei. Der Ehemann fordert den Arzt auf, zu tun, was am besten für seine Frau sei. Der Doktor wählt die erste Variante und verlässt den Raum. Zurück bleiben zwei Sterbebegleiter von Dignitas.
Um 18 Uhr hört die Frau auf zu atmen. Die Sterbebegleiter versuchen, ihr Leben zu retten, starten eine Reanimation und rufen die Sanität. Kurz nacheinander treffen ein Krankenwagen und ein Rettungshelikopter ein. Der von Dignitas aufgebotene Arzt übergibt dem Rettungsdienst einen Zettel mit der Notiz «Verdacht auf Opioidintoxikation», er geht von einer Überdosis Schmerzmittel aus. Es ist kein Puls mehr fühlbar. Die Sanitäter beatmen die Frau künstlich, der Herzkreislauf kommt wieder in Gang, doch sie bleibt in tiefer Bewusstlosigkeit.
Mit dem Helikopter wird sie ins Universitätsspital Zürich geflogen, ihr Mann bleibt an ihrer Seite, Ankunft im Spital um 19.50 Uhr. Diagnose: starke Hirnblutung, Prognose: hoffnungslos. Die Körpertemperatur ist auf 32 Grad gesunken. Am nächsten Tag um 14.38 Uhr wird der Hirntod festgestellt.
Nun ruft der Ehemann der Verstorbenen bei Dignitas an und erkundigt sich nach dem Zustand seiner Schwiegermutter. So erfährt er, was im Sterbezimmer passiert ist, nachdem der Rettungshelikopter mit der Tochter abgehoben war. Die 95-Jährige sei wie geplant aus dem Leben geschieden. Von ihrer Tochter konnte sie sich nicht verabschieden.
Bis die Todesursache der Tochter geklärt ist, verstreichen mehrere Monate. Die Autopsie ergibt, dass die Blutgefässe im Kleinhirn fehlgebildet waren. Die Arterien waren direkt mit den Venen verbunden, ohne Kapillaren dazwischen. Das führte zu einer spontanen Blutung.
Das Zürcher Institut für Rechtsmedizin kommt zum Schluss, dass der von Dignitas aufgebotene Arzt dreimal falsch gehandelt habe. Erstens hätte er eine Hirnblutung in Betracht ziehen müssen. Plötzliche Kopfschmerzen in Kombination mit Erbrechen seien typische Anzeichen. Folglich hätte er die Patientin ins Spital einweisen müssen, um das Gehirn in einem bildgebenden Verfahren zu untersuchen. Zweitens hätte er bei seinem Verdacht einer Schmerzmittel-Überdosis kein Beruhigungsmittel spritzen dürfen, da sich die Wirkungen potenzieren und so zu einem Atemstillstand führen können. Drittens hätte er die Patientin in eine stabile Seitenlage bringen und dafür sorgen sollen, dass die Zunge der Bewusstlosen die Atemwege nicht blockiert. Der Rechtsmediziner kann «nicht mit ausreichender Sicherheit» sagen, ob der Arzt den Tod hätte verhindern können. Er habe diesen aber «mindestens begünstigt».
Die auf Medizin spezialisierte Staatsanwaltschaft IV des Kantons Zürichs übernimmt den Fall und eröffnet am 25. August 2017 ein Verfahren gegen den Arzt wegen fahrlässiger Tötung. Sie wirft ihm vor, er habe die Patientin mit seiner Temesta-Spritze in einen lebensbedrohlichen Zustand versetzt. Hätte er sie richtig behandelt und rechtzeitig ins Spital eingeliefert, wäre sie gemäss dem aktuellen Stand der Ermittlungen nicht gestorben.
Um den Verdacht zu erhärten, bestellt die Staatsanwaltschaft bei der Neurochirurgie des Unispitals ein weiteres Gutachten. Dieses soll genauere Angaben zur Wahrscheinlichkeit machen, mit welcher der Tod durch die richtige Behandlung hätte verhindert werden können. Gegen diesen Verfahrensschritt wehrt sich der Arzt. Da die Rechtsmedizin den Vorwurf nicht mit Sicherheit bestätigt habe, sei ein weiteres Gutachten zu dieser für ihn ungünstigen Hypothese nicht gerechtfertigt. Damit hat er keine Chance. Das Obergericht tritt auf seine Beschwerde nicht einmal ein, wie es mit Beschluss vom 3. August 2018 festhält. Die Richter lassen ihn wissen, es gehöre zu den Aufgaben der Staatsanwaltschaft, einen Verdacht abzuklären. Der Arzt geht in diesem Nebenverfahren vor Bundesgericht. Am Hauptverfahren hingegen beteiligt er sich nicht. In den Einvernahmen verweigerte er die Aussage, es gilt die Unschuldsvermutung.
Dignitas kommentiert den Fall auf Anfrage: «Offensichtlich eine menschlich tragische Gegebenheit und eine unvorhersehbare Situation.» Die Freitodorganisation fühlt sich aber nicht verantwortlich für die Handlungen des Arztes, den sie aufgeboten hat: «Wir sind nicht in das Verfahren involviert; es betrifft keinen Mitarbeiter und auch kein Mitglied unseres Vereins.»
Direkt involviert ist Dignitas in ein anderes Verfahren, das am Obergericht hängig ist. Die erste Instanz kam zu einem Freispruch. In einem Musterprozess will die Zürcher Staatsanwaltschaft klären, welche Preise im boomenden Sterbegeschäft verlangt werden dürfen. Gemäss den üblichen Dignitas-Tarifen musste die 95-jährige Engländerin 10'000 Franken für ihren erhofften Abgang in Würde bezahlen.
Matthias Ackeret, Journalist, Teleblocher-Moderator und Kolumnist dieser Zeitung, erhält im Sommer 2017 ungefragt ein Manuskript zugeschickt. Die 81-jährige Zürcherin Margrit Schäppi bittet ihn, für ihre Autobiografie einen Verleger zu suchen. Es ist ein Lebensratgeber einer schillernden Frau, die sich immer wieder neu erfindet. Mit 60 macht sie bei einem Zürcher Schönheitschirurgen ein Facelifting, heiratet einen 22-jährigen Ägypter und feiert einen zweiten Frühling. Wegen des Altersunterschieds wird das Paar berühmt und tritt im Schweizer Fernsehen und bei RTL auf. Die glückliche Zeit endet, als Schäppi 77 ist: Im Fitnessstudio spürt sie einen Schmerz im Rücken. Ein Leben mit dem Rollator beginnt.
Ackeret interessiert sich anfangs nicht für die lebensfrohe Erzählung. Im Winter 2018 erhält sie plötzlich eine neue Bedeutung. Schäppi teilt ihm mit, sie werde übernächste Woche sterben. An einem Freitag um 10 Uhr habe sie den Termin bei Exit. Er will sie davon abhalten und trifft sie auf einen Pfefferminztee. Sie sagt: «Ich habe mein Leben gelebt, es war ein gutes Leben.» Nun veröffentlicht er ihre Geschichte und steuert ein Kapitel mit Kritik an der Freitodbewegung bei. Er merkt zwar an, der Fall eigne sich nicht für Sterbehilfe-Kritik. Zu stark sei ihr Wille gewesen, ihr Leben zu beenden. Generell stellt er aber fest: «So makaber es klingt: Exit ist auch sexy. So wie man sich für freie Liebe, die freie Wirtschaft, den freien Personenverkehr oder das freie Internet einsetzt, so engagiert man sich für den Freitod.» (mau)