Justiz
Telefondaten werden ein Jahr gespeichert: Ständerat stärkt digitale Überwachung

Die Beratung im Ständerat ist zwar noch nicht vollends abgeschlossen, doch es ist klar, wohin es gehen soll: In Richtung mehr Überwachung der digitalen Kommunikation. Auch der Einsatz von Staatstrojanern ist so gut wie beschlossen.

Lorenz Honegger
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Die Abstimmung über die Legalisierung des schon heute praktizierten Einsatzes von Staatstrojanern in der dritten Sessionswoche dürfte zur Formsache werden. (Symbolbild)

Die Abstimmung über die Legalisierung des schon heute praktizierten Einsatzes von Staatstrojanern in der dritten Sessionswoche dürfte zur Formsache werden. (Symbolbild)

Keystone

Der Ständerat lässt sich von den Enthüllungen rund um die Schnüffeleien amerikanischer Geheimdienste nicht beeindrucken.

Zwar beriet die kleine Kammer des Parlamentes das Gesetz über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (Büpf) noch nicht zu Ende, doch die Stossrichtung war klar: Die Strafverfolgungsbehörden sollen bei Verdacht auf schwere Straftaten künftig die Möglichkeit erhalten, neben klassischen Kommunikationsmitteln wie Telefon oder Briefen auch digitale Kanäle wie E-Mail oder Instant Messaging zu überwachen. Voraussetzung ist eine richterliche Genehmigung.

Die Abstimmung über die Legalisierung des schon heute praktizierten Einsatzes von Staatstrojanern in der dritten Sessionswoche dürfte zur Formsache werden.

Kompromiss bei den Kosten

Opposition gegen einzelne Elemente der Büpf-Vorlage kam aus zwei Ecken: zum einen von der Basler SP-Ständerätin Anita Fetz. Sie zweifelte an den Beteuerungen des Bundesrates, wonach mit dem neuen Gesetz nicht die Zahl, sondern die Qualität der Überwachungen zunehme. Sie stiess mit ihren Einzelanträgen aber auf Granit.

Der Luzerner CVP-Ständerat Konrad Graber vertrat als Vorstandsmitglied des Schweizerischen Verbandes der Telekommunikation die Interessen von Fernmeldedienstleistern wie Swisscom oder Cablecom. Diese befürchteten im Vorfeld der Debatte, in Zukunft einen noch grösseren Teil der Überwachungskosten selber tragen zu müssen. Graber errang für sie einen Teilsieg: Die Unternehmen müssen gemäss Ständeratsentscheid die Aufwendungen für die Infrastruktur zwar selber berappen. Dafür erhalten sie für die Kosten der einzelnen Überwachungsanfragen der Justiz «eine angemessene Entschädigung».

Insbesondere SP-Justizministerin Simonetta Sommaruga setzte sich für diese Lösung ein: Sie befürchtete, die Büpf-Vorlage könnte im Nationalrat am Widerstand der Wirtschaft scheitern, wenn die finanzielle Last auf den Kommunikationsunternehmen zu gross wird. Stefan Engler, Bündner CVP-Ständerat und Präsident der Rechtskommission, erhoffte sich vom Kostensplitting eine hemmende Wirkung auf die Überwachungsaktivitäten der Strafverfolgungsbehörden.

Zwölf statt sechs Monate

Die umstrittene Speicherung von Randdaten auf Vorrat gab ebenfalls zu reden: Heute müssen Telekommunikationsunternehmen die Daten über Ort, Dauer und Teilnehmer eines Gespräches während sechs Monaten aufbewahren.

Diese Informationen können helfen, den Aufenthaltsort eines Tatverdächtigen zum Zeitpunkt eines Mordes oder die Konsumenten von Kinderpornografie zu ermitteln, wenn Hinweise aus dem Ausland an die Schweizer Justiz herangetragen werden. Dies jedoch nur, wenn die Verzögerung zwischen Tat und Hinweis weniger als ein halbes Jahr beträgt.

Bundesrätin Simonetta Sommaruga setzte sich mit ihrer Forderung nach einer Verdoppelung der Aufbewahrungsdauer auf zwölf Monate durch. Die Schweiz bewege sich damit im europäischen Durchschnitt, sagte die Magistratin. Der Mehraufwand für die Telekommunikationsdienstleister sei verkraftbar. Die Aufbewahrungsdauer für Anbieter von Postdiensten beliess der Ständerat bei sechs Monaten.