Völkerrecht
SVP-Präsident will Menschenrechtskonvention kündigen

Die SVP läuft gegen ein Urteil des Bundesgerichts Sturm, welches Völkerrecht zwingend vor Landesrecht stellt. Darum prüft die Partei nun eine Kündigung der EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention).

Drucken

Die Wogen haben sich nach dem umstrittenen Urteil des Bundesgerichts zu einem Mazedonier, der die Schweiz gemäss Wortlaut der Ausschaffungsinitiative hätte verlassen sollen, noch lange nicht geglättet. Namentlich die SVP ist empört. Die Parteileitung hat eine Arbeitsgruppe beauftragt, konkrete Vorstösse zu prüfen. Im Vordergrund steht laut Parteipräsident Toni Brunner die Lancierung einer Volksinitiative, die den generellen Vorrang von Landesrecht gegenüber dem Völkerrecht vorsieht. Davon ausgenommen wäre nur das zwingende Völkerrecht wie zum Beispiel das Verbot von Sklaverei oder Folter.

EMRK

Die Europäische Menschenrechtskonvention enthält einen Katalog von Grund- und Menschenrechten, die von den Vertragsstaaten eingehalten werden müssen. Darunter fällt das Verbot von Sklaverei, Folter und Völkermord. Die EMRK ist im Geiste des «Nie wieder» nach dem Zweiten Weltkrieg entstanden. Die Schweiz ratifizierte den Vertrag im November 1974. (ssm)

In der Praxis geht das Völkerrecht zwar heute schon vor. Es sei denn, der Gesetzgeber hat bewusst etwas anderes beschlossen (Schubart-Praxis). Doch «sollte das Bundesgericht künftig Völkerrecht stets höher gewichten als Landesrecht, dann werden Volk und Parlament ausgeschaltet», sagt Brunner auf Anfrage «Der Nordwestschweiz».

Kündigen und neu unterzeichnen

Die zweite Option sei die Kündigung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK): «Die Kündigung ist angesichts der Urteilsbegründung naheliegend», sagt Brunner. Wenn die EMRK dem Landesrecht stets vorgehe, dann werde der Souverän unterlaufen. Die Schweiz könnte die Konvention dann später mit einem Vorbehalt allenfalls wieder unterzeichnen, schlägt Brunner vor.

Zur Erinnerung: Die Lausanner Richter halten in der Urteilsbegründung fest, dass in einem Konflikt zwischen Landesrecht und Völkerrecht die Menschenrechte gemäss der europäischen Konvention EMRK vorgehen. Die Verhältnismässigkeit eines Entscheids sei daher in jedem Fall zu prüfen. Konkret: Ein straffälliger Ausländer kann nicht automatisch - also ohne vorhergehende Prüfung der Umstände - ausgeschafft werden. Verfassungsbestimmungen, die wie bei der Ausschaffungsinitiative automatisch zur Anwendung kommen sollen, können daher nicht angewandt werden, hält das Gericht fest.

Es präjudiziert damit die Beratungen im Parlament zur Umsetzung der Ausschaffungsinitiative. Das Justizdepartement von Bundesrätin Simonetta Sommaruga (SP) schlägt zwei Varianten vor: Die erste ist nahe bei der Initiative und sieht automatische Ausweisungen vor. Die zweite Variante berücksichtigt das Strafmass. Landesverweise sind nur bei schweren Delikten vorgesehen. Um Druck für eine möglichst wortgetreue Umsetzung der Ausschaffungsinitiative zu machen, hat die SVP eine Durchsetzungsinitiative eingereicht. Die Beratungen im Parlament finden frühestens im Sommer statt.

Experten geteilter Meinung

In Fachkreisen wird das Lausanner Urteil unterschiedlich beurteilt. «Es stellt die Verfassung auf den Kopf», sagte der ehemalige SP-Bundesrichter Martin Schubarth gestern in der «Neuen Luzerner Zeitung». Es sei alles andere als klar, dass das Völkerrecht immer Vorrang habe. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mische sich laut Schubarth immer öfter in Bereiche ein, die mit dem Kern der Menschenrechte nichts mehr zu tun hätten.

Das Bundesgericht habe in «untadeliger Weise» seine Rolle als höchste rechtssprechende Instanz wahrgenommen, schreibt derweil Eva Maria Belser, Professorin für Staats- und Verwaltungsrecht an der Uni Freiburg, in der «NZZ». Es habe entschieden, dass sich auch das Volk an «grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien zu halten» habe. Für Oliver Diggelmann, Professor für Völkerrecht an der Uni Zürich, ist das Urteil nicht falsch, geht aber sehr weit. Problematisch sei insbesondere, dass das Gericht nicht unterscheide zwischen wichtigen und «weniger wichtigen» völkerrechtlichen Bestimmungen.

Ob die SVP aktiv wird, hängt vom Ausgang der Beratungen über die Ausschaffungsinitiative ab. Klar ist, dass sowohl die Kündigung der EMRK als auch eine Initiative zum Vorrang des Landesrechts weitreichende Konsequenzen hätten. «Beides kann sich die Schweiz politisch nicht leisten», sagt der Solothurner FDP-Nationalrat Kurt Fluri. Um künftig Konflikte zwischen Landesrecht und Völkerrecht zu vermeiden, sei es dringend, die Gründe, die zu einer Ungültigerklärung einer Volksinitiative führen, zumindest auf den grundrechtlichen Kerngehalt der Bundesverfassung auszuweiten.