Die Lausanner Richter halten in einem am Montag publizierten Urteil fest, dass Hermann Lei nicht beschwerdeberechtigt ist. Das Bezirksgericht Meilen hatte die Zivilansprüche Leis im Dezember 2016 auf den Zivilweg verwiesen. Das Gericht hatte den Rentner wegen mehrfacher Beschimpfung zu einer bedingen Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu 60 Franken und einer Busse von 300 Franken verurteilt.
Das Zürcher Obergericht hob das Urteil auf und sprach den 61-Jährigen frei. Vor dem Obergericht hatte Lei die Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils beantragt.
Auch die Oberstaatsanwaltschaft Zürich zog den Entscheid des Obergerichts vor Bundesgericht weiter. Sie rügte jedoch lediglich den Freispruch betreffend der Betitelung "Dreckslügner". Die Lausanner Richter bestätigen auch in diesem Punkt die Sicht der Zürcher Vorinstanz.
Der IV-Rentner hatte Hermann Lei in der Facebook-Gruppe "Anti SVP - Stoppt den Wahnsinn" mit den genannten Worten betitelt. Den Post machte er im Zusammenhang mit Leis erstinstanzlicher Verurteilung im April 2016 wegen Gehilfenschaft zur Verletzung des Bankgeheimnisses in der Hildebrand-Affäre. (Urteil 6B_1270/2017, 6B_129/2017 vom 24.04.2018)
Hildebrand-Affäre – darum geht es:
Im August 2011 wechselt Kashya Hildebrand, die Ehefrau des damaligen SNB-Präsidenten Philipp Hildebrand, gemäss einem Bericht der SNB-Revisionsstelle 400'000 Franken zu einem Kurs von 0.79 Franken in Dollar
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Einen Tag später, am 16. August 2011, erfährt Hildebrand von der Transaktion seiner Frau und informiert in Folge umgehend den Leiter Recht und Dienste der SNB über das Geschäft.
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