Knonau
Standplatz für Fahrende bei Knonau kann errichtet werden

Der Zürcher Regierungsrat ist nicht auf einen Rekurs der Gemeinde Knonau eingetreten, welche die auf ihrem Gebiet liegende Einmündung zum Standplatz für Fahrende als Verkehrssicherheitsrisiko bezeichnet. Zu- und Wegfahrt liegen auf Zuger Boden, weshalb Knonau zum Rekurs «nicht legitimiert» sei, heisst es im Entscheid.

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Fahrende Knonau

Fahrende Knonau

Anzeiger aus dem Bezirk Affoltern

Von Werner Schneiter

Hart an der Grenze zu Knonau plant der Kanton Zug die Errichtung eines Durchgangsplatzes für Fahrende. Vor rund eineinhalb Jahren bewilligte der Zuger Kantonsrat einen Kredit von 830 000 Franken. Das Projekt besteht im Wesentlichen aus einem gekiesten Platz von 3800 Quadratmetern, sanitären Einrichtungen, Abfallcontainer, Strom- und Wasseranschluss. Maximal zehn Gespanne sollen dort Platz finden. Die Zu- und Wegfahrt erfolgt von der Zürcherstrasse aus über eine Nachbarparzelle auf Gemeindegebiet von Cham.

Am 10. Dezember 2008 genehmigte das Zürcher Amt für Verkehr ein Gesuch aus Zug für die Benützung der auf Zürcher Gebiet liegenden Einmündung zum Durchgangsplatz. Der Knonauer Gemeinderat rekurrierte dagegen. Er sieht darin ein erhebliches Verkehrssicherheitsrisiko und spricht von unübersichtlichen Verhältnissen, die auf diesem Abschnitt bei erlaubten 80 km/h zu gefährlichen Situationen mit Unfallrisiko für Fahrende und andere Verkehrsteilnehmer führen können. Weil die Einmündung auf Knonauer Gebiet liege, sei die Legitimation zum Rekurs gegeben, hält der Gemeinderat fest.

Entscheidend für den Zürcher Regierungsrat ist der Umstand, dass Zu- und Wegfahrt auf Zuger Boden liegen. Er schreibt, dass Knonau nicht zum Rekurs berechtigt ist und tritt deshalb nicht darauf ein. «Einer künftigen, allfälligen Änderung der Gefahrensituation im Einmündungsbereich des Durchgangsplatzes kann mit geeigneten Verkehrsanordnungen begegnet werden - zum Beispiel mit einer Anpassung der Höchstgeschwindigkeit», hält der Regierungsrat fest. Er ist der Auffassung, dass die Zürcher Volkswirtschaftsdirektion namentlich die Verkehrssicherheit gewürdigt und diese zu Recht nicht als verletzt beurteilt habe.

«Langes Hin und Her - für uns jetzt abgeschlossen»

Der Gemeinderat Knonau wird den Entscheid des Regierungsrates nicht weiterziehen. «Für uns ist diese mühsame Angelegenheit nach einem langen Einsatz für bessere Lösungen nun abgeschlossen», sagt Gemeindepräsident Walter von Siebenthal, der die Einwände des Gemeinderates nicht als Votum gegen die Fahrenden verstanden haben will. «Wir sind vom regierungsrätlichen Entscheid enttäuscht, weil wir die jetzige Zufahrt nach wie vor keine gute Lösung finden. Diese bessere Lösung verhindern der Kanton Zug und der Kanton Zürich mit seinem Entscheid gegen Knonau gemeinsam», fügt der Gemeindepräsident bei.

«Wir haben den Entscheid des Zürcher Regierungsrates nicht erhalten», sagt Roland Zahner, Sachbearbeiter Baugesuche der Standortgemeinde Cham, auf Anfrage. Knonau hat im November 2008 auch gegen das im Zuger Amtsblatt veröffentliche Baugesuch für das Projekt Rekurs erhoben. Dieses Verfahren ist zwar noch hängig, aber der Errichtung eines Standplatzes steht nun nach dem regierungsrätlichen Entscheid kaum mehr etwas entgegen.