Strassenräumung
Stadt räumt schon mal eine Privatstrasse

Im Falle des Winterdienstes zeigt sich die Stadt Dietikon kulant und räumt gemäss einer aktuellen Mitteilung schon mal eine Privatstrasse von Schnee und Eis frei.

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Kinder-Schneepflug

Kinder-Schneepflug

Limmattaler Zeitung

Die Haftungsfrage bei Strassen ist klar: «Unterhalt und Signalisation sind grundsächlich Sache der Eigentümer», so der Dietiker Stadtrat. Und: «Sie haften für Schäden, die auf eine fehlerhafte Ausführung oder auf mangelhaften Unterhalt zurückzuführen sind.»

Es gilt deshalb: Ob Privatstrasse oder öffentliche Strasse, der Eigentümer ist für sie verantwortlich - und zwar sommers wie winters. Eine Ausnahme besteht: Sollte eine Privatstrasse dem so genannten Gemeindegebrauch gewidmet sein, dann ist die Stadt für ihren Unterhalt verantwortlich.

Als der Dietiker CVP-Gemeinderat Max Wiederkehr den Stadtrat im Februar dieses Jahres um Klärung der Angelegenheit gebeten hatte, da herrschten noch eisige Temperaturen und an machen Tagen lag Schnee auf den Strassen und Wegen. Wiederkehr war aufgefallen, dass einige Privatstrassen von der Stadt einen Winterdienst erhalten hatten, andere nicht.

Er fragte deshalb nach, ob bei öffentlichen Fussgänger-Durchgangswegen nicht die Stadt für eine gefahrlose Begehung zuständig ist und zur Rechenschaft gezogen werden kann, sollte ein Unfall passieren.

Bürgerfreundliches Verhalten

Was kann erwartet werden? Wer zum Unterhalt einer Strasse verpflichtet wird, der muss gemäss Rechtssprechung dazu zeitlich, technisch und wirtschaftlich zumutbar in der Lage sein, ansonsten kann er nicht haftbar gemacht werden, so der Stadtrat in seinen Ausführungen weiter.

Es wird aber berücksichtigt, dass ein generelles und flächendeckendes Salzen und Splitten aller Gemeindestrassen zu aufwändig wäre, und auch ein vorsorgliches Salzen könne nicht verlangt werden - nicht zuletzt aus Umweltschutzgründen. Vereiste Innerortsstrassen mit starkem Verkehrsaufkommen und rege benützte Trottoirs müssen hingegen für Autos und Fussgänger nutzbar gemacht werden. Je grösser das Strassennetz, desto eher kann (und muss) sich der Winterdienst aber auf exponierte und gefährliche Stellen beschränken.

In Dietikon gilt die Maxime: Die Verkehrsgefahren werden mit geeigneten Mitteln möglichst umweltschonend verringert. Im Falle der Schneeräumung und Glatteisbekämpfung heisst dies: Zuerst kommen Strassen und Fusswege in bewohnten Gebieten dran (sofern notwendig und mit Maschinen räumbar). Hauptstrassen, Sammelstrassen, Strassen mit Busverkehr und Quartierstrassen mit Steilstrecken werden gesalzen. Privatstrassen werden in der Regel nicht gesalzen, sondern gepflügt, so der Stadtrat in seinen Ausführungen.

Aus praktischen und bürgerfreundlichen Gründen macht der Dietiker Werkhof, der für den Winterdienst zuständig ist, bei mancher Privatstrasse keinen Unterschied, ob sie nun offiziell in Gemeindegebrauch ist oder nicht. Für einen weitergehenden Winterdienst seien die Eigentümer aber selber verantwortlich. (jk)