Aarauer Wirte sparen Geld, wenn sie den öffentlichen Strassenraum während der Neugestaltung der Altstadtgassen nicht nutzen können. Der Stadt entgeht dabei allerdings viel Geld.
Thomas Röthlin
In der Aarauer Altstadt werden in den nächsten zwei Jahren Strassen aufgebrochen und Trottoirs abgetragen. Sperrungen, erschwerte Zugänge, Lärm und Staub sind die Folge. Altstadtbewohner und Gewerbetreibende müssen grundsätzlich damit leben.
Wirten, die den öffentlichen Raum für eine Strassenbeiz nutzen, werden allerdings die Gebühren erlassen, wie der Stadtrat im März beschloss (AZ vom 7.April). Wenn die entsprechende Strasse während der Sommermonate umgebaut wird oder als Ausweichroute für den Bus dient, entfällt die im Reglement über den Sondergebrauch an Gemeindestrassen festgesetzte Gebühr.
14 Franken pro Quadratmeter
Restaurants und Cafés in der Altstadt zahlen pro Quadratmeter und Monat 14 Franken. Die ersten 18 Quadratmeter sind allerdings gratis. Gemäss Stadtpolizeichef Daniel Ringier gibt es einige Gastwirtschaften, deren Aussenbereich klein genug ist für eine kostenlose Nutzung. Die anderen werden während der gesamten Bauzeit total 15000 bis 20000 Franken sparen – knapp die Hälfte der Abgaben, die sie unter normalen Umständen zu entrichten hätten. «Diese Zahl ist eine Schätzung», betont Ringier. Geplant werde rollend, von Monat zu Monat, von Gasse zu Gasse. Wenn eine Gasse umgestaltet wird, werden allerdings alle Betroffenen gleich behandelt.
Mieter muss es hart treffen
Und die Anstösser, können sie eine Mietzinsreduktion verlangen, weil der Presslufthammer rattert? «Das ist stark einzelfallabhängig», sagt Monika Sommer, stellvertretende Direktorin des Hauseigentümerverbandes Schweiz. Ein Augenarzt bekommt Erschütterungen vor seiner Praxis viel mehr zu spüren als ein Anwohner, der tagsüber ausser Haus ist. Und wer erst kürzlich eingezogen ist, hat in seinem Mietvertrag womöglich einen Passus mitunterschrieben, wonach der Mietzins schon um einen bestimmten Betrag gekürzt wurde, der den in Kauf zu nehmenden Immissionen entspricht.
Das Gesetz sagt, eine Herabsetzung des Mietzinses sei möglich, wenn das Mietobjekt Mängel aufweise, die dessen Gebrauch einschränken. Wie stark Baulärm und Staub den Mietzweck gemäss Mietvertrag beeinträchtigen, haben immer wieder Gerichte zu beurteilen.
Auf einem Merkblatt des Schweizerischen Mieterinnen- und Mieterverbandes ist ein Fall zitiert, in dem eine 40 bis 50 Meter von der Wohnung entfernte Grossbaustelle während zweieinhalb Jahren «massiven Lärm und Vibrationen» verursachte. Das Gericht sprach dem Mieter eine Zinssenkung um 16Prozent zu. 35 Prozent weniger zahlen musste ein Mieter, auf dessen Nachbargrundstück «mehrmals täglich Sprengungen» ausgelöst wurden.