Mediengesetz
SRG erhält freie Fahrt – mit angezogener Bremse

Die Schlacht war mit der gewonnenen Abstimmung der No-Billag-Initiative geschlagen und gewonnen. Entspannt hat die SRG deshalb dem neuen Mediengesetz entgegenblicken können, das nun als Entwurf vorliegt: Es unterstreicht wie erwartet die Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Christian Mensch
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Doris Leuthard hat am Donnerstag das neue Mediengesetz präsentiert. (Archiv)

Doris Leuthard hat am Donnerstag das neue Mediengesetz präsentiert. (Archiv)

KEYSTONE

Die Landesregierung schreibt zum Gesetzesentwurf, die SRG habe im Schweizer Mediensystem «eine zentrale Rolle» und für die Allgemeinheit eine «herausragende demokratiefunktionale Bedeutung». Sie habe für eine Kohäsion der Sprachregionen zu sorgen und den Dialog «zwischen den immer stärker fragmentierten Gesellschaftsgruppen langfristig» sicherzustellen. Dafür müsse die SRG auf allen Medienkanälen präsent sein. Sie habe ihre Angebote entsprechend den Anforderungen dieser Kanäle zu produzieren und sich rasch den Entwicklungen anzupassen.

Die bundesrätliche Leitlinie gibt der SRG einen breiten Handlungsspielraum, um als audiovisuelles Medienunternehmen mit dem technologischen Fortschritt und den sich wandelnden Gewohnheiten Schritt zu halten. Entsprechend lobt die SRG in einer ersten Stellungnahme das neue Gesetz. Sprecher Edi Estermann sagt, die SRG begrüsse die grundsätzliche Absicht, moderne Formen der Mediennutzung zu berücksichtigen. Die Vorlage werde nun ausführlich analysiert, und die SRG werde sich im Rahmen der Vernehmlassung zu Wort melden.

Der Geldhahn steuert die SRG

Für das traditionelle, ältere Publikum wird die SRG zwar verpflichtet, in jeder Landesregion weiterhin je ein lineares Fernseh- und Radioprogramm auszustrahlen. Für die Verbreitung aller übrigen Programmformen wie dem zeitversetzten Fernsehen oder anderen neuen medialen Spielformen ist sie jedoch grundsätzlich frei, sofern es sich dabei schwergewichtig um Ton- und Bildangebote handelt.

Die Freiheit, sich zu entwickeln, hat der Bundesrat allerdings an bremsende Vorgaben gekoppelt, die allesamt dem Schutz der privaten Medien, vor allem der Printmedien dienen sollen. Wenig einschneidend ist das Verbot, über die bestehenden Regionaljournale hinaus Angebote für ein spezifisches regionales Publikum zu konzipieren. Der lokale und regionale Raum soll den privaten Medien vorbehalten bleiben. Der Bundesrat will jedoch auch neue Steuerelemente schaffen, um den finanziellen Spielraum der SRG zu beschränken. Damit ist nicht nur die Deckelung der Gebühren auf 1,2 Milliarden Franken gemeint. Auch die Werbeeinnahmen können plafoniert werden. Gesetzlich verankert wird neben dem alten Verbot für Radiowerbung auch eines für Online-Werbung. Dieses wird jedoch schon mit der Einführung löchrig sein. Denn ist ein Werbespot bereits im linearen Fernsehen ausgestrahlt worden, wird er im gleichen Programmkontext auch online zu sehen sein.