Kommunikations-GAU
SRF-Promis blamieren sich mit No-Billag-Shitstorm gegen angebliche Fake-Mitarbeiterin

Kommunikations-GAU bei der SRG: Mitarbeiter werfen den No-Billag-Befürwortern öffentlich vor, mit dreckigen Tricks zu arbeiten. Doch dann fallen die Fake-Vorwürfe in sich zusammen. Wie es dazu kam – in fünf Schritten.

Jacqueline Büchi
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Das SRF muss sich für die Tweets seiner Mitarbeiter entschuldigen

Das SRF muss sich für die Tweets seiner Mitarbeiter entschuldigen

watson

1. Die Anschuldigung

Auf verschiedenen Kanälen melden sich SRF-Mitarbeiter am Mittwoch und Donnerstag zu Wort – mit happigen Vorwürfen. Eine Frau habe sich auf Facebook als Ex-SRF-Mitarbeiterin ausgegeben, um so Stimmung für die No-Billag-Initianten zu machen.

Im fraglichen Post schreibt die Frau, sie habe einige Zeit bei SRF gearbeitet – «und ehrlich gesagt, habe ich sehr, sehr wenig gearbeitet und einfach gut verdient». Es folgen Ausführungen zum hohen Stellenwert von Kaffeepausen und Luxus-Events bei Schweizer Radio und Fernsehen.

Prominente SRF-Mitarbeiter prangern den Eintrag auf Social Media als «Fake» an: Die Frau habe nie bei SRF gearbeitet.

2. Die Beweisführung

Der Facebook-Kommentar, den die Frau im sozialen Netzwerk unter einem Artikel zum No-Billag-Thema gepostet hatte, machte in den letzten Tagen SRF-intern die Runde. Wie Recherchen von watson zeigen, begannen die Mitarbeiter intern und extern herumzufragen: Hat die Frau, die sich als Ex-Kollegin ausgibt, wirklich einmal im Konzern gearbeitet?

Sie kommen zum Schluss: Nein. Die Personalabteilung habe dies bestätigt, erzählt man sich. SRF-Mitarbeiter kontaktieren die mutmassliche Lügnerin via Facebook und stellen sie zur Rede. Entweder, sie belege ihre Tätigkeit beim SRF mit einem Arbeitszeugnis. Oder sie entschuldige sich öffentlich und lege ihre Motivation für die «Falschbehauptung» offen.


Die Frau löscht darauf sowohl ihr Facebook-Profil als auch ihren Linkedin-Account. Für manche SRF-Mitarbeiter der ultimative Beweis, dass es sich um ein Fakeprofil gehandelt hatte.

3. Die Berichterstattung

Das Newsportal Blick.ch nimmt die Geschichte auf: Im Kampf um No Billag werde «scheinbar auch mit schmutzigen Tricks gearbeitet». Der Artikel dreht sich darum, wie SRF-Sportredaktor Stefan Hofmänner die «erfundene Kollegin» auf Facebook «enthüllt». Aufhänger ist der Facebook-Eintrag, in dem Hofmänner vor dem «frei erfundenen Post» warnt: «Wer ihn gelesen hat, wurde schamlos angelogen. Es ist zutiefst erschreckend.» Das Branchenportal Persoenlich.com verbreitet die Geschichte weiter. Auch eine Journalistin des «Tages-Anzeigers» weist in den sozialen Medien auf den angeblichen Fake hin.

Screenshot blick.ch

4. Der Schock

Am Donnerstag macht in der SRF-Belegschaft plötzlich das Gerücht die Runde: Die «erfundene Kollegin» existiert doch. Warum davor alle so felsenfest vom Gegenteil überzeugt waren, lässt sich nicht mehr eruieren. Auch, ob die Fehlinformation von der Personalabteilung bestätigt worden war, bleibt unklar.

5. Die Entschuldigung

Auf Anfrage von watson räumt SRF-Sprecher Stefan Wyss ein: «Mitarbeitende von SRF haben auf ihren privaten Social-Media-Accounts Vorwürfe erhoben, die nicht stimmen. Die besagte Person war vor mehreren Jahren einige Zeit für SRF tätig.» SRF habe mit der ehemaligen Angestellten umgehend Kontakt aufgenommen und sich für das Vorgehen der Mitarbeitenden entschuldigt. «Das Vorgehen der Mitarbeitenden war in keiner Weise angemessen oder erwünscht.»

Auch Sportkommentator Stefan Hofmänner entschuldigt sich: «Ich habe einen Fehler gemacht, und das tut mir ausserordentlich leid. Ich habe zu wenig genau abgeklärt, ob eine ehemalige Mitarbeitende tatsächlich bei uns gearbeitet hat. So ein Fehler darf einem routinierten Journalisten unter keinen Umständen unterlaufen.» Damit die Falschinformation nicht weiterverbreitet wird, habe er den entsprechenden Post auf Facebook gelöscht.

Erst kürzlich hatte die SRG die Social-Media-Regeln für ihre Mitarbeiter gelockert. So dürfen sich die Mitarbeiter auf Facebook oder Twitter zum Unternehmen äussern, ohne dies vorgängig mit dem Vorgesetzten abzusprechen. Abstimmungsparolen dürfen allerdings keine veröffentlicht werden.