Bundesrätin Simonetta Sommaruga verteidigt die Personenfreizügigkeit. Die Schweiz brauche die Zuwanderung. «Sie ist aus wirtschaftlicher Sicht gut für unser Land», sagt Sommaruga. Sie verteidigt zudem die Asylgesetzesrevision.
Frau Bundesrätin, die Landesregierung hat die Ventilklausel angerufen. Soll die Einwanderung nun dauerhaft begrenzt werden?
Simonetta Sommaruga: Bevor wir über weitere Einschränkungen sprechen, das Wichtigste vorweg: Die Schweiz braucht die Zuwanderung. Sie ist aus wirtschaftlicher Sicht gut für unser Land. Niemand will darauf verzichten.
Die gebürtige Aargauerin Simonetta Sommaruga leitet seit dem 1. November 2010 das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement. Dort ist die SP-Bundesrätin unter anderem für die Migrationspolitik verantwortlich. Zuvor war Sommaruga zwischen 2003 und 2010 Berner Ständerätin. Sie wird die Asylgesetz-Vorlage persönlich erläutern, und zwar am Montag, 6. Mai 2013, um 19.30 Uhr im Saal des Hotels Krone in Lenzburg. Der Anlass ist öffentlich. Im Anschluss an das Referat folgt eine Podiumsdiskussion. Es werden zwei Gegnerinnen - Nationalrätin Yvonne Feri (SP/AG) und Irène Kälin, Vizepräsidentin der Grünen - sowie zwei Befürworter - Nationalrat Christian Wasserfallen (FDP/BE) und Ständerat Hans Stöckli (SP/BE) - teilnehmen. (NCH)
Ihre Aussagen verblüffen. Der Bundesrat sprach vergangene Woche von einem «Unbehagen» in der Bevölkerung.
Dort, wo die Schweiz einen raschen Bevölkerungszuwachs erfährt, gibt es tatsächlich ein Unbehagen. Um den problematischen Auswirkungen zu begegnen, braucht es konkrete Massnahmen – das erwartet auch die Bevölkerung. Konkrete Massnahmen wurden bereits ergriffen: So will der Regierungsrat des Kantons Zug mit einem neuen Zonenplan dafür sorgen, dass künftig genügend Wohnraum zur Verfügung steht. Im Kanton Zürich haben sich die Stimmberechtigten vor kurzem dafür ausgesprochen, gemeinnützige Wohnungen stärker zu fördern. Der Bundesrat kann Massnahmen beschliessen, sie werden aber in den Kantonen, den Gemeinden und Städten umgesetzt.
Was halten Sie von einer dauerhaften Ventilklausel oder einer Kontingentierung, wie es die SVP verlangt?
Die Ventilklausel wirkt nur beschränkt. Sie löst unsere Probleme nicht wirklich. Und die weltweite Kontingentierung, wie sie die SVP fordert, würde vor allem eines bringen, nämlich Bürokratie. Schon die Ventilklausel hat mehr Bürokratie zur Folge. Die Wirtschaft war deswegen dagegen.
Das müssen Sie erklären.
Weil nicht mehr der Arbeitsmarkt, sondern die Behörden die Zuwanderung steuern würden. Hingegen bringen Kontingente der Bevölkerung im Inland keine zusätzlichen Wohnungen. Was die SVP fordert, würde das Ende der Personenfreizügigkeit bedeuten.
Weshalb genau verursacht der Vorschlag der SVP mehr Bürokratie?
Weil ein Unternehmen jedes Mal, bevor es einen Ausländer anstellt, beweisen müsste, dass es keinen Einheimischen gefunden hat. Das wäre sehr aufwendig. Ausserdem ist es falsch, zu meinen, wir hätten mit Kontingenten weniger Zuwanderung. In den Siebzigerjahren war mit dem Kontingentsystem die Zuwanderung höher als heute.
Wäre das Ende der Personenfreizügigkeit gefährlich für die Schweiz?
Es hätte zur Folge, dass wir in zahlreichen Bereichen nicht mehr genügend gut qualifizierte Arbeitnehmende einstellen könnten – zum Beispiel im Gesundheitsbereich dürfte dies zu bedrohlichen Engpässen führen. Die Bevölkerung hat schon dreimal Ja zur Personenfreizügigkeit gesagt. Sie kennt die Vorzüge dieses Abkommens.
Mehrere flankierende Massnahmen wie das Raumplanungsgesetz oder die Solidarhaftung sind aufgegleist. Welche Massnahmen können jetzt noch getroffen werden?
Sie sehen: Bundesrat, Parlament und Bevölkerung haben rasch und konsequent gehandelt. Missbräuche im Arbeitsmarkt müssen systematisch geahndet werden, der Wohnungsmarkt ist in gewissen Gebieten sehr angespannt. Es gibt noch einiges zu tun. Auch bei den Kontrollen können wir noch zulegen.
Sie denken an Arbeitsmarktkontrollen ...
Ja, zum Beispiel. Wir müssen den Spielraum, den die Personenfreizügigkeit zulässt, nutzen. Aber die Probleme, die es in den Ballungszentren wegen der Zuwanderung gibt, kann der Bundesrat nicht alleine lösen.
Das Volk erwartet Antworten vom Bundesrat. Zum Beispiel für den gesättigten Wohnungsmarkt.
Ich habe vorhin bereits die Beispiele aus Zug und Zürich erwähnt. Wir müssen uns von der Vorstellung verabschieden, dass der Bundesrat mit einem Handgriff alle Probleme lösen kann. Zuwanderung geht uns alle an, und nur im Verbund von Bund, Kantonen, Städten, Gemeinden und Wirtschaft werden wir da sinnvolle Lösungen finden.
Wie wollen Sie die Wirtschaft denn in die Pflicht nehmen?
Pflicht tönt immer nach Repression. Die Unternehmen sind sensibilisiert, dass auch sie ihre Verantwortung wahrnehmen müssen. Im letzten Oktober haben die Sozialpartner, die Kantone und die Städte abgemacht, dass die Wirtschaft bis Ende 2016 2000 Flüchtlinge zusätzlich in den Arbeitsmarkt integriert.
Und sonst? Soll etwa der Zugang zu den Sozialwerken für Zuwanderer aus den EU-Staaten eingeschränkt werden?
Die Personenfreizügigkeit regelt die Zuwanderung in den Arbeitsmarkt. Dazu kommt, dass die Arbeitnehmer ihre Familien ins Land holen dürfen. Das ist in einem zivilisierten Staat selbstverständlich. Weil nun einige Länder in Europa eine Krise durchleben, brechen viele Junge in andere Länder auf, um ein neues Leben zu starten. Hier sind wir zusammen mit anderen Betroffenen gefordert. Dafür ist die Personenfreizügigkeit nicht vorgesehen.
FDP-Präsident Philipp Müller sagt, Sie hätten insbesondere die Zuwanderung aus Drittstaaten – also von ausserhalb der EU – nicht im Griff.
Ich stelle einfach fest, dass die Wirtschaft und die Kantone mehr Personen aus Drittstaaten fordern. Der Bundesrat ist aber sehr restriktiv und hat die Kontingente nicht mehr erhöht. Da nützen wir den Spielraum völlig aus. Wir sagen, wer kommt. Und das sind die Spezialisten – Fachkräfte, die hier und in der EU nicht vorhanden sind. Auch diese dürfen ihre Familien nachziehen. Die Liebe spielt übrigens auch eine Rolle in der Zuwanderung – Schweizerinnen und Schweizer heiraten Ausländerinnen und Ausländer. Wir wollen doch den Schweizer Frauen und Männern nicht vorschreiben, wen sie heiraten dürfen.
Themawechsel: Die Asylgesetzrevision beinhaltet klare Verschärfungen. Was bringen diese?
Etwas vorweg: Die Vorlage beinhaltet sieben Massnahmen. Fünf davon dienen der Beschleunigung der Verfahren und eine ist fürs Papier. Die Abschaffung der Botschaftsgesuche ist eine Einschränkung, das ist richtig. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger werden diese verschiedenen Massnahmen abwägen.
Was heisst, eine ist fürs Papier?
Die Massnahme, dass Desertion und Wehrdienstverweigerung nicht mehr als Asylgrund gelten. Da ändert sich nichts an der heutigen Praxis. Es ist schon heute so, dass Wehrdienstverweigerung allein kein Asylgrund ist. Auch in der Schweiz wird diese Tat bestraft. Es gibt aber Länder, die Wehrdienstverweigerer als Staatsfeinde behandeln. Ihnen droht unter Umständen die Todesstrafe. Diese Menschen sind politisch verfolgt. Sie bekommen weiterhin Asyl in der Schweiz.
Dann ist die Massnahme reine Symbolik?
Es ist eine Klärung auf dem Papier.
Asylbewerber werden oft mit Kriminalität und Missbrauch in Verbindung gebracht. Teilen Sie diese Auffassung?
Es ist hier auch schon mit falschen Zahlen jongliert worden. Tatsache ist, dass 91 Prozent der Asylbewerber nicht kriminell sind. Ich bin kürzlich im Erstaufnahmezentrum in Vallorbe im Kanton Waadt gewesen und habe da mit den Mitarbeitenden geredet. Auch sie haben mir gesagt, dass es sehr wenige seien, welche sich nicht an die Regeln halten. Diese können aber zu einer Belastung für alle werden. Diese wenigen machen das Bild des Asylbewerbers insgesamt schlecht. Es ist absolut inakzeptabel, wenn Personen, welche in der Schweiz Asyl beantragen, kriminell werden. Deshalb braucht es auch ein Zentrum für Renitente, in dem wir mit strengeren Hausregeln den Tarif durchgeben können.
Wer definiert eigentlich, wer als renitent gilt?
Das wird in einer Verordnung geregelt werden. Es darf selbstverständlich keine Willkür im Spiel sein. Die Personen, welche die öffentliche Ordnung gefährden, sich nicht an die Hausordnungen halten, die Abläufe stören oder andere anpöbeln, müssen gesondert untergebracht werden. Aber ein solches Zentrum ist offen und kein Gefängnis.
Es gibt immer neue Forderungen nach Verschärfungen. Das muss für eine SP-Bundesrätin schwierig sein ...
Die Rechts-Links-Polarisierung bringt das Asylwesen nicht weiter. Das haben die vielen Revisionen des Gesetzes in den vergangenen Jahren gezeigt. An der Asylkonferenz im Januar haben sich alle Kantone und Parteien gemeinsam für einen Weg entschieden. Wir wollen weiterhin jenen Schutz bieten, die ihn brauchen. Wir wollen aber auch gegen die Missbräuche im Asylwesen vorgehen. Unsere Antwort auf diese Probleme ist die Beschleunigung der Verfahren. So wissen wir schneller, wer bleiben kann und wer gehen muss.
Sie wollen die Asylverfahren, die heute teilweise jahrelang dauern, auf hundert Tage verkürzen. Wann ist dieses Ziel erreicht?
Wir beschleunigen die Verfahren schon heute, wo dies möglich ist. Für die Neustrukturierung braucht es eine Gesetzesrevision. Wenn wir in einer Testphase das neue System aber bereits durchführen können, dann dient das auch der Beschleunigung.
Aus Syrien sind viele Menschen geflüchtet, auch in die Schweiz. Wie sieht die Situation aktuell aus?
Im vergangenen Jahr stellten 1229 Personen aus Syrien ein Asylgesuch, im ersten Quartal 2013 total 251 Personen. Seit letztem Herbst hat die Schweiz aber 73 Personen, darunter 39 Kinder, aus Syrien aufgenommen, die auch in den Nachbarstaaten nicht mehr in Sicherheit waren. Bei meinem Besuch in der Türkei konnte ich mich mit der UNO-Flüchtlingshilfe und der Regierung austauschen. Bislang sind 400 000 Syrer ins Land geflohen. Hilfsorganisationen rechnen mit einer Million Flüchtlinge in der Türkei bis Ende Jahr. Wir müssen die Nachbarländer Syriens unterstützen und jenen Hand bieten, die auch in diesen Ländern bedroht sind.