Sicherheitscheck
Spezieller Job: Risk Profiler durchleuchten für den Bundesrat die Kandidaten, bevor ein heikler Posten besetzt wird

Wer als Risk Profiler bei der Bundeskanzlei arbeitet, ist eine Art Wächter für allerhöchste Ämter. Bei ihren Sicherheitsprüfungen sollen sie auch mögliche Erpressungsrisiken aufdecken. Was muss man für den Job mitbringen?

Sven Altermatt
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Kein Topjob ohne Check: Risk Profiler sind dafür zuständig, sogenannte «erweiterte Personensicherheitsprüfungen mit Befragung» durchzuführen. (Symbolfoto)

Kein Topjob ohne Check: Risk Profiler sind dafür zuständig, sogenannte «erweiterte Personensicherheitsprüfungen mit Befragung» durchzuführen. (Symbolfoto)

Bild: Getty Images

Sie sitzen in den Machtzentralen des Landes: Staatssekretärinnen und Vorsteher von Bundesämtern. Die Generalsekretäre der eidgenössischen Departemente. Ebenso die Spitzen des ETH-Rats und der Finanzmarktaufsicht. Manche von ihnen sind gar zuständig für die innere Sicherheit der Schweiz – namentlich die Chefs von Armee und Nachrichtendienst. Ihnen allen gemeinsam ist, dass sie Zugang zu sensiblen, mitunter hochsensiblen Informationen haben. Und dass sie direkt vom Bundesrat ernannt werden.

Bevor es jedoch so weit ist, müssen die Anwärterinnen und Anwärter jeweils einen Sicherheitscheck bestehen. Dabei kommen sie ins Spiel: Die Risk Profiler der Fachstelle für Personensicherheitsprüfungen bei der Bundeskanzlei. Sie sind einzig und allein dafür zuständig, sogenannte «erweiterte Personensicherheitsprüfungen mit Befragung» durchzuführen. Gemäss Gesetz sind diese Pflicht für Topkader, die vom Bundesrat direkt ernannt werden. Denn für sie gilt die höchste Sicherheitsstufe.

Am Ende muss die Landesregierung eine Wahl treffen und dafür die Verantwortung tragen. Doch die Risk Profiler haben – weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit – eine einflussreiche Rolle inne. Sie sind eine Art Wächter für allerhöchste Ämter. Dabei arbeiten sie so akribisch wie Detektive. Daumen hoch, Daumen runter: Ihr Urteil hat Gewicht.

Keine zweifelhaften Gestalten

«Ziel der Personensicherheitsprüfung ist sicherzustellen, dass die überprüfte Person kein Sicherheitsrisiko darstellt», fasst die Bundeskanzlei zusammen. Es sollten «keine Zweifel an ihrer Integrität und Vertrauenswürdigkeit bestehen». Aufgrund ihrer Lebensumstände, so heisst es weiter, dürfe sie «weder erpressbar noch bestechlich sein und durch ihr Verhalten auch kein Reputationsrisiko mit sich bringen».

Immerhin hat die Öffentlichkeit ein Interesse daran, dass sich beim Staat keine zweifelhaften Gestalten einnisten. Die Personensicherheitsprüfung wird alle fünf Jahre wiederholt.

Wer eine solchen «Background-Check» durchführt, muss selbst einiges mitbringen. Der entsprechende Job ist keiner wie jeder andere. Das zeigt eine aktuelle Stellenausschreibung: Die Bundeskanzlei sucht eine oder einen neuen Risk Profiler. Bewerberinnen und Bewerber sollten eine, so heisst es, «gefestigte Persönlichkeit mit hoher Selbst- und Sozialkompetenz» sein und über ein abgeschlossenes Unistudium verfügen.

In der Befragung wird Intimes angesprochen

In Frage kommen Absolventinnen und Absolventen der Psychologie, des Rechts, der Kriminalistik oder ähnlicher Gebiete. Mehrjährige Berufserfahrung in einer anspruchsvollen Funktion wird ebenfalls vorausgesetzt. Schliesslich sollten sich die Interessenten in Bereichen wie Glaubhaftigkeitsdiagnostik und Befragungstechnik weitergebildet haben.

Die Risk Profiler durchleuchten die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Bewerber. In einem ersten Schritt überprüfen die Risk Profiler die Straf- und Polizeiregister. Im Zweiten durchkämmen sie auch Steuerdokumente und das Betreibungsregister. Im Zentrum jedoch steht der dritte Schritt: die Befragung der Bewerber. In einem solchen Gespräch, das bisweilen mehrere Stunden dauern kann, dürfen die Profiler auch die persönliche und familiäre Situation thematisieren.

Wie vertrauenswürdig und integer sind die Bewerber? Angesprochen werden auch mal sehr intime Fragen – etwa zu Beziehungskonflikten, private Abhängigkeiten und finanziellen Verhältnissen. Bei diesem Gespräch gehe es darum, sich ein «abgerundetes Bild» von der Person zu machen, heisst es bei der Bundeskanzlei.

Die allermeisten der rund 39'000 Bundesangestellten bekommen es nie mit der Fachstelle der Bundeskanzlei zu tun. Die Risk Profiler sind ausschliesslich zuständig für Personen, die vom Bundesrat ernannt werden. Jährlich führen sie weniger als 100 Prüfungen durch. Das Gros entfällt auf die entsprechende Fachstelle im Verteidigungsdepartement. Wie die «Sonntags-Zeitung» 2020 publik machte, gibt es so im Durchschnitt insgesamt 11'000 Sicherheitsprüfungen pro Jahr.