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Schweiz
Es ist nicht das erste Mal, dass ein Sittenzerfall an den Gerichten des Bundes beklagt wird. Schon früher zofften sich Richter in der Öffentlichkeit. Und schon früher mittendrin: Ulrich Meyer.
Bundesgerichtspräsident Ulrich Meyer wird den Skandal voraussichtlich aussitzen können. Er hat sich sexistisch über eine Bundesstrafrichterin geäussert («So eine Magersüchtige» – «Ich kann sie nicht länger als zwei Sekunden anschauen») und dies während einer Untersuchung, in der er Sexismusvorwürfe hätte aufklären sollen. Zudem wird ihm vorgeworfen, das rechtliche Gehör der Richterkollegen verletzt zu haben.
Nach einem Sturm der Entrüstung ist es nun bereits wieder ruhig geworden. Die Kunst, einen derartigen Konflikt erfolgreich auszusitzen, beherrscht Meyer seit 15 Jahren.
Damals focht er ebenfalls einen internen Machtkampf mit einer starken Frau aus. Auch damals brachten Richter den Fall mit gezielten Indiskretionen in die Medien. Auch damals waren die Aufsichtsorgane überfordert. Auch damals wurde danach über das Wahlverfahren diskutiert. Und auch damals änderte sich nichts. Meyer sass den Konflikt aus. Seine Kontrahentin gab entnervt auf.
Der Reihe nach: Ursula Widmer-Schmid wurde 1984 zur ersten Richterin am Eidgenössischen Versicherungsgericht in Luzern gewählt – im gleichen Jahr, in dem Elisabeth Kopp zur ersten Bundesrätin gewählt wurde. Beide Frauen gehören der FDP an. Damals war Widmer 42 Jahre alt (heute ist sie 78). Nach zwei Jahren erhielt sie einen neuen Kollegen: Ulrich Meyer, neugewählter Richter der SP, der damals erst 32 Jahre alt war (heute 66).
Beide waren starke Persönlichkeiten, was auch hiess: sehr sture Persönlichkeiten. Beide waren eigentlich umgänglich, aber miteinander konnten sie überhaupt nicht umgehen. Das ging so lange gut, wie sie sich aus dem Weg gehen konnten.
Zur Eskalation kam es Ende 2003, als das Gericht die Kammern neu verteilte. Widmer sass mit einem befreundeten CVP-Richter in der gleichen Kammer; die beiden waren auffallend oft gleicher Meinung. Die Mehrheit entschied, das Duo zu trennen und Widmer stattdessen in die gleiche Kammer wie ihren Intimfeind Meyer zu setzen. Widmer sagte später dazu: «Es ist klar, dass das zwangsläufig zu schweren Spannungen führt, bis einer von beiden das schliesslich nicht mehr mitmacht.»
Meyer hingegen gab sich nach aussen konziliant und behauptete, sein Verhältnis mit Kollegin Widmer sei absolut in Ordnung: «Widmer und ich haben in den letzten Jahren nicht mehr als fachliche Differenzen gehabt, wie sie in einem Gericht gang und gäbe sind.»
Widmer behielt die Details des Streits für sich. Sie liess sich in einer Zeitung aber mit folgender Aussage zitieren: «Meyer hat erschütternde Dinge gegen mich gesagt, die belegbar sind.» Sie stand offen dazu, dass sie ihn persönlich nicht leiden konnte. Aus ihrer Sicht war Feindschaft ein Grund für Befangenheit – ebenso wie Liebe.
Auf dem Höhepunkt dieser Debatte wurde schon damals Meyers Liebesleben zum Medienthema. Er führte nach seiner Scheidung eine Beziehung mit einer Gerichtsschreiberin, was für Irritationen am Gericht sorgte. In diesem Fall fing das Gericht von Befangenheit aus und organisierte sich so, dass Meyer und seine Geliebte nicht an den gleichen Fällen arbeiteten. Die Intimfeindschaft hingegen wurde anders eingestuft. Politiker der Aufsichtskommission forderten die Streithähne erfolglos zur Zusammenarbeit auf. Bei diesem Salär – über 320000 Franken – könne man dies erwarten.
Die politische Debatte klang wie heute. Kritisiert wurde, dass bei der Wahl von Bundesrichtern das Parteibuch und die Sprachregion ausschlaggebend sind. Alt Bundesrichter Karl Spühler (SVP) sagte 2005: «Die Gerichtskommission des Parlaments sollte mehr auf Persönlichkeit und Sozialkompetenz der Kandidaten schauen.» Und schon damals glaubte man, früher sei es besser gewesen. So behauptete Spühler: «Die Bundesrichter der alten Schule waren im Unterschied zu heute auch charakterlich Spitzenleute.»
Wie heute beklagte man einen Sittenzerfall an den Gerichten des Bundes. Ein Richter der SP bespuckte 2003 einen Journalisten der NZZ, der über gerichtsinterne Streitereien geschrieben hatte. Ein Richter der CVP beschaffte sich 2005 mit dem Schlüssel einer Putzfrau abends Zugang zum Büro eines verfeindeten CVP-Kollegen, um in dessen Akten zu stöbern.
Den Konflikt zwischen Meyer und Widmer besiegelte das Gericht bei internen Wahlen. 2006 kürte es Meyer zum Präsidenten der einen Kammer und verweigerte Widmer die Wahl zur Präsidentin der anderen Kammer. Darauf zog sie ihre Kandidatur zurück. Das Gericht war in zwei Lager gespalten. Widmers Fraktion war kleiner als jene von Meyer. So kam es, dass er bis zum höchsten Richter aufsteigen konnte.