Die Sex-Bilder einer Bundeshaus-Angestellten sorgen für Aufruhr. Nicht nur einfache Nackedei-Bilder stellte sie ins Netz, sondern auch Hardcore-Szenen. Die Parlamentsdienste haben die Frau freigestellt und eine Untersuchung eingeleitet.
Dem Twitter-Kanal der frivolen Bundeshaus-Sekretärin folgten gemäss «NZZ» rund 11'000 Personen. Darauf posierte die Frau, die beim Parlamentsdienst angestellt ist, auf mehreren Bildern mit entblösstem Oberkörper.
Doch nicht nur das: Zu sehen gab es auch eindeutig pornographische Szenen. Die junge Frau habe als Amateur-Darstellerin in über 200 Filmen mitgewirkt, schreibt der «Blick».
Aus Bern gab es zunächst keine offizielle Stellungnahme zu dieser Angelegenheit, die auf Twitter unter dem Hashtag #selfiegate kursiert. Gegenüber der «NZZ» sagte die Frau, die Bilder seien Teil ihres Privatlebens und es gebe daher keinen Interessenkonflikt.
Untersuchung eingeleitet
Auf Anfrage im Bundeshaus begegnete man der Debatte zunächst mit Gelassenheit. «Es gibt keinen Beweis dafür, dass es sich bei der betreffenden Twitter-Nutzerin um eine Mitarbeiterin von uns handelt», sagt die Pressesprecherin der Parlamentsdienste Marie-José Portmann am Nachmittag.
Mittlerweile wurde die Sekretärin aber freigestellt und eine Untersuchung eingeleitet. Im Interesse des guten Rufs des Parlamentes und seiner Dienste habe man sich zu diesem Schritt entschieden, teilten die Parlamentsdienste am Mittwochabend mit. Die Freistellung gilt bis die Faktenlage geklärt und über die personalrechtlichen Folgen entschieden ist.
Der Twitter-Account wurde mittlerweile gelöscht. Umso heftiger wird über die Affäre nun in der Twitter-Community diskutiert: Lautstark fordern Twitter-Nutzer die Entlassung der Sekretärin aus dem Bundesdienst, Politiker von Lukas Reimann (SVP) bis Cédric Wermuth (SP) kommentieren das Selfie-Gate. «Wenn Beamte so unterbeschäftigt sind, sollten sie nicht weiter bezahlt werden!», empört sich Reimann. «Aha. Und wo ist der Artikel über den Strohballen, der gestern umgefallen ist?», fragt Wermuth gleichgültig, der keine Relevanz erkennen mag.
Grobes Fehlverhalten?
Wie anderswo müssen auch Bundesangestellte ausserhalb ihres Dienstes die Interessen ihres Arbeitgebers wahren. Dazu gehört zum Beispiel die Reputation. Es ist zumindest denkbar, dass wegen publizierter Nackt- oder Pornobilder ein solcher Reputationsschaden eintritt.
Marie-José Portmann von den Parlamentsdiensten verweist auf die Empfehlungen des Eidgenössischen Personalamts (EPA) zum Verhalten auf sozialen Medien, welche sich auch an die Mitarbeitenden der Parlamentsdienste richten. Wer das EPA-Papier durchblättert, schliesst jedoch kaum ein Fehlverhalten, das der frivolen Sekretärin vorgeworfen werden könnte. Am ehesten das: «Veröffentlichen Sie im Internet nur Bilder und Texte, die Sie auch jederzeit Ihren Kolleginnen und Kollegen, Mitarbeitenden oder Vorgesetzten zeigen würden.»
Doch so sehr sich die Sekretärin mit ihren Sexbildern in eine schwierige Position katapultiert hat, so zahnlos wirkt die Empfehlung des EPA. Oder wer würde allen Ernstes Sexbilder von sich twittern, in der Hoffnung, Arbeitskollegen und Vorgesetzte würden diese nie zu Gesicht bekommen? (dfu/cze)