Selbständig Erwerbende, die wegen behördlichen Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus Erwerbsausfälle erleiden, werden entschädigt, sofern nicht bereits eine Entschädigung oder Versicherungsleistung besteht.
Eine Entschädigung ist für folgende Fälle vorgesehen:
Ausbezahlt wird 80 Prozent des Einkommens, aber höchstens 196 Franken pro Tag. Die Anzahl Taggelder für Selbstständige in Quarantäne oder mit Betreuungsaufgaben ist auf 10, respektive 30 Tage befristet.
Selbständoge müssen sich bei Ihrer Ausgleichskasse melden, bei der sie AHV-Beiträge bezahlen und abrechnen. Diese informiert darüber, wie die Entschädigung beantragt werden muss.
Die Verordnung des Bundesrats gilt ab Donnerstag (26. März), ab dann können offiziell Anmeldungen eingereicht werden. Allerdings sind auf den Websites der Ausgleichskassen bereits die entsprechenden Anmeldeformulare aufgeschaltet. Weil die Anträge geprüft werden müssen, werden erste Auszahlungen voraussichtlich erst Mitte April erfolgen.