Selbständige bekommen Hilfe vom Bund – so müssen sie vorgehen

Selbständig Erwerbende, die wegen behördlichen Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus Erwerbsausfälle erleiden, werden entschädigt, sofern nicht bereits eine Entschädigung oder Versicherungsleistung besteht.

Dominic Kobelt
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Wer hat Anspruch auf Taggelder?

Eine Entschädigung ist für folgende Fälle vorgesehen:

  • Schulschliessungen (Selbständige bekommen Geld für Kinderbetreuung)
  • Ärztlich verordnete Quarantäne
  • Schliessung eines selbstständig geführten öffentlich zugänglichen Betriebes, z.B. Coiffeure
  • Die Regelung gilt auch für freischaffende Künstlerinnen und Künstler, die einen Erwerbsunterbruch erleiden.

Ausbezahlt wird 80 Prozent des Einkommens, aber höchstens 196 Franken pro Tag. Die Anzahl Taggelder für Selbstständige in Quarantäne oder mit Betreuungsaufgaben ist auf 10, respektive 30 Tage befristet.

Wie müssen die Gelder beantragt werden?

Selbständoge müssen sich bei Ihrer Ausgleichskasse melden, bei der sie AHV-Beiträge bezahlen und abrechnen. Diese informiert darüber, wie die Entschädigung beantragt werden muss.

Kann man sich schon anmelden?

Die Verordnung des Bundesrats gilt ab Donnerstag (26. März), ab dann können offiziell Anmeldungen eingereicht werden. Allerdings sind auf den Websites der Ausgleichskassen bereits die entsprechenden Anmeldeformulare aufgeschaltet. Weil die Anträge geprüft werden müssen, werden erste Auszahlungen voraussichtlich erst Mitte April erfolgen.