Strafverfahren
Schweizer Sicherheitsbehörden befragen Terror-Unterstützer – Familie auf freiem Fuss

Drei Personen, welche die Türkei am Donnerstagabend in die Schweiz ausgewiesen hat, sind von Sicherheitsbehörden befragt und freigelassen worden. Ein Verfahren wegen Verstosses gegen das IS-Gesetz läuft.

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Drei Schweizer werden des Verstosses gegen das IS-Gesetz verdächtigt.

Drei Schweizer werden des Verstosses gegen das IS-Gesetz verdächtigt.

CH Media

Bei den drei Personen, die am gestrigen Donnerstagabend aus der Türkei in die Schweiz eingereist sind, handelt es sich laut Mitteilung der Bundesanwaltschaft (BA) um eine Schweizer Familie. Diese habe sich in der Türkei niedergelassen, sei nun aber von den türkischen Behörden im Rahmen fremdenpolizeilicher Massnahmen ausgewiesen worden.

Nach ihrer Ankunft seien die drei Schweizer – wie SRF News berichtete zwei Männer und eine Frau – von Vertretern der hiesigen Sicherheitsbehörden befragt worden. Laut Bundesanwaltschaft wurden die Personen nicht in Haft genommen. Sie führe jedoch ein Strafverfahren wegen mutmasslichen Verstosses gegen das Gesetz zum Verbot von Terrororganisationen wie dem sogenannten Islamischen Staat (IS).

Die Bundesanwaltschaft unterstreicht in ihrer Mitteilung, dass sich die Personen nicht im Kriegsgebiet des IS aufgehalten haben, also weder in Syrien noch im Irak. Entsprechend handle es sich auch nicht um IS-Rückkehrer. Weitere Angaben macht die BA zum laufenden Verfahren derzeit jedoch nicht. (sat)