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Ein Beamter der Logistikbasis der Schweizer Armee langweilte sich, weil er keine Arbeit hatte – und lud sich Tausende Pornobilder aus dem Netz herunter. Bei der Entlassung des heute 60-Jährigen beging die Armee Fehler.
Die Cyber-Sicherheitsabteilung der Schweizer Armee schlug Alarm. Das sogenannte Military Computer Emergency Response Team stellte im IT-System ein Sicherheitsproblem fest. Auf einem Computer der Logistikbasis identifizierte es 8000 Pornobilder. 110 davon enthielten Sexszenen mit Tieren. Abklärungen ergaben, dass das Material nicht nur einen Reputationsschaden für die Armee darstelle, sondern auch ein Risiko für das IT-System..
Der Täter war rasch ermittelt. Es handelt sich um einen 60-Jährigen, der seit 1983 für die Bundesverwaltung arbeitet, die letzten elf Jahre als Spezialist für die Logistikbasis der Armee. Die 8000 Bilder klickte er im Zeitraum eines halben Jahres an. Seine Entschuldigung: Er leide an einem «Boreout». Die Symptome sind dieselben wie bei einem Burnout, nur die Ursache ist eine andere: Langeweile statt Überforderung.
Der Mann gab an, er sei unterbeschäftigt gewesen, da die Armee seine Aufgaben reduziert habe. Er war zuständig für die Logistik von versteckten Waffenplätzen in den Alpen. Da diese an Bedeutung verloren, habe er die Arbeit eines Tages meistens schon morgens um zehn Uhr erledigt. So sei er auf dumme Ideen gekommen, sagt sein Anwalt Yves Grandjean auf Anfrage.
Die Armee stellte den Mann frei und zeigte ihn bei der Staatsanwaltschaft an. Diese verurteilte ihn zu einer bedingten Gefängnisstrafe von zwei Jahren wegen des Konsums verbotener Pornografie. Der Strafbefehl ist rechtskräftig.
Bis die Armee einen definitiven Entscheid fällte, dauerte es lange. Erst nach vier Monaten schickte sie dem Mann das Kündigungsschreiben, mit dem sie ihm rückwirkend die sofortige Entlassung mitteilte. Dagegen wehrte er sich vor dem Bundesverwaltungsgericht. Nun erhielt er Recht. Die St. Galler Richter werfen der Armee vor, das Verfahren verschleppt zu haben. So verstrichen alleine fünf Wochen, bis der Übersetzungsdienst der Armee das sechsseitige Kündigungsschreiben von Deutsch auf Französisch umschrieb.
Eine sofortige Entlassung ist nur möglich, wenn diese zackig abgewickelt wird. Verstreicht zu viel Zeit, muss eine ordentliche Kündigung erlassen werden. Das Gericht entschied, dass die Armee dem Pornokonsumenten nun eine Entschädigung von neun Monatslöhnen zahlen muss. Das sind in diesem Fall über 80 000 Franken. Armee-Sprecherin Delphine Allemand sagt, man habe das Urteil zur Kenntnis genommen und werde es nicht anfechten.
Es ist nicht das einzige Personalproblem, bei dem die Juristen des Verteidigungsdepartements Fehler begangen haben. Am Freitag teilte es mit, dass Oberfeldarzt Andreas Stettbacher zu Unrecht freigestellt worden war (siehe nachfolgende Box). Verteidigungsminister Guy Parmelin und die Armeeführung räumten ein, dass sie das Vorgehen kritischer hätten hinterfragen sollen. Gleichzeitig gaben sie die Schuld weiter an die juristischen Experten des Departements, auf die sie sich verlassen hätten.
Am Montag muss SVP-Bundesrat Guy Parmelin in Sachen Oberfeldarzt Andreas Stettbacher vor der Geschäftsprüfungskommission antraben (wir berichteten). Kurz davor hat das Verteidigungsdepartement (VBS) am Freitag die Resultate der Administrativuntersuchung veröffentlicht, die Parmelin in Auftrag gab: Stettbacher wird wie erwartet entlastet. «Die gegen Divisionär Andreas Stettbacher erhobenen Vorwürfe sind weder arbeits- noch disziplinarrechtlich relevant», so das VBS. Die im Dezember 2016 eingereichte Strafanzeige bei der Bundesanwaltschaft werde zurückgezogen. Details der Untersuchung nennt das VBS nicht, es sei «gegenseitiges Stillschweigen» vereinbart worden.
Stettbacher wurde vorgehalten, er habe bei Spesen – etwa bei einem Weihnachtsessen – mit etwas grosser Kelle angerichtet. Diese Vorwürfe hätten sich nicht bestätigt oder seien verjährt, so das VBS. Es räumt ein: «Die Abklärungen und Empfehlungen zum rechtlichen Vorgehen und insbesondere die Freistellung hätten kritischer hinterfragt werden sollen.» Das VBS moniert aber, die Armeeführung und der VBS-Chef müssten sich auf die Fachmeinung ihrer Juristen verlassen können. Hier ist noch mit personellen Konsequenzen zu rechnen. Die von Parmelin durchgewinkte Anzeige der Armee-Spitze gegen Stettbacher war also ein Schuss in den Ofen. Insgesamt kommt der VBS-Chef mit einem blauen Auge davon: Dank dem, dass Stettbacher sein Amt weiterführt und hohe Entschädigungen unterbleiben.
Parallel dazu lief ein Verfahren gegen einen anderen Kadermann: den 54-jährigen Chef des Milizpersonals. Dieser erhielt die Kündigung, weil er sich diffamierend über Untergebene geäussert haben solle. Einen Mitarbeiter soll er als «Idiot» und «Arschloch» betitelt haben.
Eine vom Armeechef angeordnete Disziplinaruntersuchung ergab jedoch, dass lediglich der Begriff «Hobbyjurist» fiel. Das Bundesverwaltungsgericht stellte fest, dass die Armee das rechtliche Gehör des altgedienten Beamten verletzt habe. Er bezieht seit zwei Jahren Lohn, ohne zu arbeiten. Zusätzlich forderte er eine Entschädigung von zweieinhalb Jahreslöhnen, falls er nicht weiterbeschäftigt werde.
Im aktuellen Fall stritt die Armee mit dem Pornokonsumenten darüber, wie viel Arbeitszeit er verschwendet hatte. Die Juristen des Verteidigungsdepartements gingen davon aus, dass man für die Begutachtung eines Pornobildes eine Minute benötige. Folglich habe der Mann 133 Stunden vertrödelt.
Der entlassene Spezialist hingegen gab an, nur jeweils drei Sekunden auf einem Bild zu verweilen und folglich nur sieben Stunden damit verbracht zu haben. Das Gericht hielt fest, dass dies nicht entscheidend sei. Relevant sei, ob die Armee das Verfahren speditiv abgewickelt habe.