Zum ersten Mal
Schweiz bestraft deutschen Steuerfahnder wegen Deals mit Bankkunden-Daten

Die Schweizer Justiz hat erstmals einen Beamten bestraft, der Steuer-CDs ins Ausland verkauft hat. Der pensionierte Steuerfahnder wurde wegen Gehilfenschaft zu qualifiziertem wirtschaftlichen Nachrichtendienst und wegen Geldwäscherei verurteilt.

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Ein ehemaliger Julius-Bär-Informatiker verkaufte Datensätze mit Bankkunden-Daten an die Steuerfahndung Münster. Dabei wurde er von einem Steuerfahnder unterstützt, der nun verurteilt wurde.

Ein ehemaliger Julius-Bär-Informatiker verkaufte Datensätze mit Bankkunden-Daten an die Steuerfahndung Münster. Dabei wurde er von einem Steuerfahnder unterstützt, der nun verurteilt wurde.

Keystone

Der ehemalige Julius-Bär-Informatiker Lutz Otte wurde im August 2013 zu drei Jahren Haft verurteilt. Er hatte Kundendaten an die Steuerfahndung in Münster verkauft, mit denen der deutsche Staat anschliessend gegen Julius-Bär-Kunden vorging. Das war bereits bekannt.

Nicht öffentlich hingegen wurde der Schuldspruch gegen Ottes ehemaligen Komplizen und Golffreund vom 24. Juni 2015. Wie der «Tages-Anzeiger» am Montag berichtet, wurde der Ex-Steuerfahnder darin zu einer bedingten Geldstrafe von 12'600 Franken verurteilt – die er allerdings nur bezahlen muss, wenn er in den nächsten zwei Jahren in der Schweiz in ähnlicher Weise straffällig wird.

Gesamterlös: 1,1 Millionen Euro

Otte hatte seinem Komplizen Datensätze zu ungefähr 2600 «vermögenden, namentlich deutschen Kunden der Bank Julius» gemailt, heisst es in dem Bericht. Dieser wiederum bot sie der Steuerfahndungsstelle Münster an. Es kam zum Deal, bei dem gemäss Tages-Anzeiger ein Gesamterlös von 1,1 Millionen Euro ­für die beiden heraussprang.

Davon habe sich der Beamte etwa 10'000 bis 12'000 Euro abgezwackt. Den Rest lieferte er Otte bar in einer Sporttasche. Im Frühling 2012 mailte Otte eine Liste europäischer Länder nach Berlin. Damit nicht genug: Der Verurteilte hat gemäss Tages-Anzeiger anschliessend versucht, noch mehr Datensätze ins Ausland zu verkaufen. Unter anderem hätte er einen Deal mit Den Haag geplant.

Doch zu diesem Zeitpunkt, im Juli 2012, war Otte bereits verhaftet worden, der Deal platzte. Otte behauptete später, sein Komplize habe ihn zur Bankgeheimnisverletzung angestiftet. Dieser Vorwurf wurde fallengelassen. Der Verurteilte akzeptierte die Strafe wegen qualifiziertem wirtschaftlichen Nachrichtendienst und Geldwäscherei. (dwi)