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Schweiz
Die Ausgleichskassen beginnen mit dem Auszahlen der Corona-Erwerbsersatzentschädigungen. Weil neu auch indirekt betroffene Selbstständige Gelder beantragen können, wappnen sich die Kassen für einen Ansturm in den nächsten Tagen.
(gb.) Selbstständig Erwerbende, die wegen den Massnahmen des Bundes zur Bekämpfung der Coronapandemie Einbussen erlitten haben, können bei den Ausgleichskassen Entschädigungsgelder beantragen. Rund 150'000 Selbstständige haben dies bereits getan. Die Ausgleichskassen rechnen zudem mit weiteren 100'000 Anträgen in den kommenden Tagen, wie die Konferenz der kantonalen Ausgleichskassen und die Vereinigung der Verbandsausgleichskassen am Sonntag in einem gemeinsamen Communiqué mitgeteilt haben.
Die Auszahlungen für den Monat März seien in diesen Tagen angelaufen, heisst es in der Mitteilung weiter. Der durchschnittliche Betrag, auf den die Selbstständigen Anspruch hätten, liegt bei 2000 Franken pro Monat. Der Anspruch berechnet sich aus dem Jahreseinkommen von 2019, auf Basis dessen ein Taggeld von 80 Prozent ausgezahlt wird. Um 2000 Franken geltend machen zu können, muss man also im vergangenen Jahr circa 32'000 Franken verdient haben.
Die Regelung galt vorerst nur für Selbstständige, die direkt von den Massnahmen des Bundes betroffen waren, etwa weil sie ihren Laden schliessen mussten. Am Donnerstag erweiterte der Bundesrat die Regeln aber für Selbstständige, die indirekt von der Krise betroffen sind. Dazu gehören zum Beispiel Taxifahrerinnen oder Grafiker. Bei beiden Kategorien von Selbstständigen gilt ein Höchstbetrag von 196 Franken pro Tag. Gemäss ihrer Mitteilung wollen die Ausgleichskassen den indirekt betroffenen Selbstständigen ab dem 16. Mai die ersten Beiträge überweisen.