Strafjustiz
Richter in Angst

Das Präsidium des schlagzeilenträchtigen Bundesstrafgerichts könnte neu bestellt werden.

Henry Habegger
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Alberto Fabbri gilt als Mann, der das Bundesstrafgericht etwas zur Räson bringen könnte.

Alberto Fabbri gilt als Mann, der das Bundesstrafgericht etwas zur Räson bringen könnte.

Peter Klaunzer / KEYSTONE

Am Bundesstrafgericht in Bellinzona geht die Angst um – am Mittwochmorgen wird sich zeigen, ob sie begründet war. Dann füllen die Mitglieder der Bundesversammlung in Bern die Zettel für die Gesamterneuerungswahlen aus. 18 der 20 Richterinnen und Richter in Bellenz wollen sich für weitere sechs Jahre bestätigen lassen.

Das Gericht ist nach wie vor in prekärem Zustand. Der Ende 2019 von CH Media thematisierte und vom Bundesgericht in der Folge untersuchte «Sittenzerfall» am Gericht und Mobbing vor allem gegen Tessiner Personal ist alles andere als bereinigt. Die Affäre hat sich in einigen Aspekten sogar noch verschärft. Vermeintliche «Nestbeschmutzer» wurden und werden unter Druck gesetzt.

Fabbri könnte etwas Ruhe ins Intrigen-Gericht bringen

«Eine Institution, in der ein Klima der Angst herrscht, hat nur geringe Chancen auf eine frühzeitige Aufdeckung interner psychosozialer Risiken», hielt Mobbing-Expertin Gabriella Wennubst 2020 in einem Bericht über die Zustände in Bellinzona fest. Es bestünden «Angstgefühle in Bezug auf das Management, wie das Symptom des fehlenden respektive beschädigten Vertrauensverhältnisses zwischen den leitenden Organen und den Mitarbeitenden».

Die Gerichtskommission unter Ständerat Andrea Caroni (FDP, AR) schlägt trotz dieser vernichtenden Analyse alle 18 Wiederkandidierenden zur Wiederwahl vor, inklusive Management. Laut Geschäftsprüfungskommission, die die Situation am Gericht «eingehend» untersuchte, liege gegen niemanden etwas vor, was «die fachliche oder persönliche Eignung ernsthaft in Frage» stelle. Das ist eine eher lauwarme Wahlempfehlung, und manche Richter fürchten jetzt, am Mittwoch vom Parlament abgestraft zu werden.

Und bereits richtet sich das Augenmerk auf die Wahl des Gerichtspräsidiums, die in der Wintersession erfolgt. Caroni, Chef der Gerichtskommission, will sich zwar nicht in die Karten blicken lassen. Aber sein Gremium hat es in der Hand, Druck auf einen Neuanfang an der Gerichtsspitze auszuüben.

Vor allem einen Namen hört man: Alberto Fabbri (Die Mitte), zuletzt Erster Staatsanwalt in Basel, erst Mitte 2020 ans Bundesstrafgericht gewählt. Der ehemalige Staatsanwalt des Bundes gilt als kollegial und führungserfahren, er hat weitherum einen guten Ruf. Ihm trauen viele zu, etwas Ruhe ins Intrigen-Gericht zu bringen, das zuletzt immer wieder durch rüden internen Umgang auffiel.

Derzeit besteht die Gerichtsleitung aus drei Personen: Sylvia Frei (SVP, Präsidentin), Stephan Blättler (SVP, Vize) und Olivier Thormann (FDP, Mitglied). In Bellinzona geht man davon aus, dass Frei für eine zweite Amtszeit als Präsidentin antreten will. Sie nahm gestern auf E-Mail-Anfrage keine Stellung. Vize Blättler tritt als Richter zurück. Zumindest ein Präsidialposten wird also frei.

Als Präsidentin ist Frei von Amtes wegen hauptverantwortlich für die Führungskrise. Sie war zudem Präsidentin des Spruchkörpers, der das Strafverfahren um die Fussball-WM 2006, das «Sommermärchen», kläglich verjähren liess. Sie ist auch intern umstritten.

Dann ist da Richter Thormann (FDP), das andere verbleibende Mitglied der Gerichtsleitung: Er ist umstritten wegen seiner Ämterkumulation, denn er ist auch noch Präsident der Berufungskammer. Und wegen seiner ungeklärten Rolle, die er einst als Staatsanwalt des Bundes bei den ominösen Geheimtreffen von Fifa-Chef Gianni Infantino mit dem damaligen Bundesanwalt Michael Lauber spielte. An mindestens einem der nicht protokollierten Treffen war Thormann selbst dabei.

Unklar ist, ob der Freiburger, derzeit gewöhnliches Mitglied der Gerichtsleitung, ins Präsidium aufsteigen will. Insider meinen aber, er könnte sich auf die Berufungskammer konzentrieren, die er präsidiert. Ziel könnte sein, sie in seinen Heimatkanton zu zügeln.

Gericht kann Vorschlag machen, Parlament wählt

Sicher ist: Das Plenum der Richterinnen und Richter, die am Mittwoch wiedergewählt werden, macht später intern aus, wer das Präsidium übernehmen soll. Dieser Vorschlag, denkbar ist auch eine Auswahl, wird anschliessend der Gerichtskommission unterbreitet, die ihn unterstützt oder auch nicht. Das letzte Wort hat im Dezember die Bundesversammlung.