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Schweiz
Am Dienstag ist die Beschwerdefrist abgelaufen für einen Entscheid des Staatssekretariats für Migration. Einer Genferin wurde deshalb definitiv den Schweizer Pass entzogen, weil sie sich IS-Kämpfern angeschlossen hatte.
(gb.) 30 Tage hätte die Genferin Zeit gehabt, um den Entzug ihres Schweizer Bürgerrechts anzufechten. Am Dienstag ist die Frist aber abgelaufen und der Entscheid rechtskräftig geworden, teilte ein Sprecher des Bundesverwaltungsgericht gegenüber SRF mit. Die Frau sei per sofort nicht mehr Schweizer Staatsbürgerin.
Die Genferin kam 1989 als schweizerisch-französische Doppelbürgerin zur Welt. Sie ist 2016 mit ihren zwei Kindern nach Syrien gereist und liess sich dort in einem vom Islamischen Staat (IS) reklamierten Gebiet nieder. Zurzeit befindet sie sich mit ihren Kindern in einem Lager für Gefangene in Nordsyrien. Die Kinder sind vom Entzug des Passes nicht betroffen. Sie behalten das Schweizer Bürgerrecht.
Obwohl die Frist heute verstrichen ist: Theoretisch würde das Bundesverwaltungsgericht der Frau noch einen zeitlichen Puffer für den Rekurs gewähren. Denn sollte eine Beschwerde bis am Dienstag etwa bei der Schweizer Botschaft in Ankara eingegangen sein, könne die Übermittlung ans Bundesverwaltungsgericht einige Tage in Anspruch nehmen. Laut Informationen von SRF habe die Frau jedoch bewusst davon abgesehen, Rekurs einzulegen.
Erstmals seit Ende des Zweiten Weltkrieg entzieht der Bund damit einer Person das Schweizer Bürgerrecht.