Der Aargauer Regierungsrat will die Jugendanwaltschaft verpflichten, den Schulbehörden schwerwiegende Straftaten von Schülern zu melden. Regierungsrat Urs Hoffmann will damit «klare Verhältnisse schaffen», wie er gegenüber a-z.ch erklärt.
Der Aargauer Regierungsrat will, dass Schulbehörden von allfälligen Straftaten von Schülern in Kenntnis gesetzt werden. Das schlägt er in seiner Botschaft zur Umsetzung des Schweizerischen Strafprozessrechts vor. «Das gilt jedoch nur für schwerwiegende Gewaltdelikte oder gravierende Sachbeschädigungen», wie Regierungsrat Urs Hofmann gegenüber a-z.ch betont.
Aargauer Behörden wollen zweiten «Fall München» verhindern. Im vergangenen Juli hatten Zürcher Jugendliche während einer Klassenreise in München mehrere Personen zusammengeschlagen. Eines der Opfer, ein 46-jähriger Geschäftsmann, wurde dabei lebensgefährlich verletzt.
Bei weniger krassen Fällen gut abwägen
Kurz darauf wurde bekannt, dass zwei der drei Jugendlichen bereits wegen Straftaten verurteilt, der dritte vorbestraft war. Die Schulbehörde Küsnacht hatte allerdings keine Kenntnis von diesen Delikten. Genau das will Hoffmann verhindern.
«In weniger krassen Fällen muss die Weitergabe der Informationen abgewogen werden», so der Regierungsrat weiter.
Die Massnahme diene auch dazu, klare Verhältnisse zu schaffen. Durch die Informationspflicht der Jugendstaatsanwaltschaft soll verhindert werden, dass Jugendliche, die weniger schwere Straftaten verübt haben, unnötigerweise an den Pranger gestellt werden.
So geschehen im vergangenen Juni in Suhr, als drei jungen Männern aus Serbien-Montenegro die Einbürgerung verweigert wurde. Dies kurz nachdem ein 16-jähriger Kosovare einem 19-jährigen Schweizer das Rollbrett auf den Kopf geschlagen und ihn dabei schwer verletzt hatte.
Keine datenschutzrechtlichen Probleme
«Die Datenschutzlage wurde gründlich überprüft», sagt Hofmann. Die Weitergabe der Informationen von straffällig gewordenen Schülern sei mit einer klaren gesetzlichen Grundlage datenschutzrechtlich unproblematisch.
Die Vorlage zur Umsetzung des Schweizerischen Strafprozessrechts berät der Grosse Rat am 16. März. Hofmann erwartet, dass die Vorlage ohne grosse Diskussionen genehmigt wird. Die Änderungen treten voraussichtlich am 1. Januar 2011 in Kraft.