Gesetzesvorhaben
Referendum lanciert: Jungparteien kämpfen gegen umstrittenes Anti-Terrorgesetz

«Wir wollen keine Guantanamo-Spielregeln in der Schweiz», sagen Juso, Junge Grüne und Junge GLP. Heute lancieren sie deshalb das Referendum gegen das Gesetz, das präventive Massnahmen gegen Gefährder vorsieht.

Lucien Fluri
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Was darf die Polizei und was nicht? Das ist der Knackpunkt beim geplanten Anti-Terrorgesetz.

Was darf die Polizei und was nicht? Das ist der Knackpunkt beim geplanten Anti-Terrorgesetz.

Kenneth Nars

Vor diesem Gesetz haben schon UNO-Stellen gewarnt: Im September haben National- und Ständerat Massnahmen beschlossen, mit denen Polizei und Nachrichtendienst künftig gegen potentielle Terroristen kämpfen können. Für die Mehrheit der Parlamentarier ist dies nötig, um die Bevölkerung vor Anschlägen zu schützen. Aus der Sicht von UNO-Sonderberichterstatter Nils Melzer dagegen erhalten die Behörden zu weitreichende Kompetenzen.

Nun wird möglicherweise das Volk das letzte Wort über das umstrittene Gesetzesvorhaben haben. Verschiedene Jungparteien werden heute das Referendum ergreifen. Namentlich sind es die Junge GLP, die Juso und die Jungen Grünen. Unterstützt werden sie von der Piratenpartei und vom Chaos Computer Club; die Mutterparteien dürften wohl noch dazu stossen.

Das Gesetz ist ein Frontalangriff auf den Rechtsstaat. Aber ob es gegen Terroristen wirkt, ist fraglich»,

sagt Tobias Vögeli, Co-Präsident der Jungen Grünliberalen Schweiz. Der einzige westliche Staat, der ebenfalls Menschen auf blossen Verdacht hin der Freiheit beraube, seien die USA mit Guantanamo. «Wir wollen kein Guantanamo-Spielregeln in der Schweiz», so Vögeli.

Der Verdacht alleine reicht für Massnahmen

Das Gesetz sieht weitreichende Massnahmen gegen potentielle Gefährder vor, falls Anhaltspunkte auf eine terroristische Aktivität vorliegen und andere Massnahmen nicht greifen. Dazu gehören Hausarrest (bis zu neun Monaten), Ausreiseverbot, Meldepflicht oder Fussfesseln. Allerdings muss keine Straftat begangen worden sein; der begründete Verdacht reicht. Bereits für 12-Jährige können Massnahmen angeordnet werden.

Zwar haben es Referenden gegen Polizeigesetze teils schwer, wie sich in den Kantonen zeigt. Doch Vögeli glaubt an den Erfolg. «Es ist ein neues Gesetz. Und es ist fraglich, ob es mehr Sicherheit bringt.» Wenn jemand einen terroristischen Anschlag plane, werde ihn auch die Fussfessel oder der Hausarrest daran nicht hindern.

Er kann sich weiterhin im Internet radikalisieren und er kann trotzdem ins Auto steigen und losfahren.

Gleichzeitig aber könnten Verdächtige ohne Beweise und ohne gerichtliche Überprüfung in den Hausarrest gesetzt werden. «Man muss dafür keine Tat mehr planen. Es reicht der Verdacht der Polizei, dass man eine Tat begehen könnte. Dies geht in einem liberalen Rechtsstaat nicht.» Die Behörden hätten bereits heute vergleichbare Massnahmen zur Verfügung, sagt Vögeli. Der Unterschied aber sei, dass diese im Vorfeld von einem Gericht angeordnet werden müssen. «Dass die Polizei einem Richter plausibel erklären können muss, warum es eine Massnahme braucht, ist in einem Rechtsstaat richtig.» Den umstrittensten Punkt hatte der Nationalrat zuvor gestrichen: Eine Präventivhaft ist nicht mehr im Gesetz.