Passivraucherschutz: Auch im Aargau werden Restaurants rauchfrei

Das neue Gesundheitsgesetz im Kanton Aargau wird auf den 1. Januar 2010 in Kraft gesetzt. Das wohl wichtigste Thema ist der Passivraucherschutz. Mit der neuen Bundesgesetzgebung werden auch die Restaurants im Aargau ab dem 1. Mai 2010 rauchfrei.

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Anteil Raucher geht zurück

Anteil Raucher geht zurück

Keystone

Das Gesetz und die Verordnungen treten am 1. Januar 2010 in Kraft und bringen in verschiedenen Bereichen Neuerungen und Änderungen, heisst es in einer Mitteilung des Aargauer Gesundheitsdepartements. Mit dem Inkrafttreten der Bundesgesetzgebung zum Schutz vor Passivrauchen entfällt die kantonale Übergangsregelung, damit wird in Aargauer Restaurants ab dem 1. Mai 2010 nicht mehr geraucht. Kleine Restaurants mit einer Fläche von unter 80 Quadratmetern können sich beim Kanton als «Raucherrestaurant» anmelden, berichtet das Regionaljournal Aargau Solothurn.

Im neuen Aargauer Gesundheitsgesetz wird ausserdem eine explizite Rechtsgrundlage für Testkäufe im Bereich Alkohol und Tabak geschaffen. Die Testkäufe werden einheitlich durchgeführt, basierend auf den Erfahrungswerten des Projekts «Alkoholtestkäufe». Der Schutz der jugendlichen Testkäuferinnen und -käufer sowie der Schutz der Verkaufsstellen soll gewährleistet sein. Die Abgabestellen dürfen also nicht in die Irre geführt werden.

Weg zur nächsten Apotheke soll kürzer werden

Die Medikamentenabgabe durch die Ärzteschaft (Selbstdispensation) schliesslich wird im Grundsatz nicht verändert. Das heisst: Eine Bewilligung zur Selbstdispensation (SD) wird auch fortan nur dann erteilt, wenn eine rasche und für alle Patientinnen und Patienten mögliche Versorgung mit Arzneimitteln nicht durch eine öffentliche Apotheke in einer nahe gelegenen Ortschaft möglich ist.

Die Praxis für die Erteilung einer SD-Bewilligung für Grundversorger wird allerdings leicht gelockert: Der einfache Weg vom Arzt bis zur nächsten öffentlichen Apotheke darf nicht länger als eine halbe Stunde dauern - bisher war es eine Stunde.

Das Departement Gesundheit und Soziales rechnet unter diesen Voraussetzungen mit rund 30 neuen SD-Bewilligungen für Grundversorger im ländlichen Gebiet.
Die Verordnungen zum Gesundheitsgesetz sowie das Merkblatt zum Passivrauschutz sind unter www.ag.ch/politdossiers > Gesundheitsgesetz abrufbar.