Parkplätze
Parkplätze ausserhalb der Raststätte als Stein des Anstosses

Die Raststättenbetreiber haben bei der Gemeinde Affoltern ein Baugesuch für 40 Parkplätze ausserhalb des Areals deponiert. Für die Grünen widerspricht das den geltenden Vorschriften. Bei einer Bewilligung erwägen sie eine Aufsichtsbeschwerde bei der Baudirektion.

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Parkplätze bei Raststätte

Parkplätze bei Raststätte

Anzeiger aus dem Bezirk Affoltern

Auf dem eingezäunten Areal der Autobahnraststätte stehen insgesamt 280 Parkplätze zur Verfügung; diese sind nur über die Autobahn erreichbar und für die Raststättenkundschaft reserviert. Personalparkplätze gibt es innerhalb dieses Areals nicht. Für die rund 100 Mitarbeitenden stehen ausserhalb des Zauns derzeit weniger als 20 Autoabstellplätze zur Verfügung. Weil dies nicht ausreicht, sind auf dem benachbarten Hornbach-Areal gemäss Robert Marty, Mitglied des Verwaltungsrats der A4 Autobahnraststätte AG und neuer Affoltemer Gemeindepräsident, zusätzliche Parkplätze angemietet worden. Wenn Hornbach sein Vorhaben realisiert, werde das Problem wieder akut, fügt er bei und verweist auf Überschneidungen bei Schichtwechseln. «Im 24-Stunden-Betrieb kommen die einen, ohne dass die anderen Mitarbeitenden gleich weg sind», sagt Marty. Besser sind die Verhältnisse bei der «Schwester»-Raststätte in Erstfeld. Dort stehen dem Personal mehr als doppelt so viele Parkplätze zur Verfügung.

Die Raststättenbetreiber wollen nun die Situation mit dem Bau eines Parkplatzes für Mitarbeitende ausserhalb der Raststätten-Umzäunung entschärfen. Sie haben dazu bei der Gemeinde ein Baugesuch für 40 Abstellplätze eingereicht. Das Areal liegt im Bereich Radweg - Strasse, gehört der Leuthard AG und ist nach Martys Worten «völlig nutzlos - auch für den späteren Albispark der Migros».

Bau- und Zonenordnung umgangen?

In einer Stellungnahme spricht die Grüne Partei Affoltern von einem Verstoss gegen Treu und Glauben und von einer Missachtung der geltenden Vorschriften. Schliesslich hätten die Initianten immer wieder versichert, dass die Raststätte eine Nebenanlage darstelle, die von aussen nicht zugänglich sei. Und nun folge bereits ein Gesuch für eine Parkierungsanlage ausserhalb des Areals. «Die Raststätte bzw. der Parkplatz befindet sich in einer Zone, in welcher Verkaufsgeschäfte für Güter des täglichen Bedarfs oder Zusammenfassungen von solchen höchstens 500 Quadratmeter Verkaufsfläche aufweisen dürfen. Mit der Erschliessung der Raststätte, die eine Verkaufsfläche von rund 1500 Quadratmeter aufweist, durch einen Parkplatz und dem Zugang von ausserhalb der Autobahn wird die Bau- und Zonenordnung von Affoltern umgangen», hält Kantonsrat Hans Läubli, Vorstandsmitglied der Grünen, im Namen seiner Partei fest.

Im Weitern liege die Raststätte in der Planungszone - ein explizit von der Gemeinde angefordertes Instrument, um die Verkehrsprobleme vor allfälligen Bewilligungen zu lösen. Die geplanten Parkplätze stellen in den Augen der Grünen eine «erhebliche Zusatzbelastung» dar. Sie müssten deshalb mit den übrigen geplanten angrenzenden Nutzungen koordiniert werden. «Eine vorgängige Bewilligung widerspricht somit formal und inhaltlich der Planungszone», betont Hans Läubli und doppelt unmissverständlich nach: «Sollte dieser Parkplatz bewilligt werden, ziehen die Grünen Affoltern eine Aufsichtsbeschwerde an die kantonale Baudirektion in Erwägung.»
Robert Marty nimmt die Drohung gelassen: «Selbstverständlich steht den Grünen der Rechtsweg offen. Das Baugesuch wurde ordentlich ausgeschrieben. Nicht mehr und nicht weniger.»