Kommentar
Nicht nur Bundesanwalt Lauber muss gehen: Ein radikaler Schnitt ist nötig

Ein Bericht der Geschäftsprüfungskommission zeichnet ein erschreckendes Bild von Bundesanwalt Michael Lauber. Auch seine Geschäftsleitung ist ein wesentlicher Teil des Problems.

Henry Habegger
Henry Habegger
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Michael Lauber, Bundesawalt soll seine Sachen packen – aber das reicht nicht, findet unser Autor.

Michael Lauber, Bundesawalt soll seine Sachen packen – aber das reicht nicht, findet unser Autor.

Peter Klaunzer / KEYSTONE

Nach der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) kam diese Woche auch die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Bundesparlaments zu einem vernichtenden Verdikt: Bundesanwalt Michael Lauber akzeptierte seine Aufsicht von dem Augenblick an nicht mehr, als sie begann, unangenehme Fragen zu stellen.

Als die AB-BA stutzig wurde wegen den Geheimtreffen des Bundesanwalts mit dem Fifa-Chef im «Schweizerhof», rastete Lauber aus. Er griff die Aufseher an, beleidigte sie, blockierte Untersuchungen, ging vor Gericht. Das gegen ihn eingeleitete Disziplinarverfahren bezeichnete er als «Blödsinn», seinen Aufsehern sprach er die Fachkompetenz ab.

Die fünfköpfige Geschäftsleitung der Bundesanwaltschaft brachte den Chef nicht zur Räson. Sie befeuerte, auch das geht aus dem GPK-Bericht hervor, seinen Kampf gegen die Institutionen. Laubers nur aus Männern bestehende Geschäftsleitung ist ein wesentlicher Teil des Problems.

Statt operativ tätige Staatsanwälte platzierte er dort Günstlinge wie Informationschef André Marty und den Generalsekretär Mario Curiger, der faktisch als Co-Leiter der Behörde gilt. Der Unternehmensberater entscheidet mit, in welchen Strafverfahren wie viele Ressourcen eingesetzt werden. Es kam zu fatalen, vielleicht absichtlichen Unterdotierungen, etwa in den Fifa-Verfahren.

Nicht nur Lauber muss gehen. Es braucht, neben einer verstärkten Aufsicht, einen radikalen Schnitt an der Spitze und in Stäben der Bundesanwaltschaft. Es braucht dort wieder Frauen und Männer, die kompetent sind und fähig zur Selbstkritik, die ihrem Auftrag verpflichtet sind statt ihrem Ego, und dieser Auftrag heisst Strafverfolgung.