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Schweiz
Pirmin Bischof will als neuer Chef der Wirtschaftskommission die Steuervorlage 17 aufteilen. Ob das der Neuauflage der Unternehmenssteuerreform III zum Durchbruch verhilft?
«Das Geschäft ist leider schlecht unterwegs, ein Erfolg ist alles andere als garantiert»: Diesen Satz sagt nicht irgendwer, sondern CVP-Ständerat Pirmin Bischof. Ab heute präsidiert der 58-jährige Solothurner die Wirtschaftskommission (WAK) der kleinen Kammer, welche bei der Beratung der Steuervorlage 17 eine Schlüsselrolle spielen wird.
Die Steuervorlage 17 ist das Nachfolgeprojekt der vom Volk abgelehnten Unternehmenssteuerreform III (USR). Die Vernehmlassung läuft noch, doch die Kritik an den bundesrätlichen Plänen ist gross.
Die Steuervorlage 17 gleicht in den Grundzügen der USR III: Die international kritisierten Steuerregimes sollen abgeschafft werden. Um die bisherigen Profiteure dieses System – mobile internationale Konzerne – dennoch hier zu halten, sollen zwei neue Steuerprivilegien eingeführt werden. Zudem erhalten die Kantone vom Bund mehr Geld, um ihre Gewinnsteuern zu senken. Der wesentliche Unterschied zur gescheiterten Vorlage besteht in der höheren Besteuerung der Dividenden, um die Reform (teilweise) gegenzufinanzieren, einer Erhöhung der Familienzulagen (um die Bevölkerung zu gewinnen) und dem Verzicht auf die zinsbereinigte Gewinnsteuer. Dieses Ersatzinstrument, ein fiktiver Zinsabzug auf hohem Eigenkapital, war im Abstimmungskampf besonders umstritten.
Pirmin Bischof ortet zwei Probleme beim neuen Projekt: «Die Steuervorlage 17 ist zu ähnlich wie die abgelehnte USR III. Zudem ist unklar, ob die Kantone dem Volk ihre Karten zur Umsetzung rechtzeitig aufdecken.» Denn: Mit dem Bundesgesetz wird den Kantonen nur der Rahmen für die Umsetzung vorgegeben. Für den einzelnen Bürger ist entscheidend, wie die Kantone ihr Steuersystem umbauen – und wie hoch das Preisetikett der Reform ist.
WAK-Präsident Bischof sagt deshalb: «Wir müssen uns grundsätzlich überlegen, ob eine so komplizierte Reform Sinn macht. Ich kann mir eine Vereinfachung vorstellen.» Eine Vereinfachung heisst Etappierung. In einem ersten Schritt werden die umstrittenen Steuerregimes abgeschafft, die Kantone erhalten mehr Bundesmittel, um ihre Gewinnsteuern zu senken, für die heute privilegierten Firmen wird eine Übergangslösung, der sogenannte Step-up geschaffen, und zudem werden die unbestrittenen Massnahmen im nationalen Finanzausgleich umgesetzt. «Ob wir Ersatzinstrumente brauchen, kann in einer zweiten Etappe entschieden werden», sagt Pirmin Bischof.
Offen ist, ob die übrigen Parteien bei solch einer Etappierung mitmachen. SVP-Fraktionschef Thomas Aeschi zumindest ist skeptisch. Denn es sei fraglich, ob die zweite Etappe jemals folgen würde.
Wenig Freude an einer schrittweisen Umsetzung der Steuervorlage 17 hätten die kantonalen Finanzdirektoren. Sie haben letzte Woche nicht nur die Dringlichkeit der Reform betont – sie wünschen, dass die Reform bereits am 1. Januar 2019 in Kraft tritt –, sondern sie wollen auch die umstrittene zinsbereinigte Gewinnsteuer wieder in die Vorlage aufnehmen. Allerdings nicht mehr auf Bundesebene, sondern nur noch fakultativ für die Kantone.
Pirmin Bischofs Vorstellungen sind deshalb brisant, weil die Wirtschaftskommission des Ständerates die Vorlage zuerst beraten wird. Ihr Präsident hat einen wesentlichen Einfluss darauf, wie die Weichen im Parlament gestellt werden. Der CVP-Mann spielt zudem in der kleinen Kammer eine wichtige Rolle.
Möglich ist, dass Bischof mit diesen Ideen die Kantone zusätzlich unter Druck setzen will, damit sie ihre Umsetzungspläne rasch offenlegen. Er sagt denn auch: «Wichtig ist, dass der einzelne Stimmbürger diesmal vor der Abstimmung weiss, was ihm die Reform bringt und was sie ihn in seinem Kanton und seiner Gemeinde kostet.»
Die Kantone müssen zumindest die Eckwerte ihrer Pläne bis im Januar dem Bund melden. Dazu gehört auch, welche Minder- und Mehreinnahmen sie von der Reform erwarten. Das Problem: Es wird sich um statische und nicht um dynamische Berechnungen der Steuerausfälle handeln. Dabei wird nicht berücksichtigt, dass «weiter wie bisher» keine Option ist und dass die Unternehmen ihr Verhalten ändern.