Das Stimmvolk hat die Revision des Asylgesetztes klar gutgeheissen. Nun beginnt das Gezerre um die Umsetzung. Die SVP fordert, dass vorläufig Aufgenommene keine Aufenthaltsbewilligung mehr bekommen und will die Nothilfe wieder aufs Tapet bringen.
Mit dem gestrigen Ja zur Asylgesetzrevision kann der Bund mit den bereits in Kraft getretenen dringenden Massnahmen weiterfahren. Er kann seine Anlagen ohne Bewilligung der Kantone als Bundeszentren für Asylunterkünfte nutzen. Er bezahlt Sicherheitspauschalen an die Standortkantone, finanziert Beschäftigungsprogramme, richtet Zentren für renitente Asylsuchende ein und testet neue Asylverfahren. Diese Bestimmungen dienen der Beschleunigung der Verfahren. Abgeschafft sind nun das Botschaftsasyl. Wehrdienstverweigerung und Desertion gelten allein nicht mehr als Asylgründe. Alle Massnahmen werden nun bis am 28. September 2015 ins ordentliche Recht überführt.
Bereits in der letzten Wintersession hat das Parlament einen nicht dringlichen Teil der Asylgesetzrevision beschlossen. Die Vorlage wird laut Michael Glauser vom Bundesamt für Migration (BFM) Anfang 2014 in Kraft treten. Hauptziel sei erneut die Beschleunigung der Verfahren. Die wichtigsten Punkte:
Eckwerte sind festgehalten
Angegangen wird nun noch die Neustrukturierung des Asylbereichs. An der Asylkonferenz im Januar haben Bundesrätin Simonetta Sommaruga, das BFM, Vertreter aller Kantone, der Gemeinde- und der Städteverband Eckwerte festgehalten:
Grabenkämpfe sind sicher
Sommaruga schickt diese Vorschläge in den nächsten Wochen in die Vernehmlassung. Voraussichtlich 2014 kann die Vorlage im Parlament beraten werden.
Die SVP will allerdings weiter Druck machen. Um die Beschleunigung voranzutreiben, muss laut dem Bündner Nationalrat Heinz Brand auch der Vollzug funktionieren: «Dieser muss nahtlos an die Verfahren anschliessen und rasch erfolgen.» Der Status der vorläufig Aufgenommenen wird ebenfalls zu einem zentralen Thema. Vorläufig Aufgenommene sind Personen, die aus der Schweiz weggewiesen wurden, wobei sich aber der Vollzug der Wegweisung als «unzulässig» erwiesen hat, weil er gegen das Völkerrecht verstösst.
In erster Linie sollen die vorläufig Aufgenommenen keine Aufenthaltsbewilligung mehr erhalten. Kommt dies nicht durch, sollen sie erst nach sieben statt fünf Jahren eine Aufenthaltsbewilligung erhalten. Der Familiennachzug soll erst nach fünf statt drei Jahren möglich sein. Die SVP will den Familiennachzug gar ganz abschaffen. Nicht vom Tisch ist für die Partei auch die Diskussion um die Nothilfe und Sozialhilfe. «Unserer Meinung nach sollen alle Asylsuchenden nur noch Nothilfe erhalten», sagt Brand.
Die Linke hat zwei Bereiche im Fokus: «Wir wollen den Rechtsschutz für die Asylsuchenden ausbauen und die Verschärfungspolitik der Bürgerlichen abwehren», sagt Nationalrätin Silvia Schenker (SP/BS). Geht es nach den Sozialdemokraten, ist mit dem gestrigen Tag das Ende der Verschärfungen erreicht