Aargau
Müssen Gotte und Götti der christlichen Kirche angehören?

Was sind die Bedingungen, um Taufpatin oder -pate zu werden? Die Aargauer Reformierten stehen vor einem wichtigen Entscheid.

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Mathias Küng

Die Kirchenordnung (Verfassung) der Evangelisch-Reformierten Landeskirche des Kantons Aargau stammt von 1976 und ist in die Jahre gekommen. Eine Totalrenovation steht an. Auch, weil sich seither inner- und ausserhalb der Kirche viel verändert hat. Heute beginnt die Synode (das Parlament) der Reformierten in Aarau die Diskussion über eine neue, 156 Paragrafen umfassende Kirchenordnung. Für deren Beratung sind neben dem heutigen Tag der 9. Juni und der 10. November reserviert.

Die Kirchenordnung sieht einige Neuerungen vor. Etwa, dass in Ferienzeiten Gottesdienste nicht mehr in jeder einzelnen Gemeinde, sondern zusammen mit Nachbargemeinden durchgeführt werden können. Vieles müsse heute explizit gesagt werden, was vor 30 Jahren noch unausgesprochen gültig war, schreibt der Informationsbeauftragte Frank Worbs zu einem Punkt, der Diskussionen auslösen wird: Neu soll festgeschrieben werden, dass bei der Kindertaufe mindestens ein Elternteil und das Kind der Reformierten Kirche angehören muss. Gotte und Götti/Taufpate und Taufpatin müssen einer christlichen Konfession angehören.

«Zugehörigkeit Bedürfnis aus Praxis»

So oder so grenzt die neue Bestimmung die Möglichkeiten ein. Bisher hiess es nämlich schlicht: «Bei der Taufe von Kindern geben die Eltern zu erkennen, dass sie und ihre Kinder auf den Beistand Jesu angewiesen sind. In ihrer Erziehungsaufgabe sollen die Eltern von Taufpaten unterstützt werden.»

Dass neu teilweise Konfessionszugehörigkeiten verlangt werden, entspringe einem «lang bestehenden Bedürfnis aus der Praxis in den Kirchgemeinden», heisst es zur Begründung im Entwurf. Im Vorfeld war auch diskutiert worden, ob es reiche, dass sich Gotte und Götti «zum christlichen Glauben bekennen», statt einer christlichen Konfession anzugehören. Oder ob mindestens Gotte oder Götti einer christlichen Konfession angehören muss, nicht aber beide. Der Vorschlag an die Synode lautet, dass Gotte und Götti dazugehören müssen.

Claudia Bandixen: Verbindlichkeit

«Bei Gotte und Götti muss das Ökumenische zum Tragen kommen», begründet und unterstützt Kirchenratspräsidentin Claudia Bandixen diesen Antrag des Kirchenrates: «Die Taufe verlangt eine christliche Verbindlichkeit - ausgedrückt durch die Zugehörigkeit zu einer christlichen Konfession.» Dabei könnten durchaus beide Paten katholisch sein. Bandixen: «Das wäre kein Problem.» Alternativ könnte man auch eine Art Gewissensbefragung durchführen. Doch das passe nicht in die reformierte Tradition, sagt Bandixen.

Die Taufe enthält ein Versprechen der Eltern und der Taufzeugen, «das Kind so zu erziehen, dass es das Evangelium von Jesus Christus und die Gemeinschaft mit Gott kennen und lieben lernt». Auf ein solches Versprechen könnten Konfessionslose oder zum Beispiel Muslime nicht verpflichtet werden, verdeutlicht Bandixen, «denn sie glauben nicht daran».

Es gibt aber Fälle, wo es anders liegt. Dafür wird eine Ausnahmeklausel vorgeschlagen. Ob sie anzuwenden sei, sollen die Taufpfarrer und -pfarrerinnen zusammen mit den Betroffenen besprechen können. Jetzt ist es an der Synode, darüber zu entscheiden.