Ein Flugblatt des Gemeinderats von Oberhofen lässt aufhorchen: Drei Traktanden der Gemeindeversammlung werden kurzfristig gestrichen. Bei allen geht es um das Schicksal des Schulareals.
Nicole Emmenegger
Rot ist das Flugblatt, das gestern in den Briefkästen in Oberhofen lag. Und rot waren vermutlich auch die Köpfe einiger Bürgerinnen und Bürger, als sie das Flugblatt lasen: Die Gemeinde Oberhofen kann am 20. November nicht wie geplant über den Verkauf des Schulhauses Bühl abstimmen. Und das, obwohl die betreffenden Traktanden in den bereits verteilten Unterlagen zur Gemeindeversammlung abgedruckt sind.
Der Grund: Die künftige Gemeinde Mettauertal, deren Ortsteil Oberhofen ab 1. Januar sein wird, hat den Verkauf ebenfalls traktandiert - für die erste Mettauertaler Gemeindeversammlung vom 27. November. Die Umsetzungskommission begründet diesen Schritt damit, dass sich der Verkauf «massiv» auf das Budget und auf die Finanzlage der neuen Gemeinde auswirke.
Schulhaus-Verkauf ist umstritten
Für rund 1,2 Millionen Franken sollen das Schulhaus Bühl und ein Teil des heutigen Schulareals (ca. 60 Aren) an einen Interessenten verkauft werden. Damit das Schulhaus künftig als Wohnraum genutzt werden kann, müsste zudem ein Teil des Schulgeländes in die Wohnzone eingefügt werden. Der Verkauf des Schulhauses ist allerdings umstritten. Einige Bürgerinnen und Bürger kritisieren den Preis und zweifeln überhaupt an der Notwendigkeit des Verkaufs.
Umso bedeutender ist der Entscheid, dass die Einwohner von Ober-hofen nicht alleine über das Schicksal des Schulhauses abstimmen können. Denn: An der ersten Mettauertaler Gemeindeversammlung könnten sie von den Einwohnern der anderen vier Orts-teile überstimmt werden.
Was sagt der Gemeinderat von Oberhofen dazu? «Ich bin der Meinung, dass das Geschäft noch in unserem Zuständigkeitsbereich liegt», so Gemeindeammann Urs Hofstetter. Der Gemeinderat habe den Einwohnern von Oberhofen versprochen, dass sie selbst über das Schicksal des Schulhauses bestimmen könnten. Deshalb haben man das Geschäft in die Traktandenliste aufgenommen, sagt er.
Etzgen: Freitag, 20. November, 20.00 Uhr im Gemeindesaal.
Mettau: Freitag, 4. Dezember, 20.15 Uhr im Versammlungsraum der Turnhalle.
Oberhofen: Freitag, 20. November, 20.15 Uhr im Schulhaus Oberhofen.
Will: Freitag, 20. November, 20.00 Uhr in der Turnhalle.
Doch am Schluss war die «grosse Regierung» der Gemeinde Mettauertal am längeren Hebel - aus «Vernunftsgründen» habe die «kleine Regierung», also der Gemeinderat von Oberhofen, nun auf die Abstimmung verzichtet. Sonst hätte es zu einer Pattsituation kommen können, wenn eine Versammlung «Ja» und die andere «Nein» gestimmt hätte.
Misstöne wegen Musikgesellschaft
Auch in einer anderen Fusionsgemeinde gibt es derzeit Misstöne: In Mettau könnte es an der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 4. Dezember zu harten Diskussionen kommen. Der Grund ist ein Antrag eines Ortsbürgers. Dieser möchte, dass die Musikgesellschaft Mettau 35 000 Franken aus der Ortsbürgerkasse erhält - und zwar für neue Uniformen.
«Zu viel», findet der Gemeinderat von Mettau. Er ist zudem der Ansicht, dass es gegenüber der künftigen Ortsbürgergemeinde Mettauertal nicht fair ist, einen solch «ausserordentlichen Beitrag» kurz vor der Fusion zu beschliessen. Der Gemeinderat schlägt deshalb vor, dass der Beitrag auf
15 000 Franken reduziert wird.
Für Wirbel sorgt die Neu-Uniformierung der Musikgesellschaft auch ausserhalb von Mettau. Dies, weil die bisherigen Ortsbürgergemeinden mit der Fusion im Mettauertal eine neue Ortsbürgergemeinde bilden - und somit in Kürze auch ihre Kassen zusammenlegen. Der künftige Gemeindeamman von Mettauertal, Peter Weber, hat letzte Woche den Antrag für 35 000 Franken als «inakzeptabel» bezeichnet und damit Protest ausgelöst.
Obwohl die Traktandenlisten der anstehenden Gemeindeversammlungen zum Teil kurz sind: Es steht definitiv mehr auf dem Programm als nur die feierliche Verabschiedung der Behörden und ein Glas Weisswein zum finalen Apéro.