2019 nahm die Zahl der Leistungsbezüger von Ergänzungsleistungen erneut zu. Auch die Ausgaben der öffentlichen Hand stiegen an. Eine Reform zur Bremsung der Kosten tritt nächstes Jahr in Kraft.
(gb.) Wer in der Schweiz eine AHV- oder IV-Rente bezieht und seine lebensnotwendigen Kosten damit nicht decken kann, hat Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Im Jahr 2019 betraf dies 337'000 Personen – 2,7 Prozent mehr als im Vorjahr. Der Anzahl der Bezüger hat damit zum fünften Mal in Folge zugenommen. Die Zahlen teilte das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) am Donnerstag mit.
Im gleichen Zeitraum stiegen auch die Kosten für die öffentliche Hand. Bund und Kantone zahlten vergangenes Jahr 5,2 Milliarden für die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV. Die Ausgaben wuchsen damit um 3,1 Prozent.
Dass die Ausgaben für die Ergänzungsleistungen seit Jahren ansteigen, beschäftigte jüngst auch die Politik. Vor gut einem Jahr beschloss das Parlament eine Reform der Ergänzungsleistungen mit dem Ziel, den Anstieg der Kosten zu bremsen. Die Reform tritt auf den 1. Januar 2021 in Kraft und soll bis ins Jahr 2030 eine Senkung der Kosten in der Höhe von 400 Millionen Franken bewirken.