Schweiz
Mehr Geld, fixe Fristen und Mietvelos in Verkehrs-Apps: Die Städte drücken beim Velo aufs Tempo

Die Städtekonferenz Mobilität will vom Bundesrat eine ehrgeizigere Umsetzung des Velo-Artikels. Sie äussert sich auch zu E-Trottinetts. Nicht gerade begeistert.

Pascal Ritter
Drucken
Velofahrer demonstrieren am 15. Mai 2020 in Lausanne für velofreundlichen Verkehr. Nun fordern auch die Städte mehr Platz für Zweiräder und Fussgänger.

Velofahrer demonstrieren am 15. Mai 2020 in Lausanne für velofreundlichen Verkehr. Nun fordern auch die Städte mehr Platz für Zweiräder und Fussgänger.

Jean-Christophe Bott / KEYSTONE

Fussgänger und Velofahrer sollen in Schweizer Städten und Agglomerationen mehr Verkehrsfläche bekommen - und zwar schneller und verbindlicher, als dies der Bundesrat im Velogesetz vorsieht, das zur Zeit in der Vernehmlassung ist. Die Städtekonferenz Mobilität (SKM), ein Zusammenschluss von 20 Schweizer Städten, hat an einer Tagung am Freitag die Landesregierung zum Nachbessern aufgefordert. Sie will eine konkrete Umsetzungsfrist für durchgehende Verkehrsnetze und ausreichende Mittel für deren Finanzierung. Geld aus den Agglomerationsprogrammen sollen für die Umsetzung des Velo-Artikels verwendet werden.

Aus dem Bauch heraus Velofahren

Die SKM begrüsst das Veloweggesetz des Bundesrates grundsätzlich, schreibt sie in einer Mitteilung. Die Planungspflicht, die dort verankert werden soll, biete Gewähr dafür, dass nicht nur Fussweg-, sondern auch Velowegnetze zusammenhängend und grenzüberschreitend geplant werden. Dies sei vor allem in Agglomerationen wichtig.

Das Ziel der Städtekonferenz ist, dass die Bürger aus dem Bauch heraus mit dem Velo oder zu Fuss gehen. Velo- und Fusswege müssten dazu sicher und nachvollziehbar sein, «so dass sie die Menschen intuitiv dazu einladen, sich für diese beiden elementaren Fortbewegungsarten zu entscheiden.»

E-Trottinetts sollen weg vom Trottoir

Die SKM formuliert weitere Anliegen zum Verkehr in den Städten. Hier sind die wichtigsten Punkte:

  • Abstellplätze für Velos und bessere Aufenthaltsräume für Fussgängerinnen und Fussgänger. Diese seien entscheidend, damit Menschen «aus dem Bauch heraus» zu Fuss oder mit dem Velo gehen.
  • I ntegration von Veloangeboten wie Mietvelos in Smartphone-Apps, welche Verkehrswege anzeigen. So könnte zum Beispiel das Angebot von Publibike in Verkehrsapps integriert werden.
  • Kulanz vom Bund für temporäre Corona-Massnahmen zugunsten von Fussgängern und Velofahrern. Die SBK zieht aus der Corona-Krise den Schluss, dass Fuss- und Veloverkehr ein grosses Potenzial haben. Diesen Verkehrsformen müsse aber ein grösserer Anteil an der Verkehrsfläche erhalten. Der Bund solle das ermöglichen.
  • Das E-Trottinett soll vom Trottoir verdammt werden. Die SKM fordert, dass das geltende Recht durchgesetzt wird. Heute dürfen E-Trottinetts auf den gleichen Flächen fahren wie Velos. Die Städtekonferenz fordert eine «fahrzeugrechtliche Kategorisierung und strassenverkehrsrechtliche Regulierung» der Elektrotrottinetts. Geht es nach dem SKM müsse diese vorsehen, dass keine E-Trottis aufs Trottoir dürfen.
  • Möglichst keinen Mischverkehr: Velos und Fussgänger sollen, wo es möglich ist, eigene Wege bekommen.

Am 23. September 2018 hatte drei Viertel der Stimmbevölkerung Ja-Gesagt zum Gegenvorschlag zur Veloinitiative, der auch die Förderung von Fuss- und Wanderwegen beinhaltete. Am 13. Mai 2020 schuf der Bundesrat die rechtlichen Grundlagen zur Umsetzung des neuen Verfassungsartikels: Der Bau von Velowegen bleibt Aufgabe der Kantone. Sie haben künftig aber die Pflicht, Velowege verbindlich zu planen und für ein zusammenhängendes und sicheres Velowegnetz zu sorgen.

Nun können sich Verbände, Städte und Gemeinden noch zur Gesetzesvorlage äussern.

Zur Städtekonferenz Mobilität gehören die Städte Aarau, Basel, Bern, Biel, Carouge, Chiasso, Freiburg, Genf, Köniz, Lausanne, Luzern, Montreux, Neuenburg, Nyon, Onex, Schaffhausen, Schlieren, St.Gallen, Winterthur und Zürich.