Die «Tagesanzeiger»-Journalistin hat laut Strafbefehl wissentlich verleumderische Tatsachenbehauptungen über Spiess-Hegglin verbreitet.
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Die Staatsanwaltschaft Basel hat die «Tagesanzeiger»-Journalistin Michèle Binswanger wegen Verleumdung per Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe von 9000 Franken und 1500 Franken Busse verurteilt. Binswanger war von der Netzaktivistin und ehemaligen Zuger Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin angezeigt worden.