Die Fallzahlen steigen, doch der Bundesrat verzichtet wohl vorerst auf Verschärfungen und setzt auf Eigenverantwortung. Mit diesen Massnahmen schützen Sie sich und andere vor der weiteren Ausbreitung des Coronavirus.
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Sowohl im öffentlichen Verkehr als auch in öffentlich zugänglichen Einrichtungen gilt in der Schweiz eine Maskenpflicht. Zudem sollte laut Bundesamt für Gesundheit (BAG) immer dann eine Maske getragen werden, wenn der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann und keine Zertifikatspflicht gilt.
Das freiwillige Maskentragen hilft mit, sich gegenseitig vor einer Ansteckung zu schützen. Denn auch wenn eine infizierte Person noch keine Symptome hat, kann sie bereits ansteckend sein, ohne es zu wissen.
Die Vergangenheit hat gezeigt, dass die Reduktion der Kontakte eines der effizientesten Mittel gegen die Ausbreitung des Coronavirus ist. Wo möglich sollten Kontakte deshalb wieder eingeschränkt werden.
Nach wie vor gelten zudem die vom Bundesrat beschlossenen Kapazitätsbeschränkungen: Bei Veranstaltungen im Familien- und Freundeskreis, die im Inneren stattfinden, sind maximal 30 Personen erlaubt - Kinder werden mitgezählt. Im Freien dürfen sich maximal 50 Personen treffen. Finden die Veranstaltungen in öffentlichen Einrichtungen statt, sind die dort geltenden Bestimmungen einzuhalten.
Wo es möglich ist, empfiehlt das BAG weiterhin, im Homeoffice zu arbeiten. Dadurch können die Kontakte reduziert und potenzielle Ansteckungsgefahren minimiert werden. Zudem fällt der Arbeitsweg und damit oft auch die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel weg. Damit kann die Verbreitung des Virus ebenfalls eingedämmt werden.
Wer unter Halsschmerzen, Husten, Fieber oder plötzlichem Verlust des Geruchs-/Geschmacksinns leidet, sollte sich testen lassen und zuhause bleiben, bis das Ergebnis vorliegt. Diese Empfehlung gilt sowohl für ungeimpfte als auch für geimpfte Personen.
Das BAG rät zudem, sich auch ohne Symptome regelmässig testen zu lassen. Das ist beispielsweise durch die Teilnahme an repetitiven Pooltests in Schulen, Vereinen oder am Arbeitsplatz möglich.
Das BAG empfiehlt allen Personen, sich impfen zu lassen. Die Impfung gilt nach wie vor als bester Schutz vor einer Covid-19-Erkrankung. Personen, die über 65 Jahre alt sind, sollten sich zudem die Booster-Impfung verabreichen lassen, damit der Impfschutz weiter auf einem hohen Niveau bleibt und das Risiko für schwere Krankheitsverläufe minimiert wird.
Da man sich mit dem Coronavirus insbesondere dann ansteckt, wenn man längeren, engen Kontakt zu einer infizierten Person hat, sollte der vom BAG empfohlene Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden.
Räume, in denen sich Personen aus unterschiedlichen Haushalten aufhalten, sollten regelmässig gelüftet werden. Dadurch kann die Konzentration von Coronaviren in der Luft verringert und damit das Risiko einer Übertragung reduziert werden.
Das BAG empfiehlt, Räume mindestens jede Stunde für 5 bis 10 Minuten zu lüften. Dabei sollen die Fenster immer vollständig geöffnet werden, und es ist für Durchzug zu sorgen.
Regelmässiges, gründliches Händewaschen oder Desinfizieren ist nach wie vor wichtig, um die Ausbreitung des Virus zu stoppen. Auch auf das Händeschütteln, Umarmen oder die Begrüssungsküsschen sollten wir weiterhin verzichten.