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Schweiz
Die Schweizer Justiz tut sich schwer mit einer Anklage wegen einer ominösen Millionenzahlung im Zusammenhang mit der Fussball-WM 2006. Der Strafrechtler Mark Pieth kritisiert das.
«Endlich», sagten die Beobachter am 6. August 2019. Vier Jahre nach Verfahrenseröffnung teilte die Bundesanwaltschaft unter Michael Lauber mit, dass sie beim Bundesstrafgericht Anklage ums «Sommermärchen», also die Fussball-WM 2006 in Deutschland, erhoben hat.
Die Anklage richtet sich gegen die Ex-Topleute des Deutschen Fussball-Bundes Horst Schmidt, Theo Zwanziger, Wolfgang Niersbach sowie den einstigen Fifa-Generalsekretär Urs Linsi. Es geht um eine im April 2005 via Fifa geflossene Zahlung von 6,7 Millionen Euro, deren Zweck und Endempfänger bis heute unklar sind. Die Beschuldigten sollen das Organisationskomitee der WM «arglistig» getäuscht haben, was diese vehement bestreiten.
Schon im August war klar, dass die Zeit knapp wird. Bis am 27. April muss ein Urteil erfolgen, sonst verjährt die Sache. Weil es dann 15 Jahre her ist, seit die ominöse Zahlung erfolgte.
Aber jetzt, gegen Ende Januar 2020, hat das Bundesstrafgericht noch immer keinen Termin für die Hauptverhandlung angesetzt. Es war die NZZ, die letzte Woche als erste über diesen Umstand berichtete. Zwar hatten die Richter in Bellinzona letztes Jahr die Beschuldigten aufgefordert, sich zwei Zeitfenster für den Prozess zu reservieren. Eines beginnend am 20. Januar 2020, eines im März 2020.
Aber am letzten Donnerstag teilte Bellinzona den Parteien kurzfristig mit, der Januar-Termin falle aus. Bleibt also der März, und die Parteien stellen sich darauf ein.
Ob es aber wirklich zum Prozess kommt? Auf die Frage, ob denkbar sei, dass das Bundesstrafgericht die Anklage noch an die Bundesanwaltschaft zurückweise, sagte eine Gerichtssprecherin gestern: «Ja». Mit dieser Frage «befasst sich in diesen Tagen der Spruchkörper».
Spruchkörper sind die drei Richter, die den Fall beurteilen sollen. Laut NZZ hat SVP-Richterin Sylvia Frei den Vorsitz. Sie wurde im Dezember 2019 von der Bundesversammlung auch zur Präsidentin des Gesamtgerichts gewählt. Obwohl Whistleblower von gravierenden Missständen am Gericht in Bellinzona sprachen (wir berichteten).
Seit fast einem halben Jahr sitzen die Bundesstrafrichter auf der Fussball-Anklage. Aber noch immer ist nicht klar, ob sie akzeptiert wird. Ist das zulässig?
Der Basler Strafrechtsprofessor Mark Pieth sagt: «Die Antwort, dass die Rückweisung der Anklage jetzt noch geprüft wird, ist technisch korrekt. Es ist im Gesetz vorgesehen, dass eine Anklage zurückgewiesen werden kann.» Aber Pieth wundert sich: «Warum brauchen die in Bellinzona so lange, um diese Frage zu prüfen?»
Laut Strafprozessordnung von 2011 seien derartige Zwischenentscheide schnell zu treffen, sagt der Korruptionsbekämpfer: «Darunter verstehe ich einige Wochen und nicht einige Monate. Der Vorgang bestärkt den Eindruck, den auch das Ausland zunehmend hat, dass die Schweizer Justiz auf allen Ebenen schlampt. Im Fall der Fussballverfahren schlampt nicht nur die Bundesanwaltschaft, sondern auch das Bundesstrafgericht.»
Woran liegt das, ist es Unfähigkeit oder Absicht? «Der Grund für die Probleme liegt wohl in einer Mischung aus Qualitätsproblem und Politisierung», sagt Strafrechtsprofessor Pieth. «Wir haben in unserer Justiz italienische Verhältnisse.»
Für Kritik sorgte auch die Bundesanwaltschaft. So reichte sie im WM-Verfahren die Anklage ein, ohne alle Schlusseinvernahmen durchgeführt zu haben. Und sie trennte das Verfahren gegen die zentrale Figur ab: Ex-Fussballer Franz Beckenbauer, über den die Zahlung lief. Weil er gesundheitlich angeschlagen sei. Dabei zeigte sich der «Kaiser» just in dieser Phase noch ziemlich vif. Jetzt fehlt dem Verfahren aber der Haupttäter. Die vier Beschuldigten werden in der Anklage bloss als «Mittäter» oder «Gehilfen» geführt.