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Schweiz
Der Datenschützer Adrian Lobsiger will mit aller Kraft verhindern, dass das Öffentlichkeitsprinzip geschwächt und sein Geltungsbereich eingeschränkt wird.
Die Kritik an Adrian Lobsiger war massiv, noch bevor er sein Amt angetreten hatte: Sowohl linke als auch rechte Parlamentarier monierten, als vormaliger Vizedirektor des Bundesamts für Justiz und langjähriges Kadermitglied sei der Jurist nicht unabhängig genug von der Bundesverwaltung, die er als Eidgenössischer Datenschutzbeauftragter fortan in die Schranken weisen müsse, wenn diese die Privatsphäre der Bürger missachtet. Dennoch folgten National- und Ständeräte dem Vorschlag des Bundesrates letztlich und wählten Lobsiger zum Nachfolger des angesehenen Hanspeter Thür – wenn auch mit schlechtem Ergebnis. Gestern lud Lobsiger zur Präsentation seines ersten Jahresberichts. Dessen Lektüre zeigt: Der 56-jährige Berner scheut sich keineswegs, sich mit dem Bund anzulegen.
Adrian Lobsiger: Ich habe mich von Anfang an vehement dagegen ausgesprochen, den Geltungsbereich des Öffentlichkeitsgesetzes einzuschränken, und werde das auch bei der anstehenden parlamentarischen Beratung tun. Denn weder im Beschaffungsrecht noch beim Bahninfrastrukturgesetz ist ein solcher Schritt notwendig, weil das Geschäftsgeheimnis Dritter auch anders gewahrt werden kann.
Die Verwaltung muss bloss etwas Aufwand betreiben: Sie muss die Dokumente an gewissen Stellen schwärzen oder notfalls einige aussondern. Sie sollte es sich nicht so einfach machen dürfen, das Öffentlichkeitsgesetz auszuhebeln, wo es ihr etwas Mehrarbeit beschert.
Es ist entscheidend, Politik und Öffentlichkeit frühzeitig daran zu erinnern, wofür das Öffentlichkeitsgesetz geschaffen wurde: um heikle Entscheidungen der Verwaltung transparent zu machen. Gerade bei Subventionen im öffentlichen Verkehr sowie bei Beschaffungen, wo immer wieder umstrittene Entscheide gefällt werden und es regelmässig zu Skandalen kommt, muss genau hingeschaut werden, was mit unserem Steuergeld geschieht. Wenn das Öffentlichkeitsgesetz nur noch für Wetterdaten gilt, können wir getrost darauf verzichten.
Ja. Dank der abgekürzten, unbürokratischeren Verfahren gelingt es uns, Pendenzen rascher abzubauen. Zudem konnten vermehrt einvernehmliche Lösungen mit Verwaltung und Antragsstellern gefunden werden. Dies wird zu einer Entlastung der Bundesgerichte beitragen.
Mehr als die Hälfte, der den Gesuchstellern im vergangenen Jahr insgesamt in Rechnung gestellten 22'270 Franken entfällt auf zwei Gesuche im Wirtschaftsdepartement. Die Verwaltungspraxis ist sehr uneinheitlich: Einige Bundesämter verlangen sehr viel Geld, andere gar keines. Die zuständigen Kommissionen von National- und Ständerat haben sich bereits für eine parlamentarische Initiative ausgesprochen, gemäss der die Verwaltung in Zukunft nur noch in begründeten Ausnahme-fällen Gebühren verlangen können soll. Ich unterstütze diese Initiative.