Datenschützer
Lobsiger zum Öffentlichkeitsgesetz: «Gilt es nur noch für Wetterdaten, können wir darauf verzichten»

Der Datenschützer Adrian Lobsiger will mit aller Kraft verhindern, dass das Öffentlichkeitsprinzip geschwächt und sein Geltungsbereich eingeschränkt wird.

Dennis Bühler
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Die Kritik an Adrian Lobsiger war massiv, noch bevor er sein Amt angetreten hatte: Sowohl linke als auch rechte Parlamentarier monierten, als vormaliger Vizedirektor des Bundesamts für Justiz und langjähriges Kadermitglied sei der Jurist nicht unabhängig genug von der Bundesverwaltung, die er als Eidgenössischer Datenschutzbeauftragter fortan in die Schranken weisen müsse, wenn diese die Privatsphäre der Bürger missachtet. Dennoch folgten National- und Ständeräte dem Vorschlag des Bundesrates letztlich und wählten Lobsiger zum Nachfolger des angesehenen Hanspeter Thür – wenn auch mit schlechtem Ergebnis. Gestern lud Lobsiger zur Präsentation seines ersten Jahresberichts. Dessen Lektüre zeigt: Der 56-jährige Berner scheut sich keineswegs, sich mit dem Bund anzulegen.

Herr Lobsiger, am meisten Schlagzeilen machten Sie bisher mit Ihrer Kritik an der Idee des Bundesrates, weite Teile des Beschaffungswesens vom Öffentlichkeitsprinzip auszunehmen: Sie bezeichneten den Schritt im Februar gar als «Rückschritt in die Steinzeit».

Adrian Lobsiger: Ich habe mich von Anfang an vehement dagegen ausgesprochen, den Geltungsbereich des Öffentlichkeitsgesetzes einzuschränken, und werde das auch bei der anstehenden parlamentarischen Beratung tun. Denn weder im Beschaffungsrecht noch beim Bahninfrastrukturgesetz ist ein solcher Schritt notwendig, weil das Geschäftsgeheimnis Dritter auch anders gewahrt werden kann.

Wie denn?

Die Verwaltung muss bloss etwas Aufwand betreiben: Sie muss die Dokumente an gewissen Stellen schwärzen oder notfalls einige aussondern. Sie sollte es sich nicht so einfach machen dürfen, das Öffentlichkeitsgesetz auszuhebeln, wo es ihr etwas Mehrarbeit beschert.

In der Präsentation des Jahresberichts stellten Sie die Frage: «Soll das Öffentlichkeitsprinzip wirklich nur noch für Wetterdaten gelten?» Eine gelungene Provokation oder ein realistisches Szenario?

Es ist entscheidend, Politik und Öffentlichkeit frühzeitig daran zu erinnern, wofür das Öffentlichkeitsgesetz geschaffen wurde: um heikle Entscheidungen der Verwaltung transparent zu machen. Gerade bei Subventionen im öffentlichen Verkehr sowie bei Beschaffungen, wo immer wieder umstrittene Entscheide gefällt werden und es regelmässig zu Skandalen kommt, muss genau hingeschaut werden, was mit unserem Steuergeld geschieht. Wenn das Öffentlichkeitsgesetz nur noch für Wetterdaten gilt, können wir getrost darauf verzichten.

Während die Anzahl Zugangsgesuche im vergangenen Jahr gesunken ist, stieg die Zahl der bei Ihnen eingereichten Schlichtungsanträge (siehe Kasten). Seit Januar läuft nun ein auf ein Jahr befristeter Versuch, Schlichtungsverfahren beschleunigt und mündlich durchzuführen. Mit Erfolg?

Ja. Dank der abgekürzten, unbürokratischeren Verfahren gelingt es uns, Pendenzen rascher abzubauen. Zudem konnten vermehrt einvernehmliche Lösungen mit Verwaltung und Antragsstellern gefunden werden. Dies wird zu einer Entlastung der Bundesgerichte beitragen.

Obwohl es weniger Gesuche gab, nahmen die Gebühren stark zu. Wie erklären Sie sich das?

Mehr als die Hälfte, der den Gesuchstellern im vergangenen Jahr insgesamt in Rechnung gestellten 22'270 Franken entfällt auf zwei Gesuche im Wirtschaftsdepartement. Die Verwaltungspraxis ist sehr uneinheitlich: Einige Bundesämter verlangen sehr viel Geld, andere gar keines. Die zuständigen Kommissionen von National- und Ständerat haben sich bereits für eine parlamentarische Initiative ausgesprochen, gemäss der die Verwaltung in Zukunft nur noch in begründeten Ausnahme-fällen Gebühren verlangen können soll. Ich unterstütze diese Initiative.