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Die ehemaligen Vermittler im System Behring können ihre hohen Provisionen behalten. Ihre Kunden warten auf Entschädigung.
Die rund 1300 Anleger, die im System Behring Geld angelegt und hohe Summen verloren haben, warten gespannt auf den morgigen Tag. Bundesgerichtspräsident Daniel Kipfer wird erläutern, welche ihrer Forderungen im Rahmen des Strafprozesses gegen Dieter Behring gutgeheissen und welche auf den Weg des Zivilverfahrens verwiesen werden. Kipfer wird auch ausführen, wie hoch in etwa die bei Behring beschlagnahmten Vermögenswerte sind, die anteilsmässig an jene Gläubiger verteilt werden, die ihren Anspruch nachweisen konnten.
Geld werden aber auch diese Anleger 13 Jahre nach dem Auffliegen des Betrugssystems noch lange nicht sehen. Dafür müsste das Urteil gegen Dieter Behring erst rechtskräftig werden.
Schrittweise freigegeben werden dafür gesperrte Konten von Behrings ehemaligen Kompagnons. Gegen zehn Mitbeschuldigte hatte die Bundesanwaltschaft 2004 ursprünglich Strafverfahren eröffnet. Nachdem die Strafermittler bereits das Verfahren gegen Behrings Ehefrau eingestellt hatten, fokussierten sie sich 2014 auf den Haupttäter Dieter Behring. Dieser wurde im September erstinstanzlich zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis verurteilt, das schriftliche Urteil folgt etwa in einem Monat.
Den konkreten Betrugsvorwurf gegen die restlichen neun Beschuldigten hatte die Bundesanwaltschaft vor drei Jahren fallengelassen. Aufrechterhalten wurden lediglich Strafermittlungen auf Nebenschauplätzen des komplexen Betrugsfalls. Etwa Vorwürfe im Rahmen der missglückten Aktion «Cashback», als die Behring-Getreuen 2004 in einer verwegenen Nacht-und-Nebel-Transaktion versuchten, das System vor dem Untergang zu bewahren. Neu erhob die Bundesanwaltschaft dafür den Vorwurf der ungetreuen Geschäftsbesorgung: Die Kompagnons hätten sich durch die hohen Provisionen schuldig gemacht, die sie einkassierten.
Peter Weibel, Behrings langjähriger und enger Mitarbeiter, erhielt beispielsweise auf die Anlagegelder, die über ihn in verschiedenen Fonds flossen, jährliche Renditen von bis zu 48 Prozent. Bis zur Hälfte davon gab er seinen Kunden weiter, den Rest behielt er für sich. Gemäss Einstellungsverfügung beliefen sich die von Weibel vereinnahmten Provisionen auf mindestens 52,4 Millionen Franken. Gemäss neuerem Rechtsverständnis hätten Weibel und die anderen Vermittler ihren Kunden gegenüber offenlegen müssen, welche Gewinne bei ihnen hängenblieben. Vielleicht wäre dem einen oder anderen aufgefallen, wie unglaubwürdig die Renditeversprechen waren: Da angeblich nur mit einem Drittel des Geldes gehandelt wurde, hätte das Börsenwundersystem Behring eine Rendite von 115 (!) Prozent erwirtschaften müssen.
Vor zwei Jahren beschloss die Bundesanwaltschaft, den Vermittlern könne nicht nachgewiesen werden, wissentlich und willentlich einen Betrug unterstützt zu haben. Jetzt hat sie die Einsicht ereilt, auch die Tatsache, dass die Retrozessionen einbehalten wurden, sei nicht als strafbar zu beurteilen. Der Erkenntnisgewinn, wie er im Bundesamtsblatt vom 21. März publiziert ist, wird auf spezielle Art begründet: Eröffnet sei das Verfahren worden, weil zum damaligen Zeitpunkt die strafrechtlich Beurteilung nicht offengelegter Retrozessionen «breit und kontrovers» thematisiert worden sei. Eingestellt werde das Verfahren, weil sich die Rechtslage mittlerweile «massgeblich entwickelt, konkretisiert und gefestigt» habe. Das Bundesgericht weist nach 2014 allerdings nur gerade einen Leitentscheid dazu aus. Und darin wurde in einem ganz anders gelagerten Fall das unlautere Geschäftsgebaren eines Börsenhändlers sogar bejaht. Die Kosten für diesen Leerlauf übernimmt der Staat.