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Der Weg, um bei Exit einen Sterbetermin zu erhalten, kann lange sein. Zu lang, sagt Sonja R. Wenige Stunden vor ihrem Tod erzählte sie, was sich ändern sollte.
Sonja R. wirkt nicht wie eine Frau, die nur noch wenige Stunden zu leben hat. Sie strahlt sogar Lebensfreude aus, wenn sie in ihrem roten Pullover durch die Küche wirbelt und ihrem Gast von der Zeitung einen Kaffee serviert. «Ich bin eine normale Frau», sagt sie, «einfach mit unerträglichen Schmerzen.» Manchmal sehe man es ihr mehr an, manchmal weniger. Sie ist erst 53 Jahre alt. Im Moment fühle sie sich erleichtert, weil sie wisse, dass sie nicht mehr kämpfen müsse.
Es ist ein Montagnachmittag im November. Am Dienstag um zehn Uhr wird ein Arzt bei ihr klingeln und eine tödliche Dosis Natrium-Pentobarbital mitbringen. Sie wird die Infusion selber aufdrehen. Auf einem Stativ wird eine Videokamera stehen, die den Vorgang als Beweismittel aufzeichnen wird.
Ich mag nicht mehr kämpfen.
(Quelle: Sonja R.)
Sonja R. hat alles vorbereitet. Sie hat eine Matratze neben das Fenster gelegt. Von hier kann sie ihren Lieblingsbaum sehen, der gerade seine Herbstblätter verliert. Sie will nicht in ihrem eigenen Bett sterben, um es nicht negativ zu belasten und es einem Freund vererben zu können. Auf dem Küchentisch liegen die wichtigsten Dokumente in farbigen Klarsichtmäppchen. Darin steht, wie man ihre Wohnung und ihre Krankenkasse kündigt und welche Spenden und Krankheitskosten sie schon bezahlt hat. In den Papieren ist auch dokumentiert, wo ihre Asche deponiert werden soll: in ihrer Lieblingskeksdose, die sie bei jedem Wohnungswechsel mitgenommen hat. Diese soll unter dem Apfelbaum ihres ehemaligen Gartens vergraben werden.
Sogar ihre eigene Grabrede hat Sonja R. vorbereitet. Sie setzt sich an den Küchentisch, nimmt einen Schluck Leitungswasser und sagt den Text aus dem Gedächtnis auf. «Liebe Freunde», beginnt sie, «es ist schön, dass ihr den Weg hierhin gefunden habt, um auf uns anzustossen. Es ist schön, dass ihr mich so viele Jahre begleitet habt. Ich will keinen Lebenslauf herunterlesen, ich will euch allen danken, dass ich euch kennen lernen durfte.» Sie zählt die wichtigsten Personen und ein paar Anekdoten auf. An ihren Vater und ihre Schwester gerichtet sagt sie: «Ihr werdet den Entscheid über kurz oder lang besser akzeptieren können, auch wenn ihr jetzt Mühe habt.»
Sonja R. hat keine Kinder und ist geschieden. Ihre Schwester begleitet sie in den letzten Stunden. Sie sagt: «Ich respektiere Sonjas Weg, aber ich selber würde ihn nicht gehen.»
An der Beerdigung soll das Positive im Vordergrund stehen. Nicht erwähnen wird Sonja R. deshalb, welche Mühen sie auf ihrem letzten Weg hatte. Doch es ist ihr ein Anliegen, auch diese zu kommunizieren, über diesen Zeitungsbericht: «Ich hoffe, dass der Artikel dazu beträgt, dass andere Menschen mit meiner Geschichte vielleicht einen leichteren Weg haben werden.»
Sonja R. leidet an einer chronischen Schmerzerkrankung. Die Ärzte haben die Ursache nie gefunden. Wenn jemand an unerklärlichen Schmerzen leidet, geht die Medizin nach dem Ausschlussverfahren vor und kommt dabei oft zum Befund, dass die Ursachen psychisch bedingt sein müssen. Sonja R. hat diese Begründung nie wirklich überzeugt, aber weil mehrere Ärzte sie aussprachen, hat sie die Psychotherapien mitgemacht, sich an die Anweisungen gehalten und alles Mögliche ausprobiert. CBD, THC, Opioide. Die Wirkung war gering. Es sei ein Teufelskreis. Alles was gegen die Schmerzen helfe, mache sie müde, dann sinke ihre Konzentration und sie könne die Schmerzen nicht mehr kontrollieren.
Ich halte die Abklärungen nicht mehr aus. Ich fühle mich hilflos im System.
(Quelle: Sonja R.)
«Wenn ich Krebs hätte, wäre es einfacher», sagt sie. Dann hätte sie eine klare Diagnose und es wäre klar, dass sie sich die Schmerzen nicht einbilde. Für Sonja R. spielt es mittlerweile zwar keine Rolle, ob die Schmerzen eingebildet sind oder nicht. Sie fühlen sich real an und beheben lassen sie sich nicht. Ihr Problem aber ist: Weil in den Krankenakten der Verdacht einer psychischen Ursache erwähnt wird, muss abgeklärt werden, ob allfällige psychische Probleme ihre Sinne trüben und ob sie tatsächlich urteilsfähig ist.
Seit einem Vierteljahrhundert ist Sonja R. Mitglied bei Exit. Doch die grösste Suizidhilfeorganisation der Schweiz konnte ihr nicht wie gewünscht helfen. Die Sterbebegleiterin teilte ihr mit, sie müsse zwei Psychiater während neun Monaten einmal monatlich treffen. Nur so könne sichergestellt werden, dass alles rechtens sei.
Exit teilt auf Anfrage mit, jeder Fall mit psychisch kranken Menschen sei anders und werde daher individuell abgeklärt. In einzelnen Fällen ziehe der Verein zur Sicherheit einen Zweitgutachter bei.
Das Thema ist besonders heikel seit einem Urteil des Baselbieter Strafgerichts vom Juli. Erika Preisig, Ärztin und Präsidentin von Eternal Spirit, wurde erstinstanzlich verurteilt, weil sie in einem ähnlichen Fall das Sterbemittel ohne psychiatrisches Gutachten zur Verfügung gestellt hat. Sie hatte die Urteilsfähigkeit nur von einem Arzt, aber nicht von einem Psychiater abklären lassen.
Es geht bei diesen Fällen um eine Grundsatzfrage: Wie hoch sollen die Hürden für Suizidhilfe sein? Die Suizidhilfeorganisationen auferlegen sich dabei unterschiedlich strenge Regeln. Exit verlangt einen aufwendigen Prozess. So viel Zeit hat Sonja R. nicht. «Ich mag nicht mehr kämpfen», sagt sie.
Nach langer Suche hat sie nun eine andere Organisation gefunden, die ihre Urteilsfähigkeit in einem einzelnen kurzen Gespräch von einem Psychiater bestätigen liess. Sonja R. bittet darum, den Namen der Organisation nicht öffentlich zu nennen, damit diese nicht in Schwierigkeiten kommt. Die Sorge scheint allerdings unbegründet zu sein. Die Solothurner Staatsanwaltschaft teilt auf Anfrage mit, sie führe wie bei jedem aussergewöhnlichen Todesfall die üblichen Abklärungen durch. In diesem Fall sah sie keinen Anlass für eine Strafuntersuchung. Das bedeutet, dass sie davon ausgeht, dass alles legal war.
Sonja R. findet, Exit müsse ihr Vorgehen überdenken. Nicht nur betagte Menschen sollten einen erleichterten Zugang erhalten (siehe Interview). Sondern auch jüngere wie sie selbst, die zwei Tage nach ihrem Tod 54 Jahre alt geworden wäre. Exit müsse den Umgang mit Menschen überdenken, bei denen irgendwo in den Krankenakten ein psychiatrischer Befund auftauche, findet sie. Es mache keinen Sinn, dass die Organisation die Regeln strenger auslege als das Gesetz.
Es ist eine heikle Debatte. Sie dreht sich darum, wie bevormundend das Gesundheitssystem sein soll. Sollen die Ärzte im Zweifel davon ausgehen, dass jemand in der Lage ist, seinen Willen frei zu äussern? Oder sollen sie im Zweifelsfall einen Abklärungsprozess mit vielen Sprechstunden vornehmen?
Sonja R. sagt: «Ich halte die Abklärungen nicht mehr aus. Ich fühle mich hilflos im System.» Legt man alle Papiere ihrer Krankengeschichte aufeinander, erreichen sie eine Höhe von mehr als fünf Zentimetern.
Wenn man Sonja R. am Nachmittag vor ihrem Tod nach den glücklichen Momenten ihres Lebens fragt, erzählt sie von den kleinen Geschichten des Alltags. Als sie mit ihrer Kollegin und ihrem Hund spazieren ging und sich ohne Schmerzen bücken konnte, um ihn zu streicheln. Als sie nach der Arbeit mit Kolleginnen spontan in eine Bar oder ins Kino gehen konnte. Als sie Katzen, Hunden und Hasen helfen konnte bei ihrer Nebentätigkeit für den Tierschutz. Glücklich war sie, als sie ein ganz normales Leben führen konnte.